Zeiterfassung, Große

Zeiterfassung digital: Große Firmen müssen in 1 Jahr umstellen

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 11:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung verpflichtet Unternehmen zur digitalen Arbeitszeiterfassung mit gestaffelten Fristen je nach Betriebsgröße.

Arbeitsmarktreform: Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht für Firmen
Zeiterfassung - Eine digitale Uhr zeigt Arbeitsstunden, ein stilisiertes Fingerabdruck-Symbol und ein modernes Büro im Hintergrund. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernstück ist die flächendeckende elektronische Arbeitszeiterfassung. Arbeitsministerin Bas legte bereits im Juni einen Referentenentwurf vor – nun werden die konkreten Anforderungen und Fristen für Unternehmen klar.

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Neuregelung ist die Antwort auf jahrelange Rechtsprechung. Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur verlässlichen Zeiterfassung verpflichten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies 2022 für Deutschland. Unternehmen sind bereits heute zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit verpflichtet.

Künftig muss diese Erfassung elektronisch erfolgen – minutengenau. Erfasst werden müssen Beginn, Ende, Pausenzeiten und Überstunden jeder Schicht. Die Daten sind wöchentlich zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre zu speichern.

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Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten bleiben grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung: Die zeitlichen Rahmenbedingungen werden dokumentiert.

Gestaffelte Fristen nach Betriebsgröße

Der Gesetzentwurf berücksichtigt die unterschiedliche Belastung der Unternehmen. Große Firmen mit über 250 Beschäftigten müssen die digitale Erfassung bereits ein Jahr nach Inkrafttreten umsetzen. Mittelständische Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben zwei Jahre Zeit. Kleine Betriebe mit 10 bis 49 Angestellten dürfen sich bis zu fünf Jahre Zeit lassen.

Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind dauerhaft ausgenommen – sie dürfen weiterhin auf Papier dokumentieren. Auch leitende Angestellte, Geschäftsführer und Chefärzte müssen nicht erfasst werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder durch die Arbeitsschutzbehörden.

Scharfe Kritik aus dem Handwerk

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks übt deutliche Kritik. Die Regelungen gingen an der betrieblichen Realität vorbei, so der Verband. Zudem verletzten sie Zusagen aus dem Koalitionsvertrag. Das Handwerk fordert Nachbesserungen – insbesondere flexiblere Ausnahmeregelungen, die nicht ausschließlich über Tarifverträge möglich sind.

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Die Debatte um die Zeiterfassung ist Teil eines größeren Pakets. Bundeskanzler Merz verwies in seiner Regierungserklärung auf ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket. Es sieht Steuerentlastungen von jährlich zehn Milliarden Euro vor, eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sowie Anpassungen bei Befristungen und der Grundsicherung.

Die Regierung prognostiziert für 2026 ein Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent. Die Opposition warnt derweil vor den sozialen Folgen der Sparmaßnahmen – besonders mit Blick auf das für Freitag geplante Gesundheits-Sparpaket.

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