Altersvorsorge-Reform: Ab 2027 locken bis zu 540 Euro Grundzulage
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Am 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorge-Reformgesetz in Kraft. Das Regelwerk soll die private Vorsorge flexibler, kostengünstiger und renditeorientierter gestalten. Das künftige Spektrum reicht von klassischen Garantieprodukten bis hin zum neu geschaffenen Altersvorsorgedepot, das Investitionen in Fonds und komplexere Anlageformen ermöglicht.
Der Bundestag hatte das Vorhaben mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Damit endet das bisherige Fördermodell der Riester-Rente zum 31. Dezember 2026 für Neuabschlüsse.
Neuer Förderrahmen und Depotstruktur
Das Altersvorsorgedepot bringt neue Förderrichtlinien mit sich. Die staatliche Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr. Sie errechnet sich aus 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro an Eigenbeiträgen sowie 25 Cent je Euro auf weitere Zahlungen bis zu einem Betrag von 1.800 Euro.
Zum Vergleich lag die bisherige Riester-Zulage fix bei 175 Euro. Zusätzlich sieht das Gesetz eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vor dem 25. Geburtstag vor. Förderberechtigt sind künftig auch Selbstständige und Beamte.
Steuerlich können Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs als Sonderausgaben geltend gemacht werden, ohne Kinder sind dies bis zu 2.340 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent summiert sich die Gesamtförderung auf rund 983 Euro im Jahr.
Bei zwei Kindern und einer monatlichen Einzahlung von 25 Euro fließen bei 300 Euro Eigenbeitrag insgesamt 1.050 Euro in das Depot, was einer Förderquote von 250 Prozent entspricht.
In der Ansparphase bleibt das Depot steuerfrei, auf die spätere Auszahlung fallen keine Sozialabgaben an. Anlageprodukte können eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent aufweisen; investiert werden darf in OGAW bis zur Risikoklasse 5. Eine Positivliste schließt Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte aus. Es besteht kein gesetzlicher Kapitalschutz für das reine Depotmodell.
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Die Effektivkostenquote für das gesetzliche Standarddepot ist auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt. Die Auszahlung erfolgt frühestens mit dem 65. und spätestens mit dem 70. Lebensjahr im Rahmen eines Auszahlplans, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen muss. Die Erträge werden in der Auszahlungsphase voll besteuert.
Aufsicht und Verbraucherschützer mahnen zur Ruhe
Trotz bevorstehender Marktveränderungen besteht für Verbraucher kein akuter Handlungsdruck. Christian Bock von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betonte in einem Bericht vom 3. November 2026, dass Verträge erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.
Wer im Laufe des Jahres 2027 die volle förderfähige summe einzahlt, erhält die komplette Förderprämie für dieses Jahr. Zugleich warnte der BaFin-Vertreter vor aggressivem Marketing und Lockangeboten, die Prämien für eine jetzige Registrierung versprechen, da sich Kosten über die spätere Laufzeit ändern können.
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Auch Verbraucherschützer raten von überstürzten Abschlüssen ab. Saskia Schenk von der Verbraucherzentrale Niedersachsen wies darauf hin, dass die staatliche Förderung auch bei einem späteren Abschluss im Jahr 2027 vollständig gewährt wird.
Bestehende Riester-Verträge sollten erst nach Einführung des neuen Modells geprüft werden. Ein Übertrag des bestehenden Guthabens auf einen anderen Riester-Vertrag oder in das neue Depot sei möglich, eine Kündigung sei wegen der Rückzahlungspflicht sämtlicher Zulagen jedoch nachteilig.
Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gab zu bedenken, dass Altverträge mit einem hohen Garantiezins von beispielsweise 3,25 Prozent weiterhin sinnvoll sein können.
Bei einem Modellbeispiel von 20.000 Euro Guthaben und jährlichen Kosten von 400 Euro entsprächen die Abzüge zwei Prozent pro Jahr, was zu teuer sei – ein herkömmliches Wertpapierdepot koste oft nur ein Zehntel. Er erwarte eine breite Vertriebswelle, bei der Banken insbesondere Gutverdiener mit Steuervorteilen ansprechen könnten.
Branchenakteure bereiten Angebote vor
Von den knapp 50 Millionen in Deutschland für das neue Altersvorsorgedepot berechtigten Personen führen zwölf Millionen bereits ein Konto bei Online- oder Neobrokern.
Mehrere Plattformen planen spezifische Modelle: Scalable Capital kündigte neben Varianten für Selbstentscheider ein Standarddepot an, bei dem Depotführung, Sparpläne sowie Transaktionen kostenfrei sein sollen. Während laufende ETF-Kosten anfänglich null betragen sollen, sind später 0,15 Prozent pro Jahr vorgesehen.
Trade Republic setzt ebenfalls auf den Verzicht von Depot- und Ausführungskosten sowie die Erstattung laufender ETF-Kosten und hat für Angebote mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen gegründet. Revolut plant derzeit kein konkretes Altersvorsorgedepot, baut jedoch sein allgemeines Fondsangebot aus.
Aus der Fondswirtschaft kommen differenzierte Töne. Thomas Richter vom Branchenverband BVI hob hervor, dass ein gefördertes Depot nicht mit einem simplen ETF-Sparplan gleichzusetzen sei, da Verwaltung, Zulagenbeantragung und Lebensereignisse fortlaufende Betreuung erfordern.
Die Öffnung für Produkte ohne feste Garantien stelle für die Branche zwar einen Durchbruch dar, werde jedoch zu einer klaren Marktaufteilung zwischen standardisierten, günstigen Modellen und beratungsintensiveren Konzepten führen.
