Apothekenreform: Fixum steigt auf 9,50 Euro, Apotheker impfen ab Juli
29.05.2026 - 23:03:30 | boerse-global.de
Mai 2026 das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verabschiedet – eine umfassende Reform, die Apotheken modernisieren und ihre Vergütung neu regeln soll. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfahl die Zustimmung einstimmig bei nur einer Enthaltung. Die finale Entscheidung im Bundesrat steht am 12. Juni an.
Höhere Gebühren und neue Aufgaben für Apotheker
Das Herzstück der Reform: Das Fixum – die feste Gebühr pro abgegebenem Medikament – steigt in zwei Stufen. Ab Juli 2026 erhalten Apotheken 9,00 Euro, ab Januar 2027 dann 9,50 Euro pro Packung. Ein Schritt, der angesichts gestiegener Betriebskosten längst überfällig schien.
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Doch die Reform geht weit über finanzielle Anpassungen hinaus. Apotheker dürfen künftig alle Totimpfstoffe verabreichen und venöse Blutabnahmen durchführen. Besonders praktisch für Patienten mit chronischen Erkrankungen: Für Dauermedikation kann der Apotheker künftig auch ohne neues Rezept aushelfen – unter bestimmten Auflagen.
Auch die Organisation wird flexibler. Zweigapotheken sind nun leichter zu errichten, und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs) dürfen die Apotheke bis zu 20 Tage im Jahr eigenständig führen. Ein Gewinn für ländliche Regionen mit drohenden Versorgungslücken.
Digitale Patienteninformationen kommen
Parallel zur Reform schreitet die Digitalisierung voran. Das Pilotprojekt „diGItal“ startet im dritten Quartal 2026 in deutschen Kliniken. Ziel: gedruckte Beipackzettel durch digitale Patienteninformationen ersetzen. Initiiert wurde das Projekt von den Verbänden BPI, Pharma Deutschland, Pro Generika und vfa.
Bereits seit Dezember 2025 sind digitale Beipackzettel in rund 35 Millionen elektronischen Patientenakten (ePA) bei zwölf Krankenkassen integriert. Die ePA selbst ist seit dem 15. Januar 2025 Standard – und zwar im Opt-out-Verfahren. Wer nicht widerspricht, hat automatisch eine Akte.
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Paukenschlag bei Biosimilar-Verträgen
Die Reform zeigt unmittelbare Wirkung: Die Techniker Krankenkasse (TK) und die GWQ haben ihre gemeinsamen Ausschreibungen für Biosimilar-Rabattverträge für 2027/2028 gestoppt. Grund ist eine Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums: Die neuen Rabattverträge für Biosimilars werden für zwei Jahre ausgesetzt. Betroffen sind unter anderem die Wirkstoffe Adalimumab, Ranibizumab und Ustekinumab.
Die Krankenkassen zeigen sich verärgert – die ausgesetzten Verträge hätten erhebliche Einsparungen gebracht. Ein klassischer Zielkonflikt zwischen Versorgungssicherheit und Kostendruck.
Neue OTC-Medikamente: Das ist jetzt rezeptfrei
Gleichzeitig hat sich das Angebot an rezeptfreien Medikamenten erweitert. Seit der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind 50 mg Aciclovir-Buccaltabletten gegen Lippenherpes ohne Rezept erhältlich. Ebenfalls seit Anfang 2026 frei verkäuflich: Kombinations-Nasensprays mit Azelastin und Fluticasonpropionat gegen Allergien. Studien deuten auf eine bessere Wirksamkeit hin als bei Einzelwirkstoffen.
Fälschungen: Weniger Fälle, aber höherer Schaden
Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen modernisiert werden, bleibt die Sicherheit ein Thema. Der Zoll verzeichnet einen alarmierenden Trend: Zwar sank die Zahl der beschlagnahmten Arzneimittelfälschungen von über 46.000 (2023) auf rund 5.000 (2025), doch der Wert der sichergestellten Ware vervierfachte sich – von 545.000 auf über 2,3 Millionen Euro.
Die ABDA, der Bundesverband der Apotheker, warnt vor giftigen Inhaltsstoffen in den Fälschungen. Internationale Ermittlungen unter Führung von Interpol führten zur Beschlagnahmung von Milliarden Dosen illegaler Medikamente. Als Hauptherkunftsländer identifizierten die Behörden China und das Vereinigte Königreich.
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