Winterreifenpflicht: Alpine-Symbol ist bei Schnee und Eis vorgeschrieben
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit weisen Fachmedien und Verkehrsexperten auf weitreichende Änderungen bei der zulässigen Bereifung für Kraftfahrzeuge hin. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland verschärfte Anforderungen an die Wintertauglichkeit von Reifen, während gleichzeitig die Übergangsfristen für ältere Modelle ausgelaufen sind. Autofahrer müssen bei Verstößen mit Bußgeldern und Auswirkungen auf den Versicherungsschutz rechnen.
In Deutschland besteht gemäß § 2 Abs. 3a StVO eine situative Winterreifenpflicht. Dies bedeutet, dass keine feste kalendarische Regelung existiert, sondern die Bereifung den Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte angepasst sein muss.
Die herkömmliche Orientierungshilfe „Oktober bis Ostern“ bleibt zwar eine Empfehlung, rechtlich bindend ist jedoch ausschließlich der Zustand der Fahrbahn. Experten raten zudem zu einem Wechsel, sobald die Temperaturen dauerhaft unter 7 Grad Celsius sinken.
Alpine-Symbol ersetzt reine M+S-Kennzeichnung
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Art der zulässigen Reifen. Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol (ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch 3PMSF genannt) für Fahrten bei winterlichen Straßenverhältnissen zwingend vorgeschrieben.
Reifen, die lediglich über die M+S-Kennzeichnung verfügen, reichen nicht mehr aus. Die entsprechende Übergangsregelung für M+S-Reifen, die vor dem Jahr 2018 hergestellt wurden, endete bereits am 30. September 2024.
Gemäß den Vorgaben der UN-Wirtschaftskommission muss das Alpine-Symbol bei symmetrischen Reifenprofilen auf beiden Seitenwänden erkennbar sein; bei asymmetrischen Modellen ist die Kennzeichnung mindestens auf der äußeren Flanke erforderlich. Dies gilt analog für Ganzjahresreifen, die nur dann als wintertauglich eingestuft werden, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.
Sanktionen und rechtliche Konsequenzen
Ein Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht führt in Deutschland zu einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei einer zusätzlichen Behinderung des Verkehrs steigt die Strafe auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro und im Falle eines Unfalls auf 120 Euro.
Auch Fahrzeughalter werden in die Pflicht genommen: Wer eine Fahrt ohne vorschriftsmäßige Bereifung anordnet oder zulässt, wird mit 75 Euro und einem Punkt sanktioniert.
Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die reine M+S-Kennzeichnung bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus — wer jetzt mit unzulässiger Bereifung fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Alpine-Symbol, Profiltiefe und Reifenalter prüfen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Kostenlosen Winterreifen-Leitfaden anfordern
Neben den Bußgeldern drohen zivilrechtliche Folgen. Das OLG Frankfurt (Az. 3 U 186/02) wertete die Fahrt mit Sommerreifen in ein Skigebiet bereits als grobe Fahrlässigkeit, was zu einem Haftungsausschluss führen kann.
Demgegenüber entschied das AG Mannheim (Az. 3 C 308/14), dass eine Versicherung einen Schaden regulieren musste, da trotz niedriger Temperaturen zum Unfallzeitpunkt keine spezifisch winterlichen Straßenverhältnisse nachweisbar waren.
Technische Anforderungen und Wartung
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt in Deutschland bei 1,6 mm. Organisationen wie der ADAC oder der TÜV empfehlen jedoch aus Sicherheitsgründen einen Austausch von Winterreifen bereits ab einer Restprofiltiefe von 4 mm.
Auch das Alter der Reifen spielt eine Rolle, da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet. Während der ADAC einen Austausch nach etwa 8 Jahren nahelegt, rät der ACV bereits nach 6 Jahren zu neuen Reifen. Das Produktionsdatum lässt sich über die DOT-Nummer auf der Reifenflanke ermitteln.
Für Besitzer von Elektro- oder Hybridfahrzeugen gilt die Besonderheit, dass ein Reifenwechsel aufgrund der technischen Gegebenheiten in einer Werkstatt mit Hochvolt-Qualifizierung durchgeführt werden sollte. Nach dem Wechsel ist zudem darauf zu achten, die Radschrauben nach einer Fahrstrecke von 50 bis 100 Kilometern mit einem Drehmoment von üblicherweise 110 bis 130 Newtonmetern nachzuziehen.
Internationaler Vergleich und Transportsicherheit
Im europäischen Ausland variieren die Regelungen deutlich. Während Länder wie Österreich ebenfalls eine situative Pflicht (vom 1. November bis 15. April) mit einer strengeren Mindestprofiltiefe von 4 mm und Bußgeldern bis zu 10.000 Euro kennen, setzen Staaten wie Bulgarien oder Schweden auf feste kalendarische Zeiträume. In Ländern wie den Niederlanden oder der Schweiz existiert hingegen keine gesetzliche Winterreifenpflicht.
Nicht nur das Bußgeld ist ein Problem: Fährt man mit Sommerreifen in ein winterliches Gebiet, kann die Versicherung den Schaden als grobe Fahrlässigkeit werten und die Leistung kürzen. Unser kostenloser Leitfaden erklärt, wann Versicherungsschutz gefährdet ist, wie Sie Ihr Fahrzeug richtig bereifen und was beim Wechsel zu beachten ist. Jetzt Leitfaden zur richtigen Bereifung sichern
Abschließend warnen Experten vor dem ungesicherten Transport von Reifen im Fahrzeuginnenraum. Ein Crash-Test des ADAC verdeutlichte, dass vier ungesicherte Räder bei einem Aufprall mit 50 km/h eine Wucht von bis zu 700 Kilogramm entwickeln können. Ein solcher Verstoß kann mit Bußgeldern bis zu 75 Euro und einem Punkt geahndet werden, weshalb die Verwendung von Zurrgurten und Sicherungsnetzen dringend empfohlen wird.
