Zeugnis-Vergleiche: BAG stärkt Arbeitnehmer mit Vollstreckbarkeit
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Beschluss vom 7. Mai 2026 (Az. 8 AZB 25/25) die Position der Beschäftigten gestärkt.
Vereinbarte Klauseln sind vollstreckbar
Das Gericht entschied: Entwurfsklauseln in Kündigungsschutzvergleichen sind hinreichend bestimmt und grundsätzlich vollstreckbar. Solche Klauseln erlauben dem ausscheidenden Mitarbeiter, einen Zeugnisentwurf vorzulegen. Der Arbeitgeber darf davon nur aus wichtigem Grund abweichen.
Damit korrigierte das BAG eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aus Oktober 2025. Die Düsseldorfer Richter hatten eine entsprechende Klausel noch für zu unbestimmt gehalten.
Das BAG betont: Die Vereinbarung ist wirksam, solange die Grundsätze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit gewahrt bleiben. Weicht ein Arbeitgeber ohne triftigen Grund vom Entwurf ab, kann der Arbeitnehmer die Festsetzung eines Zwangsgeldes beantragen.
KI und Datenschutz verändern die Praxis
Die Digitalisierung treibt auch das Zeugniswesen voran. Ein für den 21. Juli 2026 angekündigtes Fachseminar des Rechtsanwalts Jean-Martin Jünger zeigt: Künstliche Intelligenz kann die Formulierungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen.
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Doch die Technik birgt Risiken. Besonders die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt neue Anforderungen. Experten raten, den Zeugnisprozess nicht nur zu beschleunigen, sondern auch proaktiv gegen Haftungsrisiken abzusichern.
Fehlerhafte Angaben oder Verzögerungen bei der Ausstellung können zunehmend rechtliche Konsequenzen haben.
Reformpaket treibt Digitalisierung voran
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein Reformpaket für Aufschwung und Beschäftigung beschlossen. Es sieht vor, das Schriftformerfordernis für bestimmte Arbeitsvertragsänderungen zum 1. Januar 2027 entfallen zu lassen. Das könnte die Digitalisierung von Personalprozessen weiter beschleunigen.
Bereits zum 1. Juli 2026 wurde die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf ein rein elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen können diese Bescheinigungen digital beantragen. Ablehnungsgründe wie Beitragsrückstände oder fehlende Vollmachten werden künftig per spezifischer Schlüsselzahlen mitgeteilt.
Fehler im Arbeitszeugnis oder unzulässige Formulierungen können für Arbeitgeber schnell teuer werden und vor Gericht enden. Ein bewährter Leitfaden hilft HR-Verantwortlichen dabei, alle Pflichtbestandteile zu berücksichtigen und rechtssichere Dokumente zu verfassen. Warum immer mehr Personaler auf diese Zeugnis-Checkliste schwören
Strengere Maßstäbe für Führungskräfte
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Mai 2026 (Az. 12 Sa 861/23) zeigt: Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gelten für Führungskräfte besonders hohe Maßstäbe.
Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung einer Führungskraft, die interne Beschaffungsregeln missachtet hatte. Bei Personen in herausgehobenen Positionen mit Vorbildfunktion können bereits erstmalige Pflichtverletzungen schwerwiegende Folgen haben.
Für die Zeugniserstellung bedeutet das: Die Darstellung von Aufgabenbereich und Verhalten muss besonders präzise und wahrheitsgemäß erfolgen. Nur so lassen sich künftige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
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