Autonomes Fahren ab Level 3: NHTSA schlägt Cyan-Licht als Signal vor
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 08:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat einen umfassenden Regelungsvorschlag vorgelegt, um die US-amerikanischen Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeugbeleuchtung an das Zeitalter des autonomen Fahrens anzupassen.
Im Zentrum des im Federal Register vom 26. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen Docket NHTSA-2026-1519 veröffentlichten Entwurfs (Notice of Proposed Rulemaking, NPRM) stehen gezielte Überarbeitungen der Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS) 108. Der Vorstoß markiert einen regulatorischen Schritt, um überholte, auf menschliche Fahrer ausgerichtete Pflichten für hochautomatisierte Fahrzeuge abzubauen und neue Signalformate rechtlich abzusichern. Für den Entwurf gilt eine 30-tägige öffentliche Kommentarfrist.
Streichung fahrerbezogener Vorgaben bei autonomen Steuerungskonzepten
Ein Kernpunkt des Entwurfs betrifft vollautomatisierte Fahrzeuge, die gänzlich ohne manuelle Steuerelemente konzipiert sind. Bislang fordert der Standard FMVSS 108 zahlreiche Mechanismen, die auf die manuelle Bedienung und Wahrnehmung von Fahrerinnen und Fahrern ausgelegt sind. Diese Bestimmungen sollen für autonome Fahrzeuge ohne Lenkrad und Pedale wegfallen.
Konkret schlägt die NHTSA vor, die Verpflichtung zu selbstabschaltenden Blinkern, manuellen Umschaltern für das Fern- und Abblendlicht sowie physischen Bedienelementen für die Warnblinkanlage für entsprechende Fahrzeugkonzepte zu streichen.
Ergänzend sieht der Vorschlag zwei technische Modifikationen bei Scheinwerfern vor: So sollen Prüfungen künftig bei der Designspannung der Fahrzeugsysteme statt bei einer starren Normspannung von 12,8 Volt erfolgen. Zudem entfällt die Vorgabe, wonach Abblendlicht mechanisch oder optisch zwingend über dem Fernlicht angeordnet sein muss (Low-over-High-Vorgabe).
Die NHTSA will fahrerbezogene Pflichten aus FMVSS 108 für autonome Fahrzeuge ohne Lenkrad streichen und ein optionales Cyan-Markerlicht ab Level 3 rechtlich absichern — der Entwurf läuft unter Docket NHTSA-2026-1519 mit 30-tägiger Kommentarfrist. Wer jetzt nicht Stellung nimmt, überlässt die Auslegung den Wettbewerbern. Der kostenlose Leitfaden bündelt die relevanten Änderungen und den Ablauf der Frist. Kostenlosen FMVSS-108-Leitfaden jetzt anfordern
Optionale Kennzeichnung per Cyan-Licht für Systeme ab Level 3
Ein weiterer Schwerpunkt des Normentwurfs ist die äußere Signalisierung des Betriebsstatus. Für Fahrzeuge mit Fahrautomatisierung ab Level 3 sieht die NHTSA künftig die Option vor, ein spezielles türkisblaues Markerlicht (Cyan) nach dem Standard SAE J578 zu integrieren. Diese Beleuchtung soll anderen Verkehrsteilnehmenden optisch signalisieren, wenn das automatisierte Fahrsystem aktiv die Fahrzeugführung übernimmt.
Der Entwurf formuliert präzise technische Bedingungen für den Einsatz dieses Signals:
- Das System muss aus vier bis acht Lampen bestehen.
- Die Leuchten müssen in einer Mindesthöhe von 15 Zoll über der Fahrbahn montiert werden.
- Das Licht muss als Dauerlicht ausgeführt sein.
- Eine optische Zusammenlegung oder Kombination mit anderen Beleuchtungseinheiten ist unzulässig.
Kalifornien erlaubt Cyan-Signallichter bereits über Vehicle Code 25950 und 38750, während die NHTSA mit dem Entwurf bundesrechtlichen Vorrang anstrebt — für Flottenbetreiber entsteht ein Flickenteppich, der Investitionsentscheidungen blockiert. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie die Cyan-Spezifikationen einordnen und Ihre Konzepte gegen beide Regelungsebenen absichern. Leitfaden zur Cyan-Statusbeleuchtung sichern
Hintergrund dieser Spezifikation sind praktische Vorarbeiten im US-Bundesstaat Kalifornien, wo landesrechtliche Regelungen im Vehicle Code 25950 und 38750 den Einsatz von Cyan-Signallichtern bereits ermöglichen. Unter anderem hat der Hersteller Mercedes das System in Kalifornien über einen Zeitraum von zwei Jahren mit fünf Testfahrzeugen erprobt.
Mit der nun vorgeschlagenen Bundesnorm bekräftigt die NHTSA ihren Anspruch auf bundesrechtlichen Vorrang (Präemption) gegenüber abweichenden einzelstaatlichen Sonderwegen, um einen einheitlichen US-Standard für die Statusbeleuchtung automatisierter Flotten sicherzustellen.
