ZwangsrÀumungen, Gerichte

ZwangsrÀumungen: Gerichte erlauben Auszug bei Gefahr durch WohngebÀude

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 12:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
MĂ€ngel und unzulĂ€ssige Nutzung fĂŒhren zu RĂ€umungen; Gerichte stĂŒtzen kommunale Abriss- und Nutzungsanordnungen.
Ein baufÀlliges, vernachlÀssigtes WohngebÀude mit bröckelnder Fassade und vernagelten Fenstern an einem bewölkten Tag. Illustration mit AI erstellt.

Behörden und Gerichte ordnen vermehrt ZwangsrĂ€umungen sowie den Auszug von Bewohnern aus baufĂ€lligen und verwahrlosten WohngebĂ€uden an. Wenn akute SicherheitsmĂ€ngel, massive bauliche SchĂ€den oder gravierende hygienische MissstĂ€nde den weiteren Aufenthalt unmöglich machen, greift die Verwaltung zu drastischen Schritten, um Gefahren fĂŒr Leib und Leben abzuwenden oder baurechtswidrige ZustĂ€nde zu beenden.

Verwahrlosung und MÀngel erzwingen RÀumungen in deutschen StÀdten

In Hamburg-EimsbĂŒttel wurde die sogenannte Villa Lupi am Heußweg 40 an einem Montag gerĂ€umt und unter Zwangsverwaltung gestellt. Das Bezirksamt Hamburg-EimsbĂŒttel und die Polizei begleiteten Zwangsverwalter Thorsten Appel bei der Maßnahme.

Appel verwies auf schwerste hygienische VerhĂ€ltnisse mit Schimmel, Ungeziefer, MĂŒll, verschmutzten Matratzen und starkem Gestank. Die Villa Lupi Kunstforum GmbH hatte das stĂ€dtische Anwesen ursprĂŒnglich als Forum fĂŒr Kunstschaffende vorgesehen. Stattdessen wohnten dort wechselnde MĂ€nnergruppen, laut Polizei teilweise mit Verbindungen zur Drogenszene.

Wegen der vertragswidrigen Wohnnutzung und des GebĂ€udezustands fielen Vertragsstrafen von ĂŒber 100.000 Euro an. Gegen die EigentĂŒmerin lĂ€uft seit Mitte 2024 ein Gerichtsverfahren der Finanzbehörde. Der Erbbaurechtsvertrag fĂŒr das stĂ€dtische Areal lĂ€uft bis 2032; im Anschluss ist der Abriss und die Eingliederung in das GelĂ€nde des Henry-Vahl-Parks vorgesehen.

Auch bauliche InstabilitĂ€ten zwingen Bewohner zum Verlassen ihrer UnterkĂŒnfte. Im nordrhein-westfĂ€lischen Sprockhövel musste am 25. Oktober 2026 ein Haus an der Mittelstraße 1 gerĂ€umt werden, nachdem ein Teil einer inneren Fachwerkwand eingestĂŒrzt war. Zwei Wochen nach dem Vorfall warten die betroffenen Mieter weiterhin auf eine dauerhafte Lösung und beklagen mangelnde UnterstĂŒtzung durch den Vermieter.

Gerichte bestĂ€tigen AbrissverfĂŒgungen und Nutzungsuntersagungen

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit stĂ€rkt den Kommunen bei bauordnungsrechtlichen Maßnahmen den RĂŒcken. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied in einem Verfahren, dass die Stadt Gelsenkirchen gegenĂŒber der EigentĂŒmerin den Abriss einer unbewohnbaren Schrottimmobilie anordnen durfte (Az. 6 K 4422/23).

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Am 4. November 2026 verhandelte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Fall eines Rentners aus GĂŒtersloh (Az. 1K 1682/23). Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gab Einzelrichter Manfred MĂŒller den vorlĂ€ufigen rechtlichen Hinweis, dass die behördliche Nutzungsuntersagung rechtmĂ€ĂŸig sei.

Ein Bestandsschutz fĂŒr das Anwesen dĂŒrfte demnach nach der Aufgabe des Ziegeleibetriebs in den 1960er-Jahren erloschen sein. Ein schriftliches Urteil wird binnen einer Absetzungsfrist von zwei Wochen erwartet. Rechtsanwalt Andreas Trylla kĂŒndigte an, im Falle einer Niederlage einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht MĂŒnster zu stellen.

GroßrĂ€umung eines illegalen Baus in Irkutsk

Dass baufĂ€llige Schwarzbauten auch im internationalen Rahmen rigoros gerĂ€umt werden, zeigte sich am Morgen des 6. November 2026 im russischen Irkutsk. Dort begannen Gerichtsvollzieher mit der RĂ€umung des Hauses Nr. 40 in der Piskunowa-Straße, das als gefĂ€hrlicher Schwarzbau eingestuft ist.

Die Beamten öffneten fĂŒnf Wohnungen auf Basis von sechs vorliegenden RĂ€umungsbeschlĂŒssen und erfassten das Inventar fĂŒr die Einlagerung. In zwei Wohnungen angetroffenen Frauen wurde medizinische und psychologische UnterstĂŒtzung bereitgestellt.

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Die Stadtverwaltung Irkutsk bot betroffenen EigentĂŒmern ohne Ausweichwohnraum Ausgleichszahlungen von bis zu 5 Millionen Rubel an. Das Unternehmen OOO „MetRosso“ hatte das GebĂ€ude ab 2008 illegal errichtet und Wohnungen verkauft.

Ein gerichtlicher Vergleich zur nachtrĂ€glichen Legalisierung wurde spĂ€ter fĂŒr unrechtmĂ€ĂŸig erklĂ€rt, der beteiligte Beamte verurteilt. 2019 stufte ein Gericht das Haus endgĂŒltig als Schwarzbau ein und verpflichtete die Bewohner zum Abriss auf eigene Kosten. Der Chef des Ermittlungskomitees, Alexander Bastrykin, ordnete zu den VorgĂ€ngen einen offiziellen Bericht an.

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