Zielvorgaben, BAG

Zielvorgaben: BAG verschärft Haftung für verspätete Boni

05.07.2026 - 17:18:45 | boerse-global.de

Arbeitgeber haften bei verspäteten Zielvorgaben für Boni. VW reformiert Managervergütung, Koalition plant Kündigungsschutz-Lockerung.

BAG-Urteil: Verspätete Bonuszusagen werden für Firmen teuer
Zielvorgaben - Nahaufnahme eines Kalenders mit rot eingekreistem Datum und einer Hand, die einen Stift hält, symbolisiert Fristen und Vergütungsplanung. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Haftung für Arbeitgeber verschärft. Wer seine Mitarbeiter zu spät über die Kriterien für Boni informiert, riskiert Schadensersatzklagen.

BAG-Urteil: 16.000 Euro Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Das BAG-Urteil vom 22. April 2026 (Az. 10 AZR 28/25) macht die Risiken deutlich: Versäumt ein Unternehmen die Frist für Zielvereinbarungen, stehen Arbeitnehmern Schadensersatz zu. Die Richter stützen sich auf die Paragrafen 280, 283 und 252 BGB.

Die Begründung: Ist der Zielzeitraum bereits verstrichen oder weit fortgeschritten, kann die Vorgabe ihre Steuerungsfunktion nicht mehr erfüllen. Das gilt als Unmöglichkeit (§ 275 BGB). Bereits im Februar 2025 hatte das BAG einem Kläger über 16.000 Euro zugesprochen – weil der Arbeitgeber die Zielsetzung schuldhaft unterlassen hatte.

Die Botschaft an Unternehmen ist klar: Zielvorgaben müssen zu Beginn des Beurteilungszeitraums feststehen. Sonst drohen Schadensersatzforderungen.

Volkswagen: Bonus-System für 16.000 Manager wird umgebaut

Wie eine Neuausrichtung in der Praxis aussieht, zeigt Volkswagen. Der Konzern plant eine grundlegende Reform der Bonus-Logik für rund 16.000 Führungskräfte. Ab 2027 soll der individuelle Leistungsanteil am Manager-Bonus von bisher 13 bis 17 Prozent auf 35 Prozent steigen.

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Im Gegenzug sinkt der Anteil der langfristigen variablen Vergütung von bis zu 60 auf 40 Prozent. Das ist Teil eines umfassenden Sparpakets, über das der Aufsichtsrat am 9. Juli 2026 entscheidet.

Parallel dazu reduziert VW die Managementpositionen von 21.500 auf 16.000, verteilt auf vier Hierarchieebenen. Der Trend ist eindeutig: Variable Vergütung wird stärker an individuelle Leistung gekoppelt. Das erhöht aber auch den administrativen Aufwand für die rechtzeitige Festlegung messbarer Ziele.

Koalition plant Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener

Die Entwicklungen werden durch Reformvorhaben der Bundesregierung flankiert. Ein 34-Punkte-Programm vom 2. Juli 2026 sieht unter anderem eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener vor.

Ab dem 1. Januar 2027 soll für Angestellte mit einem Monatsgehalt über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (rund 15.000 Euro brutto) die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erleichtert werden.

Weitere geplante Änderungen: Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt zum Jahresbeginn 2027. Zudem soll die sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden – befristet bis Ende 2030. Diese Maßnahmen erhöhen die Flexibilität in der Vertragsgestaltung, erfordern aber eine präzise Abstimmung mit den variablen Vergütungsmodellen.

Arbeitsgericht Solingen: Compliance-Verstoß kostet 415.748 Euro Abfindung

Dass auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses finanzielle Ansprüche entfallen können, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 15. Juni 2026 (Az. 3 Ca 1629/25). Ein Arbeitnehmer verlor seinen Anspruch auf eine bereits vereinbarte Abfindung in Höhe von rund 415.748 Euro brutto.

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Trotz eines geschlossenen Aufhebungsvertrags sah das Gericht die Geschäftsgrundlage als gestört an (§ 313 BGB). Der Mitarbeiter hatte Waren über das interne System des Arbeitgebers an seine Privatadresse bestellt.

Die Botschaft: Compliance-Verstöße können selbst nach einer Einigung über das Ausscheiden zur vollständigen Streichung hoher Abfindungssummen führen. Unternehmen sollten ihre Vergütungs- und Abfindungsregelungen daher regelmäßig auf solche Fallstricke prüfen.

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