Apple-Antrag: Gericht verhandelt Geheimnis-Klage gegen OpenAI am 1. Oktober
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 23:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im juristischen Konflikt um den Schutz geistigen Eigentums hat der Technologiekonzern Apple seine Maßnahmen gegen OpenAI und mehrere ehemalige Mitarbeiter massiv ausgeweitet. Durch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung sowie die Einbeziehung weiterer Beschuldigter versucht das Unternehmen aus Cupertino, die Nutzung mutmaßlich entwendeter Geschäftsgeheimnisse zu unterbinden.
Antrag auf einstweilige Verfügung und beschleunigte Beweisaufnahme
Apple reichte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung (preliminary injunction) offiziell am 3. August ein, wobei die Einreichung am 4. August gerichtlich verzeichnet wurde. Die Maßnahme richtet sich gegen OpenAI sowie gegen die beiden ehemaligen Apple-Mitarbeiter Chang Liu und Tang Yew Tan sowie das Unternehmen io Products. Ziel des Antrags ist es, die weitere Verwendung sensibler interner Informationen durch die Gegenparteien gerichtlich untersagen zu lassen.
Zusätzlich zu dieser Verfügung beantragte Apple eine beschleunigte Beweisaufnahme sowie förmliche Vernehmungen der Beteiligten im laufenden Verfahren. Der Konzern weitete zudem den Kreis der Beschuldigten aus: Elf weitere ehemalige Mitarbeiter stehen nun im Fokus der Klage. Ihnen wird vorgeworfen, vertrauliche Daten an OpenAI weitergegeben zu haben. In einem konkreten Fall behauptet Apple, einer dieser Mitarbeiter habe sich bereits vor einem Vorstellungsgespräch mit Liu und einer weiteren Person namens Peng getroffen. Einem anderen Ex-Angestellten wird vorgeworfen, unbefugt Screenshots angefertigt zu haben. Das zuständige Gericht hat für den 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr (Pazifische Zeit) eine Anhörung in dieser Angelegenheit angesetzt.
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OpenAI weist Vorwürfe als unbegründet zurück
OpenAI reagierte umgehend auf die jüngsten rechtlichen Schritte und wies die Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen bezeichnete den Antrag Apples als eine Maßnahme, die auf falschen Informationen basiere. In einer öffentlichen Erwiderung mit dem Kerninhalt, Apple liege mit seiner Einschätzung falsch, betonte OpenAI, dass man Apples Geschäftsgeheimnisse weder besitze noch ein Interesse daran habe, diese zu erlangen.
Um die eigene Position zu untermauern, veröffentlichte OpenAI Dokumente, darunter E-Mails und Chat-Protokolle aus dem Dienst iMessage. Laut diesen Unterlagen sollen Apples Rechtsvertreter im Februar dieses Jahres versehentlich die falsche Person per E-Mail kontaktiert haben. Zudem behauptet OpenAI, Apple habe fälschlicherweise angegeben, ein bestimmtes Telefonat habe nie stattgefunden. Die vorgelegten Chat-Verläufe sollen darüber hinaus belegen, dass Apple-Mitarbeiter den ehemaligen Ingenieur Liu sogar nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen noch aktiv um Unterstützung bei technischen Fragen gebeten hätten.
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Hinsichtlich der außergerichtlichen Klärungsversuche gab OpenAI an, Apple in mehreren Punkten entgegengekommen zu sein. Man habe drei von fünf Bedingungen zugestimmt, die Apple zur Beilegung des Streits formuliert hatte. Abgelehnt wurde jedoch die Forderung nach einer umfassenden forensischen Prüfung von Geräten sowie einer systematischen Durchsuchung der IT-Infrastruktur von OpenAI. Die kommenden Wochen bis zur Anhörung im Oktober dürften nun im Zeichen der beantragten Beweisaufnahme stehen, während beide Parteien ihre Argumente für die gerichtliche Auseinandersetzung schärfen.
