Zeitumstellung am 25. Oktober: Wann SchichtkrÀfte die Zusatzstunde bezahlt bekommen
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026 wird die Uhr um eine Stunde von 3 auf 2 Uhr zurĂŒckgestellt. Durch den Wechsel von der Sommer- auf die mitteleuropĂ€ische Normalzeit verlĂ€ngert sich der betriebliche Schichtbetrieb vielerorts um eine volle Stunde. FĂŒr BeschĂ€ftigte und Personalabteilungen bringt diese Umstellung arbeitsrechtliche Vorgaben zur VergĂŒtung, Anpassungen der DienstplĂ€ne und arbeitsmedizinische Herausforderungen mit sich.
Arbeitsrechtliche Vorgaben zur VergĂŒtung der Zusatzstunde
Eine spezifische gesetzliche Sonderregelung zur Zeitumstellung existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht. Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits fest, dass sich SchichtplĂ€ne grundsĂ€tzlich nach der jeweils gĂŒltigen staatlichen Uhrzeit richten (Az. 7 AZR 276/83).
Arbeitgeber dĂŒrfen die tatsĂ€chlich geleistete neunte Arbeitsstunde jedoch nicht unberĂŒcksichtigt lassen. Unbezahlte Mehrarbeit allein infolge der Zeitumstellung ist unzulĂ€ssig; die Zeit muss ausbezahlt oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.
Ein Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht erlĂ€uterte dazu, dass der Anspruch auf VergĂŒtung der real geleisteten Arbeitszeit bestehe und die Zusatzstunde in der Regel wie eine Ăberstunde abgegolten werden mĂŒsse. MaĂgeblich seien dabei die jeweiligen Arbeits- oder TarifvertrĂ€ge sowie Betriebsvereinbarungen.
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Bestehende pauschale Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag decken eine solche Zusatzstunde laut Bundesarbeitsgericht nur dann ab, wenn sie wirksam formuliert sind und klare Grenzen aufweisen (Az. 5 AZR 765/10).
Bei uhrzeitmĂ€Ăig fix vereinbarten Dienstzeiten â etwa einer Schicht von 22:00 bis 6:30 Uhr â verlĂ€ngert sich der Einsatz real von acht auf neun Stunden. Arbeitgeber können alternativ Schichten bei monatlicher Dienstplanung so einteilen, dass die regulĂ€re Arbeitszeit eingehalten wird.
Zudem greift das Arbeitszeitgesetz: Nachtarbeit ist werktÀglich grundsÀtzlich auf maximal acht Stunden begrenzt, darf aber auf zehn Stunden verlÀngert werden, sofern innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden erreicht wird. Die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden bleibt zwingend vorgeschrieben.
FĂŒr BeschĂ€ftigte gilt bei der Zeitumstellung unverĂ€ndert die PĂŒnktlichkeitspflicht. Verschlafen stellt keine Entschuldigung dar; selbst verschuldete VerspĂ€tungen können VergĂŒtungsabzĂŒge oder Abmahnungen nach sich ziehen, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied (Az. 1 Sa 70 öD/21).
Regelungen in NachbarlĂ€ndern und grenzĂŒberschreitender Verkehr
In NachbarlÀndern gelten teils abweichende Bestimmungen. In Tschechien regelt die Regierungsverordnung Nr. 348/2021 Sb. im § 4, dass sich die festgelegte Wochenarbeitszeit in der betreffenden Woche um eine Stunde verlÀngert.
Folglich entsteht kein formaler Ăberstundenanspruch, die Stunde wird jedoch voll bezahlt â bei einem Satz von 200 K? pro Stunde erhalten BeschĂ€ftigte entsprechend 200 K? mehr. Das tschechische Arbeitsgesetzbuch verlangt im § 96 eine prĂ€zise Arbeitszeiterfassung beider Vorkommen des Zeitfensters von 2:00 bis 2:59 Uhr.
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Im Bahnverkehr fĂŒhrt die Zeitumstellung zu Zwangspausen: Die Tschechischen Bahnen stellen jĂ€hrlich rund zehn FernnachtzĂŒge wie den Chopin oder Slovakia fĂŒr eine Stunde an Bahnhöfen wie Ostrava oder B?eclav ab; das Personal erhĂ€lt diese Zeit als Arbeitszeit oder Bereitschaft vergĂŒtet.
In Polen gilt die neunte Stunde einer regulĂ€ren Schicht laut Arbeitsgesetzbuch als Ăberschreitung der Tagesnorm und somit als Ăberstunde. Da sie nachts und an einem Sonntag anfĂ€llt, wird ein Ăberstundenzuschlag von 100 Prozent fĂ€llig, sofern kein Freizeitausgleich gewĂ€hrt wird.
ZusÀtzlich greift ein Nachtzuschlag in Höhe von 20 Prozent des Stundensatzes, der bei einem Mindestlohn von 4.806 z? brutto im Oktober 2026 bei 5,46 z? brutto je Stunde liegt.
Berechnungen des Arbeitsmarktdienstleisters Personnel Service zufolge erhalten PflegekrĂ€fte mit Mindestgrundgehalt fĂŒr diese Zusatzstunde rund 126 z? brutto, wĂ€hrend FachĂ€rzte mit einem Monatsgehalt von 12.910 z? auf rund 194 z? brutto kommen.
Chronobiologie und Auswirkungen auf die Sicherheit
Arbeitsmediziner und Chronobiologen weisen darauf hin, dass die Herbstumstellung vom Körper zwar im Schnitt besser bewĂ€ltigt wird als die FrĂŒhjahrsumstellung, dennoch eine Belastung darstellt.
Eine in der Fachzeitschrift European Journal of Epidemiology (2026) veröffentlichte Ăbersichtsarbeit von Steponenaite, Wallraff, Wild und Kollegen, die 157 Studien aus 36 LĂ€ndern analysierte, zeigt fĂŒr den Herbst ein differenziertes Bild: WĂ€hrend die FrĂŒhjahrsumstellung kurzfristig zu einem Anstieg akuter Herzinfarkte um rund vier Prozent fĂŒhrt, verzeichnet die Herbstumstellung geringere Unfallzahlen am Arbeitsplatz.
Eine italienische Erhebung von 2013 bis 2017 stellte in den ersten drei Tagen nach der Herbstumstellung einen RĂŒckgang der ArbeitsunfĂ€lle um mehr als zehn Prozent fest.
Gleichzeitig verweisen Fachleute darauf, dass Nachtschichten generell mit einem um 36 Prozent höheren Verletzungsrisiko gegenĂŒber FrĂŒhschichten verbunden sind.
Um den Ăbergang zu erleichtern, raten Arbeitsmediziner dazu, die gewohnte Schlafdauer beizubehalten, morgens gezielt Tageslicht zu nutzen und abends helles Licht zu meiden. Verkehrsexperten mahnen zudem zu erhöhter Vorsicht im StraĂenverkehr, da die einsetzende DĂ€mmerung im Berufsverkehr das Unfallrisiko kurzfristig steigern kann.
