Winterreifen, Alpine-Symbol

Winterreifen: Alpine-Symbol seit Oktober 2024 Pflicht

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Winterreifen müssen das Alpine-Zeichen tragen; ADAC und TÜV empfehlen mehr Profil sowie regelmäßige Kontrollen von Alter und Luftdruck.

Winterreifen 2026: Alpine-Symbol, Profiltiefe und Reifendruck
Verschneite Asphaltstraße mit leichten Reifenspuren an einem kalten Wintertag. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Übergang in die kältere Jahreszeit rücken für Fahrzeughalter rechtliche Anforderungen sowie technische Sicherheitsaspekte der Winterbereifung in den Fokus. Neben gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung und situativen Nutzungshäufigkeit spielen der physische Zustand der Reifen sowie elektronische Überwachungssysteme eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Bußgeldern.

Verschärfte Anforderungen an die Kennzeichnung und Bußgelder

Im Bereich der gesetzlichen Vorgaben hat sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren konkretisiert. Seit dem 1. Oktober 2024 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Alpine-Symbol (3PMSF, dargestellt als Schneeflocke in einem Bergmassiv) für Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben.

Die bisherige Übergangsregelung für Reifen mit der reinen M+S-Kennzeichnung ist damit ausgelaufen; diese allein reichen als Nachweis der Wintertauglichkeit nicht mehr aus.

Grundsätzlich gilt nach § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht. Die häufig zitierte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern) dient dabei lediglich als allgemeine Orientierungshilfe, stellt jedoch keine gesetzliche Frist dar. Maßgeblich sind vielmehr die tatsächlichen Straßenverhältnisse wie Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch.

Verstöße gegen die korrekte Bereifung ziehen Sanktionen nach sich. Bei falscher Bereifung im Winter droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf Beträge zwischen 80 und 100 Euro. Im Falle eines Unfalls sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 120 Euro vor.

Empfehlungen zu Profiltiefe und Reifenalter

Obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen bei 1,6 Millimetern liegt, mahnen Experten zu deutlich höheren Sicherheitsmargen. Der ADAC empfiehlt zum Saisonstart eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern. Der Reifenhersteller Continental rät zudem, den Wechsel auf Winterreifen bereits bei dauerhaften Temperaturen von 7 Grad Celsius und darunter vorzunehmen.

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Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol für Winterreifen verpflichtend — die reine M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus. Wer jetzt in drei Schritten Kennzeichnung, Profiltiefe und Reifendruck prüft, fährt sicher durch die Saison und vermeidet ein Bußgeld von mindestens 60 Euro plus Punkt in Flensburg. Kostenlosen Winterreifen-Check jetzt anfordern

Eine Untersuchung des ADAC verdeutlicht den Leistungsverlust bei abnehmendem Profil. In einer Studie mit fünf Winterreifenmodellen zeigte sich, dass das Risiko für Aquaplaning in Längsrichtung bei 4 Millimetern Restprofil um 12 Prozent und bei 2 Millimetern um 22 Prozent gegenüber dem Neuzustand ansteigt. Quer-Aquaplaning nahm bei 2 Millimetern um 25 Prozent zu, während sich die Bremsleistung auf Schnee um 20 Prozent verschlechterte.

Hinsichtlich der Nutzungsdauer empfiehlt Continental eine kritische Prüfung der Reifen nach sechs bis acht Jahren. Der ADAC und der TÜV raten dazu, Reifen spätestens nach acht Jahren auszutauschen, da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet und an Haftung verliert.

Montagehinweise und Reifendruck-Überwachung

Technische Experten des TÜV SÜD weisen darauf hin, dass die Montage unterschiedlicher Reifenmodelle verschiedener Hersteller zwar rechtlich zulässig ist, aus Sicherheitsgründen jedoch davon abgeraten wird. Modell und Verschleißzustand sollten zumindest achsweise identisch sein. Zudem wird empfohlen, Reifen mit dem höheren Restprofil grundsätzlich an der Hinterachse zu montieren, da diese für die Spurstabilität des Fahrzeugs entscheidend ist.

Die HUK-Coburg betont die Bedeutung des korrekten Reifendrucks für den Kraftstoffverbrauch, den Bremsweg und den Verschleiß. Es wird geraten, den Druck etwa 0,1 bis 0,2 Bar über den Herstellervorgaben zu halten. Bereits ein Minderdruck von 0,5 Bar könne die Kurvenlage und den Bremsweg negativ beeinflussen. Zudem sei der Temperatureffekt zu beachten: Pro 10 Grad Temperaturabfall sinkt der Fülldruck um etwa 0,1 Bar.

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Der ADAC hat gemessen, wie stark die Haftung mit abnehmendem Profil sinkt: Bei 2 Millimetern Restprofil steigt das Längs-Aquaplaning-Risiko um 22 Prozent, die Bremsleistung auf Schnee verschlechtert sich um 20 Prozent. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern schützt Sie hier nicht — dieser Leitfaden zeigt, ab wann Sie wirklich tauschen sollten. Leitfaden Profiltiefe und Reifenalter jetzt sichern

Seit November 2014 ist für neue Pkw in der Europäischen Union ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) Pflicht. Seit Juli 2024 gilt diese Regelung auch für Lkw, Busse und schwere Anhänger. Nach Angaben des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk sind inzwischen über 70 Prozent der Pkw in Deutschland mit RDKS ausgestattet.

Die Sachverständigenorganisation DEKRA empfiehlt eine regelmäßige Kontrolle des Fülldrucks alle vier Wochen im kalten Zustand und nennt eine Warnschwelle von 20 Prozent Abweichung bezogen auf den Solldruck.

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