Zeiterfassung, Fehlende

Zeiterfassung: Fehlende Aufzeichnungen kosten Arbeitgeber 50.000 Euro

29.05.2026 - 19:31:00 | boerse-global.de

Landesarbeitsgericht spricht Teilzeitkraft Nachzahlung zu. Ohne Zeiterfassungssystem tragen Arbeitgeber das Beweisrisiko vor Gericht.

Zeiterfassung: Fehlende Aufzeichnungen kosten Arbeitgeber 50.000 Euro - Foto: über boerse-global.de
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000 Euro Nachzahlung zugesprochen. Der Fall zeigt: Fehlende Zeiterfassung kann für Unternehmen teuer werden.

Die Klägerin hatte zwischen Februar 2020 und Dezember 2022 regelmäßig Überstunden geleistet – dokumentiert nur durch handschriftliche Kalendereinträge. Weil der Arbeitgeber kein formales System zur Arbeitszeiterfassung eingerichtet hatte, wertete das Gericht die Aufzeichnungen der Angestellten als glaubhaft. Die Überstunden galten damit als geduldet. Die Nachzahlung umfasst rund 46.000 Euro Grundvergütung plus aufgelaufene Zinsen.

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Beweislast kehrt sich um

Das Urteil folgt einem wegweisenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022. Damals etablierten die Richter eine grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Zwar fehlt bis heute ein konkretes Gesetz zur praktischen Umsetzung – erwartet wird dies erst für Ende 2026. Doch schon jetzt dreht sich die Beweislast: Ohne Aufzeichnungen tragen Arbeitgeber das Risiko vor Gericht.

Dennoch betont das BAG in einer Entscheidung vom 14. Februar 2026: Auch Arbeitnehmer müssen ihre Überstunden konkret und detailliert darlegen können. Ein pauschaler Verweis reicht nicht.

Weitere richtungsweisende Urteile

Die jüngsten Entscheidungen zeigen die wachsende Komplexität im Arbeitsrecht:

  • Am 4. Dezember 2025 stellte das BAG klar: Eine Kündigung ist nur dann eine unzulässige Vergeltung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen der Meldung und der Entlassung besteht.
  • Das Hessische Landesarbeitsgericht sprach am 26. Januar 2026 einem Bewerber Schadenersatz zu. Die Arbeitgeberin hatte ihn diskriminierend abgelehnt – trotz des Vorwurfs, der Kläger sei ein „professioneller Prozessführer".
  • Am 22. Januar 2026 bestätigte das BAG: Urlaubsansprüche verfallen grundsätzlich nach 15 Monaten – selbst bei langer Krankheit.

Volkswagen im Fokus: Millionenklagen gescheitert

Am heutigen Freitag fällte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gleich mehrere Grundsatzurteile zur Automobilbranche. Zwei ehemalige Manager forderten 7,5 Millionen Euro Schadenersatz von Volkswagen. Sie fühlten sich benachteiligt, nachdem sie gesundheitsgefährdende Stoffe in Fahrzeugkomponenten gemeldet hatten. Das Gericht wies die Klage ab – die Meldungen lagen vor Inkrafttreten des aktuellen Hinweisgeberschutzgesetzes.

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In einem zweiten Verfahren verpflichtete das Gericht Volkswagen zur vollen Auszahlung von Jubiläumsprämien. Betroffen sind Mitarbeiter, deren 25. oder 35. Dienstjubiläum auf den 1. Januar 2025 fiel. Ein Tarifvertrag vom 21. Januar 2025 hatte versucht, diese Treueprämien zu kürzen oder zu streichen. Die Richter entschieden: Eine rückwirkende Anwendung auf den Jahresbeginn ist unzulässig.

Reallöhne steigen – erste Entspannung seit 2023

Die juristischen Entwicklungen fallen in eine phase wirtschaftlicher Erholung. Das Landesamt für Statistik meldete am 28. Mai 2026: Die Reallöhne in Niedersachsen stiegen im ersten Quartal 2026 um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es ist der erste positive Anstieg seit Frühjahr 2023. Die Nominallöhne legten um 3,8 Prozent zu, die Inflation lag bei 2,2 Prozent.

EU-Transparenzrichtlinie verschiebt sich

Auf der politischen Bühne gibt es eine überraschende Verzögerung: Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschoben. Ursprünglich zum 7. Juni 2026 fällig, sollen zentrale Vorgaben wie Berichtspflichten für Unternehmen und Auskunftsrechte für Beschäftigte nun wohl erst Mitte 2028 in Kraft treten. Ein erstes Gesetz ist für Anfang 2027 geplant. Als Grund nennt die Regierung den Bürokratieabbau.

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