Apotheken-Reform ab Juli: Impfungen und Blutabnahmen jetzt möglich
24.06.2026 - 19:03:16 | boerse-global.de
HausĂ€rzte erhalten neue Abrechnungsmodelle, Apotheken mehr Kompetenzen â und Patienten mĂŒssen tiefer in die Tasche greifen.
Neue Versorgungspauschale fĂŒr chronisch Kranke
Zum 1. Juli 2026 fĂŒhrt die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung eine neue Versorgungspauschale (GOP 03100) ein. Sie gilt fĂŒr Patienten mit gesicherten Diagnosen wie Bluthochdruck, SchilddrĂŒsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen oder Gicht.
Voraussetzung: Der Patient wurde in den vergangenen vier Quartalen kontinuierlich betreut und hatte mindestens drei Arztkontakte pro Jahr â davon zwei persönlich. Die VergĂŒtung ist altersgestaffelt: 45,36 Euro fĂŒr 19- bis 54-JĂ€hrige, 51,34 Euro fĂŒr 55- bis 75-JĂ€hrige.
Die Pauschale ersetzt bisherige Einzelleistungen wie die GOP 03000 und 03220 bis 03222. Bei besonders intensivem Betreuungsbedarf gibt es einen Zuschlag (GOP 03110) â allerdings nur fĂŒr maximal acht Prozent der FĂ€lle. Branchenkenner rechnen mit einem Honoraranstieg von rund zehn Prozent.
Kritik kommt wegen der eingeschrĂ€nkten Krankheitsauswahl. Leiden wie Asthma, MigrĂ€ne oder Arthritis bleiben vorerst auĂen vor.
Apotheken dĂŒrfen kĂŒnftig mehr
Der Bundesrat billigte im Juni eine Apothekenreform, die die Rolle der Apotheker deutlich stĂ€rkt. Ab Juli dĂŒrfen sie sĂ€mtliche Totimpfstoffe verabreichen â bisher waren nur Grippe- und Corona-Impfungen erlaubt.
Neu sind auch PrĂ€ventionsleistungen zu Volkskrankheiten wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zur Rauchentwöhnung. Nach entsprechender Schulung dĂŒrfen Apotheker kĂŒnftig Blut abnehmen.
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FĂŒr Patienten mit Dauermedikation gibt es eine Erleichterung: Bei regelmĂ€Ăiger Einnahme kann einmalig die kleinste PackungsgröĂe ohne Rezept gegen Selbstzahlung abgegeben werden. Besonders in lĂ€ndlichen Regionen sollen flexiblere Organisationsmodelle die Versorgung sichern.
Zuzahlungen steigen deutlich
Hintergrund der Reformen: Die gesetzliche Krankenversicherung steuert auf ein Defizit von 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 zu. Am 22. Juni 2026 diskutierte der Gesundheitsausschuss Details des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Die PlÀne sehen ab Januar 2027 eine Anhebung der Arzneimittel-Zuzahlungen um 50 Prozent vor. Statt bisher 5 bis 10 Euro zahlen Versicherte dann 7,50 bis 15 Euro pro Medikament. Gleichzeitig sinkt der Kassenanteil beim Zahnersatz: Ohne Bonusheft von 60 auf 50 Prozent.
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Die Schutzregel bleibt bestehen: Zuzahlungen sind auf maximal zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens gedeckelt, bei chronisch Kranken auf ein Prozent. Krankenkassenvertreter wie der vdek verwiesen in der Anhörung auf massiv gestiegene Krankenhausausgaben seit 2020 â die SparmaĂnahmen seien nötig, um die Beitragszahler zu entlasten.
Internationale Trends zur hÀuslichen Versorgung
Parallel zu den europÀischen Reformen zeigen sich weltweit Tendenzen zur Dezentralisierung. In Ho-Chi-Minh-Stadt genehmigte man am 24. Juni 2026 ein Pilotprogramm, das medizinische Behandlungen direkt im hÀuslichen Umfeld ermöglicht. Das Modell setzt auf kontinuierliche Gesundheitsteams in Wohngebieten.
Ziel: Ă€ltere und chronisch kranke Menschen besser versorgen und gleichzeitig KrankenhĂ€user entlasten. Ab 1. Juli 2026 gelten zudem neue Regelungen fĂŒr die Kostenerstattung bei ambulanten Behandlungen auĂerhalb des registrierten Versorgungsnetzes. In bestimmten ProvinzkrankenhĂ€usern liegt die Erstattungsgrenze bei 50 Prozent â der Zugang zu spezialisierter ambulanter Medizin wird flexibler, wĂ€hrend die Eigenbeteiligung der Patienten moderat steigt.
