Winterreifenpflicht: Alpine-Symbol muss bei GlÀtte auf alle vier RÀder
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deBei winterlichen StraĂenverhĂ€ltnissen wie Glatteis, SchneeglĂ€tte, Schneematsch, Eis- oder ReifglĂ€tte reicht eine reine M+S-Kennzeichnung auf Pkw-Reifen in Deutschland nicht mehr aus.
Um BuĂgelder zu vermeiden und den gesetzlichen Vorgaben zu genĂŒgen, mĂŒssen Fahrzeuge bei solchen Bedingungen zwingend auf allen vier RĂ€dern mit Reifen ausgerĂŒstet sein, die das Alpine-Symbol aufweisen. Dieses offizielle Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke signalisiert die ErfĂŒllung definierter Testkriterien fĂŒr winterliche StraĂen.
Gesetzliche Grundlage und rechtliche Konsequenzen
Die Rechtsgrundlage fĂŒr diese Vorgaben bildet die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a der StraĂenverkehrs-Ordnung (StVO). Ein festes, kalendarisches Wechseldatum schreibt der Gesetzgeber dabei nicht vor; entscheidend ist stets die tatsĂ€chliche Witterung. Auch Ganzjahresreifen erfĂŒllen diese rechtliche Definition nur dann, wenn sie mit dem Alpine-Symbol versehen sind.
Wer bei entsprechenden StraĂenverhĂ€ltnissen dennoch mit unzulĂ€ssiger Bereifung unterwegs ist, riskiert spĂŒrbare Sanktionen. Das BuĂgeld bei einem einfachen VerstoĂ liegt bei mindestens 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Kommt es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt der Betrag auf 80 Euro, bei einer GefÀhrdung auf 100 Euro und im Falle eines Unfalls auf 120 Euro.
Auch Fahrzeughalter werden zur Verantwortung gezogen: LĂ€sst der Halter die Fahrt unter solchen UmstĂ€nden zu, drohen ein BuĂgeld von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Zudem besteht im Schadensfall das Risiko, dass die zustĂ€ndige Versicherung ihre Leistungen wegen grober FahrlĂ€ssigkeit kĂŒrzt.
Sobald Glatteis, SchneeglĂ€tte oder ReifglĂ€tte auftritt, reicht die M+S-Kennzeichnung nicht mehr â gefordert sind Reifen mit Alpine-Symbol auf allen vier RĂ€dern. Wer das ignoriert, zahlt mindestens 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in wenigen Schritten, wie Sie Ihre Bereifung prĂŒfen und rechtzeitig umrĂŒsten. Kostenlosen Winterreifen-Leitfaden jetzt anfordern
Technische Mindestanforderungen und Sicherheitshinweise
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe fĂŒr Pkw-Reifen liegt bei 1,6 mm, Fachorganisationen empfehlen fĂŒr die kalte Jahreszeit jedoch mindestens 4 mm Profil. Der ADAC rĂ€t zudem dazu, Reifen nach spĂ€testens sechs Jahren auszutauschen. Eine entsprechende Bereifung wird bereits im Oktober empfohlen, bevor die Nachttemperaturen unter 7 °C absinken.
GlĂ€ttegefahr droht nach fachlicher EinschĂ€tzung bereits bei Temperaturen von etwa 3 °C, wobei besondere Vorsicht auf BrĂŒcken und schattigen Abschnitten geboten ist. Der AvD beziffert den Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf trockener Fahrbahn mit etwa 11 Metern, wĂ€hrend er sich auf feuchter Fahrbahn schnell auf 20 Meter verlĂ€ngern kann.
Bestimmungen im europÀischen Ausland
Die deutschen Vorschriften gelten uneingeschrĂ€nkt auch fĂŒr auslĂ€ndische Durchreisende. Wer grenzĂŒberschreitend unterwegs ist, sieht sich teils noch strengeren Vorgaben gegenĂŒber:
Auf dem Weg in den Winterurlaub endet die Verwirrung oft an der Grenze: Ăsterreich verlangt mindestens 4 mm Profil, Frankreich droht bei VerstöĂen mit 135 Euro und Stilllegung, Luxemburg mit 74 Euro. Wer die Regeln vorher kennt, fĂ€hrt entspannter und schĂŒtzt seinen Versicherungsschutz. Unser Leitfaden fasst die wichtigsten LĂ€nderbestimmungen fĂŒr Durchreisende zusammen. LĂ€nder-Check fĂŒr Ihre Winterfahrt starten
- Ăsterreich: Vom 1. November bis 15. April gilt eine situative Winterreifenpflicht mit mindestens 4 mm Profiltiefe (bei Diagonalreifen 5 mm). VerstöĂe kosten im Durchschnitt rund 100 Euro, können in gravierenden AusnahmefĂ€llen laut ĂAMTC theoretisch jedoch Strafen von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
- Italien: Die Regelungen sind auf Provinzebene organisiert. Auf der Autobahn A22 bis Affi sowie im Stadtgebiet Bozen gilt vom 15. November bis 15. April eine witterungsunabhÀngige Pflicht, im Aostatal greift sie bereits vom 15. Oktober bis 15. April.
- Frankreich: Die sogenannte Loi Montagne II schreibt vom 1. November bis 31. MĂ€rz in bestimmten Gebirgsgemeinden von 34 DĂ©partements Winterreifen, 3PMSF-Ganzjahresreifen oder das MitfĂŒhren von Schneeketten vor; M+S allein gilt seit 2024 nicht mehr als gleichwertig. Bei Zuwiderhandlung drohen 135 Euro BuĂgeld und die Stilllegung des Fahrzeugs.
- Luxemburg: Es besteht eine ganzjĂ€hrige, situative Pflicht auf allen vier RĂ€dern mit Reifen des gleichen Typs. Ein VerstoĂ kostet 74 Euro und kann zur Stilllegung fĂŒhren.
- Schweiz und Belgien: In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, allerdings droht bei UnfÀllen eine Mithaftung. In Belgien existiert ebenfalls keine allgemeine Winterreifenpflicht; M+S- oder Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex sind dort nur zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April und mit einem Warnaufkleber im Sichtfeld zulÀssig.
