Akupunktur: 40 Prozent der Deutschen nutzen Naturheilverfahren
27.06.2026 - 03:10:26 | boerse-global.de
Homöopathie, Osteopathie und vor allem Akupunktur sind gefragt wie nie. Doch wer privat versichert ist, steht oft vor einem Dschungel aus Tarifen, Höchstgrenzen und Abrechnungsregeln.
Die Kosten: Zwischen 30 und 90 Euro pro Sitzung
Eine Akupunkturbehandlung kostet pro Sitzung zwischen 30 und 90 Euro. Das Erstgespräch mit Anamnese schlägt mit rund 130 Euro zu Buche. Ein typischer Behandlungszyklus: zehn Sitzungen plus Erstuntersuchung. Bei 70 Euro pro Sitzung landen Patienten bei 830 Euro Gesamtkosten.
Die Abrechnung läuft über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder das Hufelandverzeichnis – ein spezielles Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren. Behandeln Heilpraktiker, gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Diese Verzeichnisse setzen den preislichen Rahmen, den die Versicherer anerkennen.
Erstattung: Viel Spielraum nach oben und unten
Die private Krankenversicherung erstattet Akupunktur sehr unterschiedlich. Manche Tarife übernehmen 100 Prozent, andere nur die Hälfte. Bei 75 Prozent Erstattung bleiben vom 830-Euro-Zyklus 207,50 Euro Eigenanteil.
Hinzu kommen jährliche Höchstgrenzen für alternative Heilmethoden. Die liegen meist zwischen 300 und 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Und: Die Versicherer verlangen in der Regel, dass Ärzte mit Zusatzqualifikation oder staatlich anerkannte Heilpraktiker behandeln.
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GKV: Nur bei zwei Diagnosen
Anders die gesetzliche Krankenversicherung: Sie übernimmt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Kniegelenksarthrose – und auch nur, wenn die Beschwerden seit mindestens sechs Monaten bestehen. Alle anderen Anwendungen zahlen Patienten selbst.
Wer keinen Zugang zur PKV hat, aber Naturheilverfahren absichern will, kann Zusatzversicherungen abschließen. Die gibt es ab etwa 10 Euro im Monat.
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Steuertipp: Beiträge vorauszahlen
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland steigen: 2024 legten sie um 7,6 Prozent auf 528,5 Milliarden Euro zu. Privathaushalte tragen davon 54,3 Prozent.
PKV-Versicherte können gegensteuern: Wer Beiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags vorauszahlt, senkt seine Steuerlast. Allerdings müssen bestimmte Fristen zum Jahresende eingehalten werden – sonst verpufft der Effekt.
