Akkus, Wearables

Akkus in Wearables: EU lockert Austausch-Pflicht fĂŒr Apple Watch

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 18:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission befreit Wearables wie Smartwatches von der Pflicht zu wechselbaren Akkus. Hersteller mĂŒssen aber Reparaturen durch Fachbetriebe sicherstellen.

EU lockert Akku-Regeln: Apple Watch & Co. ausgenommen
Nahaufnahme einer Apple Watch Series 9 auf einer Ladestation, Bildschirm zeigt Batteriesymbol, symbolisiert EU-Reparaturvorschriften. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Ab sofort sind Wearables wie die Apple Watch, AirPods und Fitbit-GerĂ€te von der Pflicht befreit, dass Nutzer die Batterien selbst wechseln können mĂŒssen. Der Schritt betrifft Millionen von GerĂ€ten in Europa.

Sechs neue Ausnahmekategorien beschlossen

Die Kommission verabschiedete am Dienstag einen delegierten Rechtsakt, der die Anforderungen fĂŒr sechs Produktgruppen neu regelt. Neben Smartwatches, Fitness-Trackern und Smart Glasses – darunter explizit die Meta Smart Glasses – fallen kĂŒnftig auch wiederaufladbare Elektrospielzeuge, drahtlose Lebensmittel-Thermometer, medizinische Infusionssysteme, ATEX-GerĂ€te fĂŒr explosionsgefĂ€hrdete Umgebungen sowie Telematikmodule in Land- und Baumaschinen unter die Ausnahmeregelung.

Die BegrĂŒndung der Kommission: Die kompakte und versiegelte Bauweise dieser GerĂ€te mache einen benutzerfreundlichen Akkuwechsel technisch unmöglich oder gefĂ€hrde die Sicherheit. Besonders wasserdichte GehĂ€use und miniaturisierte Elektronik ließen sich nicht mit herausnehmbaren Batterien vereinbaren.

Hersteller mĂŒssen Reparatur durch Profis ermöglichen

Die Ausnahme bedeutet jedoch keinen Freibrief fĂŒr Wegwerf-Elektronik. Die Hersteller bleiben verpflichtet, die Akkus durch unabhĂ€ngige Fachbetriebe austauschen zu lassen. Zudem mĂŒssen Ersatzbatterien fĂŒr mindestens fĂŒnf Jahre zu einem „angemessenen Preis" verfĂŒgbar sein.

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Das Ziel: Die Lebensdauer der GerĂ€te verlĂ€ngern, ohne die Designvorteile moderner Wearables zu opfern. Ein schmaler Grat zwischen Verbraucherschutz und Umweltschutz – den die EU nun mit konkreten Regeln beschreitet.

Kein Lobby-Einfluss, betont die Kommission

Der Entscheidung ging eine öffentliche Konsultation voraus. Auf Kritik, der Rechtsakt sei unter dem Druck US-amerikanischer Tech-Konzerne wie Apple zustande gekommen, reagierte die Kommission deutlich: Man habe die Entscheidung unabhÀngig und auf Basis technischer Gutachten getroffen.

NĂ€chste Schritte: Parlament und Rat prĂŒfen

Der delegierte Rechtsakt liegt nun dem EuropĂ€ischen Parlament und dem Rat der EU zur PrĂŒfung vor. Erheben beide Institutionen innerhalb der Frist keinen Einspruch, tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

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FĂŒr Hersteller bedeutet das Planungssicherheit: Wer in den betroffenen Kategorien produziert, kann die bestehenden Bauweisen beibehalten – muss aber in die professionelle Reparierbarkeit investieren. Ein Kompromiss, der die RealitĂ€t kompakter Elektronik anerkennt, ohne die Nachhaltigkeitsziele aus den Augen zu verlieren.

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