BaFin-Kontrolle, KI-Regeln

BaFin-Kontrolle: Neue KI-Regeln für Chatbots ab 2. August

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 18:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Finanzaufsicht kündigt Kontrollen für KI-Systeme an. Grundlage ist das neue KI-MIG, das ab August 2026 erste Transparenzpflichten vorsieht.

BaFin startet KI-Überwachung: Neue Regeln für Banken
Abstrakte Visualisierung eines neuronalen Netzwerks in einem modernen Büro, die die regulatorische KI-Aufsicht symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Einführung spezifischer Kontrollmechanismen für KI-basierte Systeme in der Finanzwirtschaft angekündigt. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf den Einsatz von Chatbots sowie Verfahren zum Kreditscoring ab, um die Stabilität des Finanzsystems angesichts der zunehmenden technologischen Automatisierung abzusichern.

Rechtliche Grundlage durch das KI-MIG

Grundlage für das verstärkte Vorgehen der Behörde ist das KI-Marktüberwachungs- und -Durchführungsgesetz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz überträgt der BaFin die explizite Aufsichtsbefugnis über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb von Finanzinstituten. Die Regulierung erfolgt dabei im Rahmen eines Hybridmodells: Während die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI in Deutschland fungiert, ist die BaFin für die fachspezifische Überwachung des Finanzsektors zuständig.

Der Aufsichtsansatz der Behörde orientiert sich maßgeblich am EU AI Act. Im Fokus stehen dabei vor allem die Transparenz der eingesetzten Systeme, die Unterbindung verbotener Praktiken sowie die Sicherstellung einer ausreichenden KI-Kompetenz bei Banken und Versicherern.

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Stufenweise Umsetzung und Durchsetzung

Die regulatorischen Anforderungen werden in mehreren Phasen implementiert. Bereits ab dem 2. August 2026 greifen erste Transparenzpflichten sowie Verbote bestimmter KI-Anwendungen. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung für Institute, die Nutzung von Chatbots gegenüber den Kunden offenzulegen.

Eine intensivere Überwachung von sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen ist für einen späteren Zeitraum vorgesehen. Die spezifische Aufsicht über Anwendungen im Bereich des Kreditscorings oder der Preisfindung bei Versicherungen soll laut den Planungen im Dezember 2027 beginnen.

Stichproben und Sanktionsrahmen

Jens Obermöller, Direktor bei der BaFin, skizzierte den methodischen Ansatz, den die Behörde verfolgen wird. Demnach ist keine lückenlose Vollkontrolle aller im Markt befindlichen Systeme vorgesehen. Stattdessen setzt die BaFin auf eine stichprobenbasierte Überwachung der Finanzhäuser.

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Um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, verfügt die Aufsichtsbehörde über weitreichende Befugnisse. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des KI-MIG oder des EU AI Act können Bußgelder in einer Höhe von bis zu 35 Millionen Euro verhängt werden. Damit unterstreicht die Behörde die Notwendigkeit für Finanzinstitute, ihre KI-gesteuerten Prozesse frühzeitig an die neuen regulatorischen Standards anzupassen.

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