Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen verdoppelt, Krankschreibung neu
Veröffentlicht: 02.07.2026 um 21:29 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit den EuGH-Urteilen 2019 und den BAG-Entscheidungen 2022 mĂŒssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit systematisch erfassen. Eine konkrete gesetzliche Regelung steht aber noch aus. WirtschaftsverbĂ€nde fordern nun eine Abkehr von starren Tageshöchstgrenzen.
Digitale Systeme und Ăberstunden
Unternehmen brauchen Systeme, die minutengenau und revisionssicher erfassen. Digitale Lösungen berechnen Ăberstunden automatisch und verwalten sie auf Arbeitszeitkonten. Das ist wichtig â denn Ăberstunden sind nur vergĂŒtungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet oder geduldet hat.
Pauschale Abgeltungsklauseln unterliegen strengen Kriterien. Das BAG entschied 2010: Solche Klauseln mĂŒssen eine konkrete Obergrenze nennen. BranchenĂŒblich gelten 10 bis 15 Prozent der regulĂ€ren Arbeitszeit als durch das Grundgehalt abgegolten. Bei GehĂ€ltern ĂŒber der Beitragsbemessungsgrenze â derzeit rund 8.450 Euro brutto monatlich â besteht oft kein automatischer Anspruch auf ZusatzvergĂŒtung.
Reformpaket zur Flexibilisierung
Anfang Juli einigten sich die Koalitionsparteien auf ein umfassendes Reformpaket. Die zentralen Punkte:
- Befristungen: Die sachgrundlose Befristung steigt von 24 auf 48 Monate, mit bis zu sechs VerlÀngerungen
- Krankschreibung: Telefonische Krankschreibung ist abgeschafft â Arbeitnehmer brauchen ab dem ersten Tag eine AU
- BĂŒrokratieabbau: Genehmigungsfiktionen greifen nach vier Monaten, viele Berichtspflichten entfallen
Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vertagte die Koalition auf den Sommer. Ab Januar 2027 sollen steuerliche Entlastungen fĂŒr untere und mittlere Einkommen kommen. Gegenfinanziert wird das durch eine höhere Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.
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VerbÀnde fordern mehr Spielraum
Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien drÀngt auf mehr FlexibilitÀt. Seine Forderungen:
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden statt tÀglicher Grenzen
- Bis zu 12 Stunden tÀglich zulÀssig
- Opt-out-Modell fĂŒr freiwillige Mehrarbeit bis 60 Stunden
- Ausnahmen fĂŒr leitende Angestellte ab 150.000 Euro Jahresgehalt
Der Start-up-Verband fordert Ă€hnliche Lockerungen beim KĂŒndigungsschutz fĂŒr Top-Verdiener. Seine VorschlĂ€ge: eine Grenze zwischen 100.000 und 150.000 Euro sowie eine vierjĂ€hrige âGrĂŒnderschutzzoneâ.
Aktuelle Rechtsprechung
Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im FrĂŒhjahr 2026: Arbeitgeber dĂŒrfen variable VergĂŒtungen wie Boni wĂ€hrend der Elternzeit zeitanteilig kĂŒrzen. Das gilt auch ohne explizite Klausel im Vertrag â der Grundsatz lautet: Ohne Arbeit kein Lohn.
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Internationale Entwicklungen
Die Schweizer Banken gehen einen anderen Weg. Die Sozialpartner einigten sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ab Januar 2027. Er sieht höhere Mindestlöhne, verlĂ€ngerte Urlaubszeiten und erstmals Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretungen beim Einsatz von KĂŒnstlicher Intelligenz vor. Zudem gibt es strengere Sanktionen bei VerstöĂen gegen die Arbeitszeiterfassung.
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