AGG-Reform: Fristen verdoppelt, Schutz fĂŒr Wohnungsmarkt ab Mai
30.05.2026 - 20:40:09 | boerse-global.deHochschulen bauen ihre Antidiskriminierungsangebote aus, die Bundesregierung verschĂ€rft das AGG â und die Beratungsstellen verzeichnen Rekordzahlen.
HTW Berlin startet Workshop-Reihe
Die Hochschule fĂŒr Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin hat fĂŒr den Sommer 2026 mehrere Veranstaltungen angekĂŒndigt. Die Workshops behandeln Melde- und Beschwerdeprozesse bei Diskriminierung (18. Juni), gendergerechte Sprache (1. Juli) sowie das NeutralitĂ€tsgebot (7. Juli). FĂŒr das Jahresende ist eine vertiefende Schulung fĂŒr Beratungspersonal geplant.
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Parallel dazu plant die Katholische Hochschule fĂŒr Sozialwesen Berlin (KHSB) eine Aktionswoche unter dem Titel âWissenschaft gegen Faschismusâ. Vom 1. bis 5. Juni 2026 stehen FachvortrĂ€ge zu Menschenrechten und Workshops zur PrĂ€vention rechter Ăbergriffe auf dem Programm.
TheaterpÀdagogik gegen Diskriminierung
Die Technische UniversitĂ€t Dortmund setzt auf ungewöhnliche Methoden. Im FrĂŒhjahr 2026 bot sie einen Workshop an, der auf den AnsĂ€tzen von Augusto Boal basierte. Ziel: Partizipation in heterogenen Gruppen und KlassenrĂ€umen fördern.
Beratungsboom in Mecklenburg-Vorpommern
Die Nachfrage nach Antidiskriminierungsberatung steigt rasant. In Mecklenburg-Vorpommern stieg die Zahl der BeratungsfĂ€lle 2025 um 47 Prozent auf 136 VorfĂ€lle. HauptgrĂŒnde: Rassismus, Behinderung und Geschlecht. Seit MĂ€rz 2026 wird die Arbeit zentral koordiniert. Bund und Land sichern die Finanzierung der Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald bis Ende 2028 â mit insgesamt rund 790.000 Euro.
Auch Heidelberg bietet ein breites Spektrum an Beratungsleistungen. Von der Anerkennung auslĂ€ndischer BerufsabschlĂŒsse bis zu spezialisierten Angeboten fĂŒr die LSBTIQ+-Community.
AGG-Reform: Fristen verdoppelt, Schutz erweitert
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 einen Entwurf zur Ănderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen:
- Die Frist zur Geltendmachung von AnsprĂŒchen steigt von zwei auf vier Monate.
- Eine unabhÀngige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird eingerichtet.
- Das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts gilt kĂŒnftig fĂŒr alle geschĂ€ftlichen Bereiche.
- Der Schutz vor sexueller BelÀstigung wird auf Wohnungsmarkt und Fitnessstudios ausgeweitet.
Grenzen des EntschÀdigungsrechts
Das Arbeitsgericht Berlin wies Ende Mai 2026 die Klagen eines nicht-binÀren Bewerbers ab. Der KlÀger hatte eine EntschÀdigung wegen vermeintlich diskriminierender Ablehnung gefordert. Das Gericht entschied auf Rechtsmissbrauch: Die Bewerbung sei nicht ernsthaft gewesen, sondern habe primÀr auf eine EntschÀdigungszahlung abgezielt (Az. 42 Ca 3438/26).
89 Millionen Euro fĂŒr Gleichstellung
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Der Bund veranschlagt fĂŒr 2026 insgesamt 89 Millionen Euro fĂŒr GleichstellungsmaĂnahmen. Davon entfallen rund 10,3 Millionen Euro auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Streit um Fördermittel: Frauenzentrum Frieda
Ein prominenter Fall zeigt die Herausforderungen bei der Mittelverwaltung. Der Berliner Senat und das zustĂ€ndige Bezirksamt fordern vom Frauenzentrum Frieda rund 455.000 Euro zurĂŒck. Grund: VerstöĂe gegen das Zuwendungsrecht und fehlende Abrechnungen fĂŒr die Jahre 2023 und 2024. Der Verein wehrt sich juristisch. Die Politik prĂŒft weitere rechtliche Schritte.
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