Wohnungssuche, MietSofort

Wohnungssuche: MietSofort verlangt 79 Euro ohne klare Kostenmitteilung

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 01:25 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verbraucherzentrale Hessen bezweifelt den Vertragsschluss und kritisiert weiterhin unklare Preisangaben sowie Widerrufsinformationen.
Moderne Wohnhausfassade mit Balkonen und Fenstern bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Wohnungssuchende geraten bei der Recherche nach Unterkünften im Internet zunehmend ins Visier undurchsichtiger Plattformbetreiber. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unerwarteten Kosten auf dem Online-Portal MietSofort. Nutzerinnen und Nutzer erhielten nach der Registrierung Rechnungen über 79 Euro, ohne dass zuvor eine transparente Kostenaufklärung erfolgte, wie hessenschau.de und tagesschau.de am 26. Oktober 2026 berichteten.

Unklare Kosten und zweifelhafter Vertragsschluss

Auslöser der Rechnungsstellung war nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen die Betätigung einer Schaltfläche mit der Aufschrift „Zugangsdaten freischalten“. Erst im Nachgang seien die registrierten Personen mit den Geldforderungen konfrontiert worden.

Zwar wurde die Beschriftung des Buttons mittlerweile in „Kostenpflichtig bestellen“ geändert, doch heben Verbraucherschützer hervor, dass die Preisdarstellung sowie die Widerrufsbelehrung weiterhin rechtlich problematisch seien. Ob unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist, stuft die Verbraucherzentrale Hessen als zweifelhaft ein.

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Als Betreiberin des Portals fungiert das Unternehmen Subscription Cancel LTD mit offiziellem Sitz im bulgarischen Varna. Nach Informationen der hessischen Verbraucherschützer akzeptiert der Anbieter fristgerecht eingereichte Widerrufe nicht.

Eine Anfrage der Verbraucherzentrale Hessen mit der Bitte um eine offizielle Stellungnahme ließ die Subscription Cancel LTD unbeantwortet. Ein 05:38 Minuten langer Beitrag von hessenschau.de mit dem Titel „Verbraucherfalle Wohnungssuchportal“ zeigt, dass die Plattform bereits für eine Vielzahl an Beschwerden beim Verbraucherschutz sorgt.

Drohung mit Inkasso und Handlungsempfehlungen

Die finanzielle Belastung für die Betroffenen steigt häufig rasch an, sobald der Betreiber Zahlungsansprüche forciert. Exemplarisch berichtet die Verbraucherzentrale Hessen von der Studentin Tuana Mercanli aus Groß-Gerau: Nach einer Drohung mit Inkassomaßnahmen soll sie inzwischen eine Summe von rund 150 Euro begleichen.

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Verbraucherschützer und Juristen betonen, dass Betroffene sich durch Mahnschreiben oder Inkassoankündigungen nicht einschüchtern lassen sollten. Stattdessen wird empfohlen, die Rechtmäßigkeit der Forderungen sowie bestehende Widerrufsmöglichkeiten sorgfältig zu überprüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

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