Pflegeversicherung, Veronika Grimm

Pflegeversicherung: Grimm will 15 Prozent der Ausgaben streichen

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Wirtschaftsweise Veronika Grimm will zwei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung streichen und die Kriterien für Pflegegrade anheben. Zusätzlich schlägt sie einen kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds für bestimmte Geburtsjahrgänge vor.

Wirtschaftsweise Grimm fordert Umbau der Pflegeversicherung
Veronika Grimm (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung. Sie spricht sich dafür aus, den Leistungszuschlag für die stationäre Pflege und den Entlastungsbetrag zu streichen.

Grimm will Leistungen stärker begrenzen

„Zwei wenig zielgenaue Leistungen sollten abgeschafft werden: der Leistungszuschlag zur stationären Pflege und der Entlastungsbetrag“, sagte Grimm der „Rheinischen Post“. Auf beide Leistungen entfielen 2025 zusammen rund 15 Prozent der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung, erklärte sie.

Die Leistungen müssten „stärker fokussiert werden“, um die Ausgaben zu begrenzen, sagte das Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Ihre Vorschläge greifen damit sowohl in die Unterstützung bei stationärer Pflege als auch in Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige ein.

Strengere Kriterien für Pflegegrade

Grimm fordert zudem, die Schwellenwerte für die Einstufung in Pflegegrade auf die ursprünglich fachlich empfohlenen Werte anzuheben. Dadurch würden weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft und die durchschnittlichen Pflegegrade sinken.

Zusätzlicher Fonds für kommende Generationen

Mittelfristig müsse der bestehende Pflegevorsorgefonds durch einen Pflegevorsorgefonds II ergänzt werden, sagte Grimm. In diesen sollten einzelne Geburtsjahrgänge Zusatzbeiträge einzahlen, die kapitalgedeckt angelegt würden. Später könnten die Mittel zur Finanzierung der Pflegeleistungen dieser Jahrgänge dienen.

Die Forderung von Veronika Grimm fällt in eine akute Finanzierungsdebatte der sozialen Pflegeversicherung. Nach aktuellen Berechnungen aus dem Umfeld der Pflegekassen könnte sich das Defizit bis zum Jahresende auf rund 4,4 Milliarden Euro belaufen; für das kommende Jahr wird mit einer Finanzierungslücke von etwa acht Milliarden Euro gerechnet. Damit steht die kurzfristige Stabilisierung neben der längerfristigen Frage, wie die Pflege angesichts einer alternden Bevölkerung dauerhaft finanziert werden kann.

Leistungen und Eigenanteile

Grimms Vorschlag zielt auf eine stärkere Begrenzung der Ausgaben. Der Leistungszuschlag reduziert den Eigenanteil von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen abhängig von der Aufenthaltsdauer. Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige insbesondere bei Angeboten zur Betreuung und Unterstützung im Alltag. Eine Streichung würde daher unterschiedliche Gruppen treffen und könnte die privaten Belastungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen erhöhen.

Die Debatte über strengere Schwellenwerte für Pflegegrade betrifft den Zugang zu Leistungen insgesamt. Weniger oder niedrigere Einstufungen könnten die Versicherung finanziell entlasten, zugleich aber den Unterstützungsbedarf von Menschen unberücksichtigt lassen, wenn die Begutachtung nicht ausreichend differenziert erfolgt.

Vorsorge über Generationen

Mit einem Pflegevorsorgefonds II schlägt Grimm zusätzlich eine kapitalgedeckte Ergänzung des bestehenden Fonds vor. Beiträge einzelner Geburtsjahrgänge sollen angespart und später für deren Pflegeleistungen eingesetzt werden. Ein solcher Ansatz könnte die Finanzierung langfristig breiter aufstellen, löst aber weder die aktuelle Finanzierungslücke noch die Verteilungsfragen zwischen Generationen, Beitragszahlern und Steuerfinanzierung.

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