Arbeitszeit-Reform, Stunden

Arbeitszeit-Reform: Bis zu 60 Stunden pro Woche für Tarifbetriebe

20.06.2026 - 08:23:52 | boerse-global.de

Bundesministerium plant flexible Wochenarbeitszeit bis 60 Stunden, aber nur mit Tarifvertrag. Arbeitgeber kritisieren Bürokratie und Ungleichbehandlung.

Arbeitszeitreform: Neue Regeln für tarifgebundene Betriebe
Arbeitszeit-Reform - Eine Hand tippt auf eine digitale Zeiterfassungsuhr in einem modernen Büro. Im Hintergrund sind verschwommene Büroräume zu sehen. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Referentenentwurf aus dem Juni 2026 sorgt für heftige Diskussionen.

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Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag

Der Entwurf hält grundsätzlich am Acht-Stunden-Tag fest. Die entscheidende Neuerung: Künftig soll die wöchentliche statt die tägliche Arbeitszeit als Maßstab gelten. In Spitzenphasen wären bis zu 60 Stunden pro Woche möglich – vorausgesetzt, der Ausgleich erfolgt innerhalb von vier Monaten. Im Schnitt dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden.

Allerdings gilt die Flexibilisierung nur für Betriebe mit Tarifvertrag. Unternehmen ohne Tarifbindung müssen weiterhin die tägliche Acht-Stunden-Grenze einhalten. Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Annika Klose argumentiert, Tarifverträge schützten vor unbezahlten Überstunden und sicherten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verteidigt den Acht-Stunden-Tag als Standard.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Ein weiterer Kernpunkt: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch dokumentieren. Das soll die Transparenz erhöhen und die Einhaltung der Ruhezeiten sicherstellen.

Die Arbeitgeberschaft läuft Sturm. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und Bertram Brossardt von der Bayerischen Wirtschaft (vbw) warnen vor einem Bürokratie-Monster. Flexible Modelle wie Vertrauensarbeitszeit könnten durch die strikten Dokumentationspflichten unmöglich werden. Auch aus der Union kommt Kritik: Der Entwurf enge moderne Arbeitsformen eher ein, als dass er sie erweitere.

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Wirtschaftsverbände: „Unzumutbar“

Die Beschränkung der Flexibilisierung auf tarifgebundene Unternehmen hat eine Grundsatzdebatte entfacht. Dulger fordert den Rückzug des Entwurfs und spricht von einer Benachteiligung für mehr als die Hälfte der Beschäftigten – jene in nicht tarifgebundenen Betrieben.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wirft dem Ministerium Wortbruch vor. Der Koalitionsvertrag sehe eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ohne die Bedingung einer pauschalen Tarifbindung vor. Fachpolitiker Marc Biadacz fordert eine Flexibilisierung für alle Arbeitnehmer. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kritisiert zudem die neuen Dokumentationspflichten als Belastung für kleine und mittlere Unternehmen.

Branchenregeln und Zeitplan

Der Entwurf enthält auch Sonderregelungen: Für Bäckereien und Bibliotheken soll die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erleichtert werden.

Die Arbeitszeitreform ist Teil eines größeren Pakets zur Umgestaltung des Sozialstaats, das auch Renten-, Pflege- und Krankenversicherung umfasst. Ein Koalitionsausschuss ist für den 1. Juli angesetzt. Das Ministerium will die Reform noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Ob das gelingt, ist angesichts des Widerstands fraglich.

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