100-Milliarden-Loch stopfen: Finanzministerium schärft Steuergesetze
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz haben am 16. Juli 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität angekündigt. Mit dem Vorhaben reagieren die Ministerien auf die erheblichen fiskalischen Verluste durch Steuerhinterziehung, die sich nach Schätzungen des Finanzministeriums auf jährlich bis zu 100 Milliarden Euro belaufen. Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, durch technologische Aufrüstung und rechtliche Verschärfungen die Verfolgung von Finanzdelikten effizienter zu gestalten.
Technologische Aufrüstung und zentrale Datenanalyse
Der vorgestellte Aktionsplan umfasst insgesamt 26 Einzelpunkte. Ein zentrales Element ist die Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität, das beim Zoll angesiedelt werden soll. Ergänzt wird diese Struktur durch ein spezialisiertes Datenanalysezentrum, das unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet. Die Behörden setzen künftig auf KI-gestützte Analysewerkzeuge, um Unregelmäßigkeiten in Finanzströmen schneller identifizieren zu können.
Zur Verbesserung der Datenbasis sieht der Plan die Einführung eines VAT-Meldesystems sowie eine zentrale Steuerdatenplattform vor. Unternehmen werden zudem stärker in die Pflicht genommen: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll auf 15 Jahre verlängert werden. Zudem wird die Vorhaltung von Spiegelservern für Steuerdaten sowie der Einsatz elektronischer Registrierkassen verpflichtend vorgeschrieben, um die Manipulation von Umsätzen zu erschweren.
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Verschärfte Strafen und Eingriffe in die Vermögensstruktur
Neben den technischen Neuerungen sieht der Aktionsplan eine deutliche Verschärfung des Strafrechts vor. Für Fälle von organisierter Steuerkriminalität soll das Strafmaß auf bis zu 15 Jahre angehoben werden. Zudem ist die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgesehen. Ein besonders weitreichendes Instrument betrifft die Vermögensabschöpfung: Künftig soll es möglich sein, Vermögenswerte für einen Zeitraum von 180 Tagen auch ohne vorherige rechtskräftige Verurteilung einzuziehen.
Gegen diese geplante Beweislastumkehr wurden bereits verfassungsrechtliche Bedenken laut. Kritiker weisen darauf hin, dass die Maßnahme die Grundrechte der Betroffenen tangieren könnte, wenn Vermögen ohne richterliche Feststellung einer Schuld gesichert wird.
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Digitalisierung im Einzelhandel und Neuregelung für Kryptowerte
Ergänzend zum Aktionsplan legte Finanzminister Klingbeil am 23. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor, der die Digitalisierung der Belegpflicht konkretisiert. Demnach soll die bisherige Papierbelegpflicht zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. An deren Stelle treten digitale Belege, die beispielsweise per QR-Code auf einem Bildschirm angezeigt werden können.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 verpflichtend elektronische Registrierkassen einsetzen müssen. Derzeit sind laut Angaben des Finanzministeriums noch über 100.000 offene Registrierkassen im Einsatz, die als anfällig für Manipulationen gelten.
Auch im Bereich der digitalen Vermögenswerte sind Änderungen geplant. Der Aktionsplan sieht vor, die einjährige Haltefrist für die Steuerbefreiung von Kryptogewinnen abzuschaffen. Künftig sollen sämtliche Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen einheitlich als Kapitaleinkünfte besteuert werden.
Wirtschaftliche Erwartungen und parlamentarischer Zeitplan
Die Bundesregierung verbindet mit dem Aktionsplan konkrete fiskalische Ziele. Das Bundesministerium der Finanzen erwartet für das Jahr 2027 zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 1 Milliarde Euro durch die verbesserten Kontroll- und Verfolgungsmöglichkeiten.
Der zeitliche Rahmen für die gesetzliche Umsetzung steht bereits fest. Die erste Lesung des Haushalts, in dessen Kontext die Maßnahmen stehen, ist für Anfang September im Bundestag geplant. Die zweite Lesung soll Mitte Dezember folgen, um die rechtlichen Grundlagen für den Aktionsplan zeitnah zu finalisieren.
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