Zalando-Konflikt, Sozialplan

Zalando-Konflikt: Sozialplan für Erfurt am 9. Juli vor Einigungsstelle

21.06.2026 - 04:19:02 | boerse-global.de

Hessisches Landesarbeitsgericht stärkt Rechte erkrankter Betriebsratsmitglieder. Fehler bei Massenentlassungen bleiben unwiderruflich.

Krankgeschriebene Betriebsräte: Rechte und Pflichten im Amt
Zalando-Konflikt - Eine Gruppe von Personen, die einen Betriebsrat repräsentieren, bespricht wichtige Angelegenheiten an einem Konferenztisch in einem modernen Büro. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitsunfähigkeit führt nicht automatisch zur Amtsunfähigkeit von Betriebsratsmitgliedern. Ein Flugzeugbetanker war seit Dezember 2022 krankgeschrieben, zeigte im November 2025 aber seine Bereitschaft zur Amtsausübung an. Die Richter entschieden: Der Betriebsratsvorsitzende muss ihn wieder zu Sitzungen laden (Az. 16 TaBVGa 2/26).

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Eine Ausnahme gibt es laut Bundesarbeitsgericht nur bei vollständig freigestellten Betriebsratsmitgliedern. Für die Praxis heißt das: Ein Nachrücken von Ersatzmitgliedern ist unzulässig, wenn das erkrankte Mitglied seine Teilnahmeabsicht bekundet hat.

Formale Hürden bei Massenentlassungen

Fehler bei Massenentlassungsanzeigen können teuer werden. Das Bundesarbeitsgericht betonte in Urteilen vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22): Fehler im Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat führen zur dauerhaften Unwirksamkeit von Kündigungen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Anzeige bei der Agentur für Arbeit fehlt oder zu früh erstattet wurde. Solche Fehler sind weder heilbar noch nachholbar.

Die Schwellenwerte sind strikt: In Betrieben mit 60 bis 499 Beschäftigten ist eine Anzeige erforderlich, wenn mehr als 10 Prozent der Belegschaft oder mehr als 25 Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen entlassen werden sollen. Betroffene müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben.

Aktuelle Konflikte: Von Zalando bis Porsche

Zalando: Die Verhandlungen über einen Sozialplan für das Logistikzentrum in Erfurt sind am 20. Juni 2026 gescheitert. Die Unternehmensseite bot 30 Millionen Euro, der Betriebsrat fordert 100 Millionen Euro für die rund 2.000 betroffenen Beschäftigten. Eine Einigungsstelle unter neutralem Vorsitz soll nun vermitteln, die finale Sitzung ist für den 9. Juli 2026 geplant. Die Schließung des Standorts ist für den 30. September 2026 vorgesehen.

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BMW: Der Autobauer hat für den 19. Juni 2026 Gespräche mit dem Betriebsrat über ein Sparprogramm vorbereitet. Grund sind schwächere Geschäfte in China und eine gesenkte Gewinnprognose. Ein leichter Beschäftigungsrückgang von bis zu 5 Prozent bei den weltweit rund 150.000 Mitarbeitern zeichnet sich ab.

Porsche: Chef Michael Leiters will bis Juli 2026 eine Einigung über ein neues Sparpaket erzielen. Bereits im Frühjahr 2025 war der Abbau von 3.900 Stellen vereinbart worden. Das Unternehmen plant angesichts schwieriger Marktbedingungen in China und schwächerer Nachfrage nach E-Mobilität mit geringeren Produktionskapazitäten.

SenerTec: In Schweinfurt wurde den Beschäftigten am 18. Juni 2026 mitgeteilt, dass die Fertigung von Blockheizkraftwerken eingestellt wird. Die Produktion soll in ein europäisches Fertigungsnetz der Konzernmutter BDR Thermea verlagert werden.

Neuwahlen bei der taz

Auch personell tut sich was: Bei der Tageszeitung taz wurde Anfang Juni 2026 ein neuer Betriebsrat gewählt. Die Liste „Frischer Wind“ gewann fast alle neun Sitze, mehr als die Hälfte der Mandate entfiel auf Redaktionsmitglieder. Solche Neuwahlen und die rechtssichere Besetzung der Gremien bleiben eine zentrale Voraussetzung für wirksame Mitbestimmung – besonders in Zeiten wirtschaftlicher Transformation.

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