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Autonome Fahrzeuge: NHTSA schlägt freiwillige Cyan-Signalleuchten vor

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 13:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der US-Regelentwurf sieht freiwillige Cyan-Signale für Fahrzeuge im unbeaufsichtigten automatisierten Betrieb vor und legt technische Grenzen fest.
Eine leere, moderne Stadtstraße bei Dämmerung mit einem dezenten cyanfarbenen Lichtschimmer auf dem Asphalt. Illustration mit AI erstellt.

Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA plant eine Modernisierung der Bundessicherheitsnorm FMVSS No. 108 und schlägt die Einführung optionaler cyanfarbener Markierungsleuchten für automatisierte Fahrsysteme vor.

Die am 23. Oktober 2026 angekündigte und tags zuvor unterzeichnete Regelungsvorlage sieht vor, dass die blau-grünen Leuchten anzeigen können, wenn ein automatisiertes System das Fahrzeug ohne erforderliche Überwachung durch den Menschen steuert.

Der 19 Seiten umfassende Entwurf wurde unter dem Aktenzeichen NHTSA-2026-1519 sowie der Kennung RIN 2127-AM70 erarbeitet und im Federal Register unter 91 FR 67243 veröffentlicht. Für Interessierte besteht eine offizielle Kommentarfrist bis zum 25. November 2026.

Technische Vorgaben für die Kennzeichnung

Der Verordnungsentwurf definiert genaue Kriterien für die Anbringung und Sichtbarkeit der Signalbeleuchtung. Fahrzeuge dürfen demnach mit insgesamt vier bis acht Cyan-Leuchten ausgestattet werden.

Zulässig sind jeweils eine oder zwei Leuchten an der Fahrzeugfront, an jeder Seite sowie am Heck. Die Montagehöhe muss mindestens 15 Zoll über der Fahrbahn liegen, zudem müssen die Einheiten optisch klar von den sonstigen Scheinwerfern und Leuchten getrennt sein.

Bei Einzelinstallationen an Front oder Heck ist eine Positionierung auf der Fahrzeugmittellinie vorgeschrieben, Paare müssen sich auf gleicher Höhe und im gleichmäßigen Abstand befinden. Zusätzliche Cyan-Lichtquellen am Fahrzeug sind untersagt.

Die Leuchten müssen während des Betriebs dauerhaft strahlen und synchron aktiviert sowie deaktiviert werden. Gleichzeitig stellt die Behörde zur Diskussion, ob künftig auch Blinkmuster zugelassen werden könnten.

Bei der maximalen Lichtstärke sieht die Vorlage differenzierte Obergrenzen vor: An der Frontseite sind höchstens 125 Candela erlaubt, unabhängig davon, ob die Hauptscheinwerfer eingeschaltet sind. An den Flanken und am Fahrzeugheck gilt eine Grenze von 90 Candela bei ausgeschalteten Hauptscheinwerfern, während bei eingeschalteten Scheinwerfern maximal 18 Candela zulässig sind.

Einsatzgrenzen und regulatorische Hintergründe

Die Aktivierung der Leuchten soll ausschließlich dann erfolgen, wenn das automatisierte Fahrsystem vollkommen ohne menschliche Straßenüberwachung agiert. Sobald von einer Person an Bord gefordert wird, den Verkehr wieder im Blick zu behalten, muss die Beleuchtung erlöschen.

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Der Entwurf liegt vor, die Kommentarfrist bis 25. November läuft — und die technischen Vorgaben sind detailliert: vier bis acht Leuchten, mindestens 15 Zoll über der Fahrbahn, vorn 125 Candela, seitlich und hinten 90 beziehungsweise 18 Candela. Unser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch Spezifikation, Einsatzgrenzen und Kommentar-Einreichung. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Systeme wie Teslas technologieunterstütztes FSD (Supervised), die eine dauerhafte Aufmerksamkeit des Fahrers voraussetzen, dürfen das Signal nicht nutzen. Auch an gewöhnlichen Fahrzeugen ohne automatisiertes Fahrsystem ist die Installation nicht gestattet. Der blau-grüne Farbton Cyan wurde unter anderem gewählt, um Verwechslungen mit dem Blaulicht von Polizeifahrzeugen zu vermeiden.

Eine Ausrüstungspflicht sieht die NHTSA ausdrücklich nicht vor. Die Behörde begründet den freiwilligen Ansatz mit einer derzeit noch unzureichenden Informationslage und Sicherheitsvorteilen, die sich bislang nicht verlässlich beziffern lassen.

Unkoordinierte Zusatzleuchten könnten zudem Verwirrung stiften. Im Vorschlag wird außerdem erörtert, inwieweit die bundesweite Regelung bestehende Markerleuchten-Vorschriften im Bundesstaat Kalifornien ersetzen und überlagern könnte.

Die Idee dieser visuellen Kennzeichnung geht auf Mercedes-Benz zurück. Der Automobilhersteller testete entsprechende türkisfarbene Leuchten für sein Level-3-System Drive Pilot zwischen 2023 und 2025 auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen in Kalifornien und Nevada.

Auch international gibt es parallele Schritte: Die chinesische Regierung veröffentlichte nahezu identische Vorgaben, die ebenfalls auf freiwilliger Basis auf die Farbe Türkis setzen und für das Jahr 2028 terminiert sind.

Weitere Anpassungen der Sicherheitsstandards

NHTSA-Administrator Jonathan Morrison ordnete den Vorschlag als Bestandteil eines umfassenderen Regelwerks für automatisierte Fahrzeuge ein. Er betonte, dass Sicherheitsstandards mit Innovationen Schritt halten und bürokratische Hürden abgebaut werden müssten, ohne dabei Einbußen bei der Sicherheit hinzunehmen.

Über die Signalleuchten hinaus umfasst das Regelungspaket Erleichterungen für Fahrzeuge mit alternativen Bauformen. Vorgaben für manuelle Schalter von Blinkern, Warnblinkern und Fernlicht sowie zugehörige Kontrollleuchten werden auf Fahrzeuge mit traditionellen Bedienelementen beschränkt.

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Vorsicht bei der Abgrenzung: Systeme, die dauerhafte Aufmerksamkeit des Fahrers verlangen, dürfen das Cyan-Signal nicht nutzen — und ohne automatisiertes System ist die Installation untersagt. Wer die Grenze zwischen Level-3-Betrieb und überwachtem Assistenzbetrieb sauber ziehen will, findet hier die Prüfpunkte. Abgrenzungs-Checkliste jetzt sichern

Für autonome Modelle ohne manuelle Fahrbedienelemente entfallen mechanische Anforderungen wie die lenkradbasierte Blinkerrückstellung oder die Fuß- und Handumschaltung des Fernlichts; die elektronische Ansteuerung durch das automatisierte Fahrsystem bleibt jedoch zwingend.

Bei Scheinwerfern mit Integralbauweise erfolgt die vorgeschriebene Prüfung künftig anhand der herstellerspezifischen Betriebsspannung anstelle des bisher starren Werts von 12,8 Volt, welcher für Wechsel- und Siegelstrahler weiterhin gilt. Zugleich hebt der Entwurf die bisherige Pflicht auf, bei vertikaler Scheinwerferanordnung das Abblendlicht zwingend über dem Fernlicht zu platzieren.

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