Arzttermine, Dringlichkeit

Arzttermine nach Dringlichkeit: Krankenkassen wollen Versicherungsstatus ausblenden

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 14:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Thorsten Frei verlangt VorschlÀge gegen lange Wartezeiten; Krankenkassen setzen auf medizinische Dringlichkeit und eine zentrale Terminplattform.
Ein heller, leerer Wartebereich in einer modernen Arztpraxis mit Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) fordert spĂŒrbare Verbesserungen bei den Wartezeiten auf Facharzttermine fĂŒr gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) solle hierzu zeitnah konkrete VorschlĂ€ge erarbeiten. Wie Frei am 17. Oktober 2026 gegenĂŒber dem Kölner Stadt-Anzeiger erklĂ€rte, mĂŒssten ausnahmslos alle Versicherten die Chance haben, Termine bei FachĂ€rzten innerhalb einer vertretbaren Frist wahrzunehmen.

Frei rÀumte ein, dass das duale Nebeneinander aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung durchaus Vorteile mit sich bringe. Dennoch werde manches Element des bestehenden Systems in der Bevölkerung als ungerecht empfunden oder sei es de facto auch. Als zentrales Negativbeispiel nannte der Unionspolitiker die teils massiven Wartezeiten, von denen gesetzlich Versicherte betroffen sind.

Zuvor hatte sich bereits Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu dieser Thematik geĂ€ußert und von einem deutlichen Gerechtigkeitsproblem gesprochen, wenn Privatversicherte unmittelbar Zugang zu medizinischen Leistungen erhielten, wĂ€hrend gesetzlich Versicherte mitunter Wochen oder Monate ausharren mĂŒssten.

Krankenkassen schlagen zentrale Plattform vor

UnterstĂŒtzung fĂŒr eine Neuregelung kommt von den Krankenkassen. Oliver Blatt vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung forderte, dass die Vergabe von Arztterminen kĂŒnftig strikt nach dem medizinischen Bedarf und der Dringlichkeit erfolgen mĂŒsse, anstatt sich am Versicherungsstatus zu orientieren.

Die bestehende Benachteiligung bezeichnete er als gravierende Ungerechtigkeit. Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte wĂŒrden den ĂŒberwiegenden Teil der Ă€rztlichen Honorare finanzieren, seien aber von deutlich lĂ€ngeren Wartezeiten betroffen.

Um die Ungleichbehandlung bei den Fristen zu beheben, schlug Blatt die EinfĂŒhrung einer zentralen, tagesaktuellen Plattform vor. Über diese sollten alle Praxen verpflichtet werden, einen fest definierten Anteil ihrer Termine bereitzustellen, ohne dass dabei vorab der Status als gesetzlich oder privat versicherte Person abgefragt wird.

Gleichzeitig wandte sich Blatt gegen das Schlagwort einer Zweiklassenmedizin, da sich die Differenzen primÀr in den Wartezeiten und weniger in der reinen BehandlungsqualitÀt zeigten.

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Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland plĂ€dierte ebenfalls fĂŒr eine bedarfsgerechte Versorgung, die auf jegliche Mehrklassensysteme verzichtet. Aus den Reihen der Kassen formulierte Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, eine noch weitergehende Position: Er sprach sich fĂŒr die generelle Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in einem einheitlichen Gesamtsystem aus.

Finanzdruck und Trend zu Selbstzahlerleistungen

Die Debatte fĂ€llt in eine phase spĂŒrbar wachsender Ausgaben der Krankenversicherung. Der SchĂ€tzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet einen Anstieg der Gesamtausgaben von 370,1 auf 378,1 Milliarden Euro innerhalb eines Jahres.

Zeitgleich wĂ€chst der wirtschaftliche Druck auf Praxen, nachdem das im Sommer verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz bestimmte SondervergĂŒtungen fĂŒr kurzfristige Dringlichkeitstermine und offene Sprechstunden gestrichen hatte.

Infolgedessen informierte die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung die Praxen ĂŒber Möglichkeiten fĂŒr mehr Selbstzahlerleistungen. Bundesweit mehren sich Berichte ĂŒber geĂ€nderte Sprechstundenmodelle: So vergibt etwa eine radiologische Praxis in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Oktober 2026 Termine ab 13 Uhr ausschließlich an Selbstzahler und Privatpatienten.

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Das Bundesgesundheitsministerium stellte dazu klar, dass es einen berufsrechtlichen Pflichtverstoß darstelle, Patienten zum Verzicht auf regulĂ€re Kassenleistungen zu bewegen oder Termine unzulĂ€ssig an Selbstzahler-Sprechstunden zu koppeln.

Janosch Dahmen von den GrĂŒnen warnte vor einer fortschreitenden Erosion des kassenĂ€rztlichen Versorgungssystems durch die zunehmende Ausweitung von Behandlungen gegen Direktzahlung.

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