Zeugnisse, Arbeitgeber

Zeugnisse: Arbeitgeber müssen Entwurf befolgen – bis 25.000 Euro Bußgeld

05.06.2026 - 01:19:02 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht präzisiert Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen in Konzernen und stärkt Arbeitnehmer bei Zeugnissen.

BAG stärkt Betriebsratsrechte bei Einstellungen und Zeugnissen
Zeugnisse - Nahaufnahme einer Hand, die ein offizielles Dokument hält, mit einem Stift und einem unscharfen Bürohintergrund. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei Einstellungen in internationalen Konzernen präzisiert. Eine bloße fachliche Weisungsbefugnis reicht nicht aus.

Im konkreten Fall ging es um eine Führungskraft, die bei einem österreichischen Konzernunternehmen angestellt war. Sie führte per Videokonferenz die fachliche Aufsicht über Außendienstmitarbeiter in Deutschland. Das BAG stellte klar: Für ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG muss dem Betriebsinhaber zumindest teilweise ein Weisungsrecht zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit zustehen.

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Das Gericht hob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg auf und verwies den Fall zurück.

Homeoffice: Kein gesetzlicher Anspruch in Sicht

Auch bei mobiler Arbeit gibt es neue Klarstellungen. Experten betonen: In Deutschland besteht weiterhin kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Der Betriebsrat hat zwar ein Mitspracherecht beim „Wie“ der Ausgestaltung – nicht aber beim „Ob“ der Einführung.

Ein Fall beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zeigt die Grenzen auf. Die Reduzierung genehmigter Telearbeit von 60 auf 20 Prozent unterliegt nicht automatisch der Mitbestimmung. Voraussetzung wäre eine generelle Regelung, keine individuelle Anpassung.

Degradierungen: Änderungskündigung nötig

Einseitige Herabstufungen durch den Arbeitgeber sind rechtlich kaum möglich. Wer einen Mitarbeiter gegen dessen Willen auf eine niedrigere Position versetzen will, braucht eine Änderungskündigung. Voraussetzung: ein triftiger betrieblicher Grund und ein konkretes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Betroffene haben nach Erhalt drei Wochen Zeit für eine Klage. Das Angebot können sie unter Vorbehalt annehmen – dann prüft das Gericht die soziale Rechtfertigung.

Zeugnisse: Arbeitgeber müssen sich an Entwürfe halten

Das BAG bestätigte im Mai 2026: Arbeitgeber müssen Zeugnisse nach dem Entwurf des Arbeitnehmers ausstellen. Abweichungen sind nur bei wichtigen Gründen erlaubt – etwa wenn die Zeugniswahrheit gefährdet ist. Bei Verstößen drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.

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Arbeitsmarkt: Hohe Fluktuation in fÜnf Jahren

Der Kündigungsreport vom Juni zeigt: Die Trennungsquote liegt bei 30 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Besonders auffällig: Im Einzelhandel kündigen 18 Prozent der Beschäftigten selbst.

Standortschließungen und Warnstreiks

Beim Automobilzulieferer Mahle in Neustadt an der Donau steht die Schließung für das erste Quartal 2027 fest – nach einer Einigung über einen Sozialtarifvertrag. Anders in Salzgitter: Auf einer Betriebsversammlung am 3. Juni schloss der Betriebsratschef von Volkswagen Standortschließungen aus. Man setze verstärkt auf Batteriezellfertigung.

In Sachsen legten am 4. Juni rund 100 Beschäftigte in Handelszentrallagern die Arbeit nieder. Sie fordern deutliche Lohnsteigerungen. Im Saarland planen Betriebsräte der Stahlindustrie für den 12. Juni eine Großdemonstration. Grund: veränderte EU-Rahmenbedingungen für grünen Stahl gefährden den Standort.

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