Wirecard-Prozess: Braun beklagt sechs Jahre Untersuchungshaft
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 13:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWirecard-Verfahren nähert sich dem Abschluss
- Markus Braun sitzt seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft.
- In der Wirecard-Bilanz fehlten 1,7 Milliarden Euro an verbuchten Guthaben.
- Die Staatsanwaltschaft beziffert den mutmaßlichen Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.
Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun beklagt sechs Jahre Untersuchungshaft und hält eine solche Dauer für nicht gerechtfertigt. In einem Interview fordert er zudem eine Begrenzung der Untersuchungshaft auf etwa ein Jahr und von Strafprozessen auf beispielsweise 50 Verhandlungstage.
Braun sieht Freispruch als kaum erwartbar
Braun sagt, seine Verteidigung strebe einen Freispruch an. Diesen zu erwarten sei jedoch „völlig vermessen“, weil er seit sechs Jahren in Untersuchungshaft sitze und das Gericht aus seiner Sicht keinen Freispruch plane.
Die Verteidigung begründet neue Beweisanträge mit fehlenden Beweisen. Braun bestreitet seit Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe.
Wirecard-Kollaps führte zur Festnahme
Braun sitzt seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft. Kurz zuvor war der einstige Dax-Konzern Wirecard kollabiert, nachdem in der Bilanz verbuchte Guthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren.
Nach Darstellung der Anklage erdichteten Braun und Komplizen über Jahre nicht vorhandene Umsätze, um kreditgebende Banken zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.
Prozess nähert sich dem Ende
Der Prozess läuft seit rund vier Jahren und hat bereits ein Mehrfaches der von Braun vorgeschlagenen 50 Verhandlungstage erreicht. Dazu trugen auch zahlreiche Anträge der Verteidigung bei.
Das Verfahren nähert sich inzwischen seinem Ende. Über Schuld oder Freispruch entscheidet das Gericht auf Grundlage der Beweisaufnahme.
Die Untersuchungshaft ist im deutschen Strafverfahren an strenge Voraussetzungen gebunden. Sie setzt unter anderem dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr voraus; zugleich muss die Dauer in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Strafe stehen.
Bei lang laufenden Wirtschaftsstrafverfahren entsteht regelmäßig ein Spannungsverhältnis zwischen dem Umfang der Anklage und dem Beschleunigungsgebot. Komplexe Finanzstrukturen, zahlreiche Beteiligte, große Datenmengen und umfangreiche Beweisanträge können Verfahren verlängern. Das entlastet die Justiz jedoch nicht von der Pflicht, ein Strafverfahren ohne vermeidbare Verzögerungen zu führen.
Bedeutung für das Verfahren
Für Braun ist die Haftdauer zugleich ein persönlicher und prozessualer Bezugspunkt: Er leitet daraus geringe Chancen auf einen Freispruch ab, während das Gericht unabhängig von der bisherigen Haftdauer allein nach der Beweislage entscheiden muss. Eine gesetzliche starre Höchstgrenze, wie Braun sie fordert, müsste zudem unterschiedliche Fallkonstellationen berücksichtigen.
Der Fall Wirecard steht beispielhaft für die Herausforderungen großer Wirtschaftsstrafverfahren. Für die Betroffenen geht es neben der strafrechtlichen Verantwortung auch um die Aufarbeitung des Bilanzskandals, der Gläubiger, Anleger und das Vertrauen in die Finanzaufsicht belastet hat.
Entscheidung rückt näher
Da sich der Prozess seinem Ende nähert, gewinnt die Frage an Gewicht, wie das Gericht die umfangreiche Beweisaufnahme bewertet. Das Ergebnis kann weder aus der Haftdauer noch aus einzelnen Verteidigungsanträgen vorweggenommen werden.
