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Zweites Kassengesetz: Papierbons sollen ab 2028 digitalen Belegen weichen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsentwurf sieht digitale Belege und elektronische Kassen für bestimmte Betriebe vor; Bundestag und Bundesrat beraten noch.

Zweites Kassengesetz: Digitale Belege und Kassenpflicht ab 2028 geplant
Ein heller, minimalistischer Verkaufsraum mit leeren Tresen und poliertem Betonboden ohne Kassensysteme. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Entwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass ab dem Jahr 2028 digitale Belege den automatisch ausgedruckten Papierbon im Geschäftsalltag weitgehend ersetzen sollen.

Obwohl die gesetzliche Belegausgabepflicht bei Verkäufen grundsätzlich bestehen bleibt, müssen Händler Quittungen künftig nicht mehr standardmäßig auf Papier ausgeben. Kunden erhalten den Papierbeleg jedoch weiterhin, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.

Schwellenwerte für die elektronische Kassenpflicht

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer elektronischen Kassenpflicht zum 1. Januar 2028. Diese soll betriebliche und berufliche Steuerpflichtige betreffen, die im Kalenderjahr einen maßgeblichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro sowie Barumsätze von mindestens 12.000 Euro erzielen. Steuerpflichtige, deren Barumsatz im Kalenderjahr unter der Grenze von 12.000 Euro liegt, sollen von der Verpflichtung ausgenommen bleiben.

Für den geplanten Start im Jahr 2028 sind die Umsatzwerte des Jahres 2026 ausschlaggebend. Werden die Schwellenwerte ab dem Jahr 2027 erstmals überschritten, greift die Kassenpflicht jeweils ab dem 1. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres.

Ein Entfallen der Pflicht ist erst vorgesehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr erfüllt werden. Private Verkäufe sind von den Vorgaben generell ausgenommen. Zudem plant der Gesetzgeber Härtefallbefreiungen sowie Ausnahmen für Vertrauenskassen, die landwirtschaftliche Direktvermarktung und Stände auf Wochen- oder Jahrmärkten.

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Standardisierte Formate und schärfere Kontrollmechanismen

Ab 2028 soll die Bereitstellung über einen standardisierten digitalen Beleg erfolgen. Über die Belegübermittlung hinaus umfasst der Kabinettsentwurf zusätzliche Meldepflichten, Bußgeldvorschriften und die Schaffung eines eigenen Straftatbestands für den Einsatz von Manipulationsprogrammen an Kassen.

Ebenfalls ab 2028 soll die digitale Aufbewahrung von rein steuerlichen Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen ermöglicht werden. Für das Jahr 2029 plant die Bundesregierung zudem Vorgaben für digitale Wegstreckenzähler bei Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr.

Das Bundesministerium der Finanzen erwartet durch den Abbau von Bürokratie und Papiermüll eine finanzielle Entlastung von 106,2 Millionen Euro pro Jahr, wie aus einem Bericht vom 7. Oktober 2026 hervorgeht.

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Getrennte Reaktionen von Verbänden und Verbraucherschutz

Aus der Wirtschaft gibt es an den Plänen Kritik. Laut Berichten vom 5. Oktober 2026 bemängeln sowohl der Handelsverband Deutschland als auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, dass die Belegpflicht im Kern weiterhin bestehen bleibe. Die beiden Verbände warnen davor, dass die notwendige Umstellung der Kassensysteme bei den betroffenen Betrieben zusätzliche Kosten und Investitionen verursachen könnte.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Verbraucher im Geschäftsverkehr nicht zur Nutzung eines Smartphones oder zum zwingenden Empfang digitaler Belege gedrängt werden dürfen.

Der Regierungsentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen die Vorlage noch beraten, sodass bis zum endgültigen Beschluss noch inhaltliche Änderungen möglich sind.

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