Wohngeld 2027: 400.000 Haushalte verlieren Anspruch ab Januar
Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am Montag, den 31. August 2026, erfolgt bundesweit die Auszahlung des Wohngeldes für den Monat September. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Wohngeldgesetz (WoGG § 26) wird die staatliche Unterstützung für die Mietkosten jeweils am letzten Werktag des Vormonats an die berechtigten Haushalte überwiesen. Dies stellt sicher, dass die Mittel rechtzeitig zum Monatsanfang für Mietzahlungen zur Verfügung stehen.
Normalisierung in Berlin nach Cyberangriff
Besondere Aufmerksamkeit galt in den vergangenen Wochen der Situation in der Berliner Verwaltung. Nach einem Hackerangriff, der am 14. August 2026 erkannt worden war, mussten zahlreiche Systeme vorübergehend abgeschaltet werden. Seit dem 23. August 2026 sind die relevanten IT-Strukturen wieder online, sodass die Wohngeldzahlungen für den kommenden Monat planmäßig aufgenommen werden können.
Von den IT-Einschränkungen waren rund 55.000 Empfänger in der Hauptstadt betroffen. Seit dem 25. August 2026 ist zudem die Einreichung neuer Anträge wieder möglich. Die Behörden konnten damit den Dienstbetrieb rechtzeitig vor dem Zahlungstermin am Monatsende weitgehend stabilisieren.
Vermögensgrenzen und Anrechnungsregeln im Jahr 2026
Für das laufende Jahr 2026 gelten weiterhin unveränderte Richtwerte bei der Prüfung des Vermögens. Eine Anhebung dieser Grenzen ist für das aktuelle Kalenderjahr nicht vorgesehen. Die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift sieht für alleinstehende Personen eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vor.
Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro. Eine Ausnahme bildet die Altersvorsorge, die bis zu einem Betrag von 90.000 Euro – maximal jedoch 1.500 Euro pro Lebensjahr – unberücksichtigt bleibt.
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Bei der Einkommensberechnung werden Kapitalerträge angerechnet, sofern sie 100 Euro pro Person und Jahr überschreiten. Einkünfte aus Nebenverdiensten, wie etwa Minijobs, finden in voller Höhe Berücksichtigung, da hierfür keine spezifischen Freigrenzen existieren. Empfänger sind zudem verpflichtet, Einkommenserhöhungen von mehr als 15 % unverzüglich zu melden.
Beispielrechnungen für Miethöchstbeträge und Bezüge
Die Höhe des Wohngeldes orientiert sich an der Miete, dem Einkommen und der regionalen Mietstufe. Für einen Einpersonenhaushalt mit einer Rente von 1.000 Euro (was einem wohngeldrechtlichen Einkommen von etwa 890 Euro entspricht) liegen die Zahlungen im Jahr 2026 je nach Mietstufe zwischen ca. 220 und 420 Euro monatlich.
Gesetzlich festgelegte Quadratmetergrenzen gibt es für Alleinstehende nicht, jedoch deckeln Miethöchstbeträge die Bezuschussung. Diese liegen 2026 für Einpersonenhaushalte inklusive Heizkosten- und Klimazuschlag zwischen 490,60 Euro und 806,60 Euro.
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In Berlin (Mietstufe IV) ergibt sich beispielsweise ein Höchstbetrag von 640,60 Euro, der sich aus einer Bruttokaltmiete von 511 Euro, einem Heizkostenzuschlag von 110,40 Euro und einer Klimakomponente von 19,20 Euro zusammensetzt.
Geplante Einsparungen durch die Reform ab 2027
Für das kommende Jahr plant die Bundesregierung eine umfassende Reform des Wohngeldsystems, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Das Ziel ist eine jährliche Einsparung von 1.5 Mrd. Euro. Schätzungen zufolge könnte rund ein Drittel der bisherigen Haushalte – etwa 400.000 Empfänger – den Anspruch auf Wohngeld verlieren. Im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld noch auf ca. 5 Mrd. Euro.
Der Regierungsentwurf sieht vor, die Fortschreibung des Wohngeldes auszusetzen und die Heizkostenkomponente für einen Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro zu halbieren. Zudem soll ein Anspruch künftig entfallen, wenn der errechnete Betrag weniger als 15 Euro pro Monat ausmacht.
Auch bei den absetzbaren Werbungskosten sind Änderungen geplant: Anstelle der tatsächlichen Kosten soll künftig nur noch ein Pauschbetrag von 1.230 Euro anrechenbar sein. Dies könnte insbesondere für Pendler erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.
Bestehende Bescheide sollen jedoch bis zum Ende ihres jeweiligen Bewilligungszeitraums geschützt bleiben. Ein Sozialverband hat diese Pläne bereits kritisiert; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
