Wohneigentum in Deutschland: 87.000 Euro Nachteil gegenüber Vermietern
06.07.2026 - 01:09:57 | boerse-global.de
Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 4. Juli.
Selbstnutzer einer 300.000 Euro teuren Wohnung in einer Metropole verlieren über 15 Jahre bis zu 87.000 Euro gegenüber Vermietern. Während Vermieter auf eine Rendite von 9 Prozent kommen, liegt sie bei Selbstnutzern bei mageren 6 Prozent. Auch außerhalb der Metropolen beträgt der Nachteil 40.000 bis 50.000 Euro.
Deutschland ist damit das einzige EU-Land mit einer solchen Benachteiligung. Die Wohneigentumsquote lag 2022 bei 44 Prozent – der EU-Schnitt bei 70 Prozent.
Freibetrag gefordert
IW-Experte Michael Voigtländer fordert einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Nur so lasse sich Wohneigentum fördern. Derzeit rechnet sich Selbstnutzung nur in wenigen Gebieten mit einer Mietrendite über 6,78 Prozent – das trifft auf gerade mal 11 von 400 Kreisen zu.
Regierung beschließt Wohnungsbaupaket
Parallel zur Studie hat die Politik reagiert. Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 34 Maßnahmen für ein Wohnungsbaupaket. Kernpunkte: Die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Bundes (WBG) und der Wegfall der additiven nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite ab dem 1. Januar 2027.
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Weitere Maßnahmen: ein Verbot von Verstaatlichungen privater Mietwohnungen und die Förderung des seriellen Bauens. Ab Ende 2027 soll zudem eine Genehmigungsfiktion für Bauanträge greifen – entscheiden Behörden nicht innerhalb von vier Monaten, gilt der Antrag als genehmigt.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW, spricht von einem möglichen Wendepunkt für die Branche. Eine Steuerreform ab Januar 2027 entlastet jährlich mit rund 10 Milliarden Euro. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen.
Neue Regeln für Bilanzierung und Erbschaftsteuer
Für das Geschäftsjahr 2026 gibt es weitere Anpassungen. Ein BMF-Schreiben vom 26. Januar regelt die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten – besonders bei energetischen Sanierungen. Hier klaffen Handels- und Steuerbilanz auseinander. Die Neufassung des Standards IDW RS IFA 1 aus 2024 gilt erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026.
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Bei Erbfällen wird es teurer. Für 2025 und 2026 führen angepasste Verfahren zu höheren Immobilienbewertungen für die Erbschaftsteuer. Die Freibeträge bleiben stabil: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder.
Experten raten zu Gestaltungsmöglichkeiten wie der lebzeitigen Übertragung unter Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalt. Eine Reinvestitionsklausel (§ 6b EStG) erlaubt zudem den Aufschub der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen – allerdings mit einem jährlichen Gewinnzuschlag von 6 Prozent.
