Zeiterfassung: Neue Regeln für Millionen Arbeitgeber geplant
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 20:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht eine verpflichtende digitale Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vor. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt als Modell erhalten, wird aber mit der Aufzeichnungspflicht verknüpft.
Gestaffelte Fristen für die Umstellung
Der Entwurf gibt Unternehmen unterschiedlich viel Zeit für die Einführung. Nach Inkrafttreten gilt eine allgemeine Übergangsfrist von einem Jahr. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern bekommen zwei Jahre, Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten sogar bis zu fünf Jahre Zeit.
Kleinstbetriebe mit maximal zehn Mitarbeitern sind von der rein elektronischen Pflicht ausgenommen – hier bleibt die Dokumentation in Papierform zulässig. Auch Tarifvertragsparteien können eigene Regelungen vereinbaren. Leitende Angestellte fallen teilweise aus dem Anwendungsbereich.
Bundesarbeitsministerin Bas betont die Beibehaltung des Achtstundentags, räumt aber flexible Wochenarbeitszeiten ein – vorausgesetzt, Tarifverträge stützen sie und der Gesundheitsschutz bleibt gewahrt.
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Krankschreibung ab Tag eins
Parallel zur Zeiterfassung plant die Regierung weitere Änderungen. Ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli sieht vor: Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die bisherige Regelung – Attest erst ab dem vierten Tag – soll entfallen. Auch die telefonische Krankschreibung steht zur Abschaffung.
Ärzteverbände und Teile der Wirtschaft reagieren kritisch auf die Pläne.
Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro
Die Bundesregierung hat zudem konkrete Anpassungen fixiert. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro – nach 13,90 Euro im Jahr 2026. In der Zeitarbeit erhöhen sich die Lohnuntergrenzen stufenweise: von 14,96 Euro im Juli 2026 über 15,33 Euro ab September bis auf 15,87 Euro im April 2027. Die Minijob-Grenze wird auf 633 Euro angehoben.
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EuGH und BAG ebneten den Weg
Die Initiative folgt richtungsweisenden Urteilen: Der Europäische Gerichtshof forderte bereits 2019 die Erfassung der Arbeitszeit, das Bundesarbeitsgericht zog im September 2022 nach. Aktuelle Zahlen für 2024 zeigen den Handlungsbedarf: Arbeitnehmer leisteten rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden – rechnerisch 486.700 Vollzeitstellen mit einem Gegenwert von 6,27 Milliarden Euro.
Digitale Systeme unter Druck
Wer digitale Zeiterfassung einführt, muss auch andere Regeln beachten. Am 31. Juli 2026 endet die Registrierungsfrist für die NIS2-Richtlinie zur IT-Sicherheit. Unternehmen müssen sowohl die DSGVO als auch Cybersicherheitsanforderungen erfüllen – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Bürokratieabbau fürs Handwerk
Trotz neuer Pflichten will die Regierung an anderer Stelle entlasten. Ein für Mitte Juli angekündigtes Paket soll jährlich Milliarden einsparen. Geplant ist unter anderem, die Pflicht zur Benennung von Sicherheitsbeauftragten zu reduzieren und Berichtspflichten im Arbeitsschutz zu lockern.
Für Bäckereien bringt die Reform neue Spielräume: Ab Januar 2027 dürfen sie an Sonntagen bis zu acht Stunden arbeiten – bisher waren nur drei Stunden erlaubt. Das Bäckerhandwerk begrüßt die Flexibilisierung. Kritik kommt dagegen an der geplanten Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.
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