Zollkontrollen, Beamte

Zollkontrollen: 2.200 Beamte prüfen Friseursalons und Barbershops bundesweit

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rund 2.200 Zollkräfte prüften Betriebe; erste Verstöße wurden festgestellt, das Gesamtergebnis der Aktion steht noch aus.

Zoll kontrolliert bundesweit Dienstleistungsbetriebe auf Schwarzarbeit
Eine leere, moderne Straßenszene in einer deutschen Stadt bei Dämmerung mit neutralen Gebäudefassaden. Illustration mit AI erstellt.

Mit einem Großaufgebot ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit gegen illegale Beschäftigung und Verstöße gegen den Mindestlohn vorgegangen.

Wie Medien am 26. September 2026 berichteten, kontrollierten die Einsatzkräfte zahlreiche Betriebe des Dienstleistungsgewerbes. Im Zentrum der Überprüfungen standen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetikstudios. Laut Angaben des Zolls waren rund 2.200 Beamtinnen und Beamte an der konzertierten Aktion beteiligt.

Prüfungen decken erste Verstöße auf

Ein regionaler Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Nordrhein-Westfalen: In und um Köln nahmen die Kontrolleure vor allem Barbershops ins Visier. Bereits im ersten dort überprüften Betrieb stellten die Beamten einen Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation fest, woraufhin ein entsprechendes Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet wurde.

Jens Ahland, Sprecher des Hauptzollamts Köln, wies darauf hin, dass die Behörden in der Region wiederholt auf Unregelmäßigkeiten stoßen. Zu den typischen Beanstandungen zählen nach seinen Angaben eine unzureichende oder gänzlich fehlende Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns, illegale Beschäftigungsverhältnisse sowie Formen der Scheinselbstständigkeit. Umfassende Gesamtergebnisse der bundesweiten Kontrollaktion lagen zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor.

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Behörden intensivieren Kontrollmaßnahmen im Dienstleistungssektor

Die bundesweite Überprüfung reiht sich in eine Serie verstärkter Kontrollen ein, bei denen die Behörden unterschiedliche Gewerbezweige ins Visier nehmen.

Am 24. September 2026 überprüften 150 Einsatzkräfte der gemeinsamen Kontrollgruppe Rhein-Wupper in Leverkusen, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Langenfeld insgesamt 12 Nagelstudios, 16 Massagestudios und 4 Prostitutionsstätten. Dabei wurden Verfahren wegen nicht angemeldeter Prostitution, Verstößen gegen die Preisangabenverordnung und fehlender Ausweispapiere eingeleitet sowie eine Prostitutionsstätte versiegelt. Zudem hielten sich 22 angetroffene Personen illegal im Bundesgebiet auf, und in einem Fall prüft die Polizei den Verdacht auf Menschenhandel.

Auch in Solingen kontrollierte der Zoll am 22. September 2026 gemeinsam mit weiteren Behörden fünf Gastronomiebetriebe und 23 Beschäftigte. Dabei ergab sich laut Zoll in jeweils zwei Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen die Stundenaufzeichnung, den Mindestlohn, die Abführung von Sozialabgaben und Meldepflichten sowie in jeweils einem Fall der Verdacht auf illegale Einreise und illegalen Aufenthalt.

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Schärfere Regelungen gegen Missbrauch

Die Kontrolltätigkeiten der Behörden finden vor dem Hintergrund verschärfter gesetzlicher Vorgaben statt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Arbeitgeberhaftung im Sozialgesetzbuch II (SGB II), über die Jobcenter Verdachtsmeldungen an den Zoll weiterleiten.

Zudem beschloss das Bundeskabinett im September 2026 einen Zehn-Punkte-Plan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen, dessen Umsetzung bis Ende 2026 vorgesehen ist.

Zu den geplanten Vorhaben gehören unter anderem eine analoge Haftungsregelung im SGB XII sowie Leistungsausschlüsse bei bestehenden Haftbefehlen, während automatisierte Mitteilungen über Änderungen des Aufenthaltsstatus bereits aktiv genutzt werden.

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