Arztpraxen, KBV

Arztpraxen: KBV erwartet 2027 drei Milliarden Euro weniger Vergütung

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 19:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KBV erwartet 2027 geringere Praxiseinnahmen und weniger finanzierte Behandlungsfälle; zugleich plant die Koalition eine Patientensteuerung.

KBV-Chef Gassen weist garantierte Facharzttermine zurück
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einer leeren Untersuchungsliege bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat den politischen Vorstoß für eine garantierte Vermittlung von Facharztterminen deutlich zurückgewiesen. In einer aktuellen Ausgabe des Podcasts Lebensretter der Björn-Steiger-Stiftung bezeichnete er die geplante Regelung als Nebelkerze.

Eine uneingeschränkte Versorgung jedes Patienten zu jeder Zeit bei beliebigen Fachärzten sei mengenmäßig schlicht nicht darstellbar, wie Medien am 11. Oktober 2026 berichteten.

Koalition plant Steuerungssystem mit digitaler Ersteinschätzung

Hintergrund der Kritik sind Vorhaben von Union und SPD, die in ihrem Koalitionsvertrag ein verbindliches Steuerungssystem für Patienten verankern wollen. Dieses sieht vor, dass grundsätzlich zuerst eine Hausarztpraxis aufgesucht werden muss.

Von dort aus soll bei Bedarf eine Überweisung mit einem festen Termin innerhalb eines definierten Zeitraums an Fachärzte oder alternativ an Fachärzte in Kliniken erfolgen. Bei Kindern soll die kinderärztliche Praxis diese steuernde Lotsenfunktion übernehmen. Ergänzend sieht das Konzept eine vorgeschaltete digitale Ersteinschätzung vor dem Praxisbesuch vor.

Unterstützung erhält der Koalitionsplan von Patientenseite: Die Chefin des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, erklärte, eine verlässliche Termingarantie stelle den besten Anreiz dar und könne dazu beitragen, bestehende Mehrklassenstrukturen in der Versorgung abzubauen.

Gassen warb hingegen dafür, den Schwerpunkt konsequent auf medizinisch dringliche Fälle zu legen, losgelöst vom jeweiligen Versichertenstatus. Zudem müssten Patienten längere Vorlaufzeiten akzeptieren. Qualitätsunterschiede in der medizinischen Behandlung lehnte der KBV-Chef ab; zulässig seien lediglich Differenzierungen bei Komfortmerkmalen, vergleichbar mit den Unterschieden zwischen Reiseklassen im Flugverkehr.

Anzeige

Die KBV rechnet für 2027 mit rund 3 Milliarden Euro weniger Vergütung und 46 Millionen Behandlungsfällen, deren Finanzierung wegfällt — betroffen sind unter anderem TSVG-Fälle, extrabudgetäre Vergütungen für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und psychotherapeutische Leistungen. Wer seine Erlösstruktur jetzt prüft, kann gegensteuern, bevor die Kürzungen greifen. Kostenlosen Praxis-Report zur Honorarplanung 2027 anfordern

Finanzielle Steuerung und Kürzungsdebatte im Praxissektor

Auch für die Notfallversorgung forderte Gassen finanzielle Hebel. Wer trotz eines bereits bestehenden Termins bei einem Facharzt in ein bis zwei Wochen in eine Notaufnahme gehe, solle die dortige Behandlung nach seinen Vorstellungen selbst bezahlen müssen.

Die Diskussion um die Termingestaltung fällt in eine Phase wachsender finanzieller Spannungen im vertragsärztlichen Bereich. Die KBV verweist darauf, dass Fachärzte bereits heute mehr als 40 Millionen Termine ohne gesonderte Vergütung erbringen.

Für das Jahr 2027 rechnet die Ärztevertretung auf Basis des seit dem 30. Juli 2026 geltenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mit rund 3 Milliarden Euro weniger Vergütung für Arztpraxen sowie 46 Millionen Behandlungsfällen, deren Finanzierung wegfalle. Die KBV-Vertreterversammlung hatte diesen Sparkurs am 4. September 2026 formell bekräftigt.

Anzeige

Zahlreiche Praxen haben bereits angekündigt, ihr Terminangebot ab 2027 zu verknappen und Sprechstundenzeiten zu reduzieren — eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zieht ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot nach sich. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Leistungsportfolio und Abrechnung so aufstellen, dass die Praxis wirtschaftlich handlungsfähig bleibt. Leitfaden zur Praxis-Wirtschaftlichkeit jetzt sichern

Gassen argumentierte, dass eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zwangsläufig ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot nach sich ziehe. Nach Angaben der Bundesvereinigung treffen die Kürzungen unter anderem TSVG-Fälle, extrabudgetäre Vergütungen für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und psychotherapeutische Leistungen.

Auch die Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte sowie Hygienezuschläge sollen sinken oder ganz entfallen. Zahlreiche Praxen haben vor diesem Hintergrund bereits angekündigt, ihr Terminangebot ab 2027 zu verknappen und die Sprechstundenzeiten zu reduzieren.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70293741 |