Zinsforderungen: BFH erlaubt Abzug trotz Darlehens-Verbot
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
BFH-Urteil: Zinsverluste bleiben trotz Darlehens-Abzugsverbot abziehbar
Der Bundesfinanzhof erlaubt Unternehmen, Verluste aus Zinsforderungen gewinnmindernd geltend zu machen – trotz strenger Regeln für Gesellschafterdarlehen.
Der BFH entschied mit Urteil vom 1. April 2026 (Az. I R 11/24): Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG greift nicht bei uneinbringlichen Zinsforderungen. Konkret ging es um Forderungen von rund 137.000 Euro – aufgeteilt in 128.000 Euro Darlehensstamm und 12.000 Euro Zinsen.
Die Richter begründeten: Zinsforderungen besitzen rechtlich eine eigenständige Qualität. Sie fallen nicht unter den Begriff der Darlehensforderung im Sinne der restriktiven Korrekturvorschrift. Das Verfahren geht nun zurück an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, das die Details der steuerlichen Berücksichtigung klären muss.
EuGH-Urteil wirft Schatten auf deutsche Grunderwerbsteuer
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie aktueller Urteile zur Unternehmensbesteuerung ein. Der Europäische Gerichtshof entschied am 4. Juni 2026 (Az. C-837/24) im Fall „Nova Iberomoldes“: Portugiesische Grunderwerbsteuer auf Share Deals kann gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen, wenn sie Umstrukturierungen behindert.
Experten sehen Parallelen zu Paragraf 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG. Beim BFH ist dazu bereits ein Verfahren anhängig, ebenso eine Verfassungsbeschwerde.
Erbschaftsteuer: BVerfG terminiert Verhandlungen
Das Bundesverfassungsgericht hat wegweisende Termine angesetzt. Am 12. Oktober 2026 verhandelt es über Gesetzgebungskompetenz und Freibetragshöhe, am Folgetag stehen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen auf dem Prüfstand. Zudem entschied der BFH am 29. Juni 2026: Ein Erbschein ist fürs Finanzamt nicht unantastbar, wenn gewichtige Gründe für eine Neuerhebung der Erbanteile sprechen.
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Umsatzsteuer: Vertrauensschutz gestärkt
Mit Urteil vom 18. Dezember 2025 stärkte der BFH den Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Wer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüft und Handelsregisterauszüge anfordert, kann die Steuerbefreiung behalten – selbst wenn eine Gelangensbestätigung fehlt und der Abnehmer den Verbleib der Ware nur vortäuscht.
Kryptowährungen: Petition gegen Haltefrist-Abschaffung
Das Bundesfinanzministerium erwägt, die einjährige Haltefrist für Kryptogewinne abzuschaffen. Eine Petition beim Bundestag fordert den Erhalt der aktuellen Regelung – mitzeichnen ist noch bis zum 15. September 2026 möglich.
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Die BFH-Entscheidung zu Zinsforderungen schafft Rechtsklarheit bei konzerninternen Finanzierungen. Unternehmen können Forderungsausfälle künftig sicherer bilanzieren, sofern sie klar als Zinsansprüche definiert sind.
