Benachteiligung vom Mobilfunker 1&1? Kartellamt warnt
09.11.2023 - 06:05:53Bei seinem schwierigen Markteintritt als vierter deutscher Handynetz-Betreiber bekommt der Telekommunikationsanbieter 1&1 SchĂŒtzenhilfe vom Bundeskartellamt.
Im September hatte die Bundesnetzagentur vorgeschlagen, auf die ĂŒbliche Frequenzauktion zu verzichten - das wĂ€re ein RĂŒckschlag fĂŒr 1&1, das fĂŒr sein eigenes, im Aufbau befindliches Netz zusĂ€tzliche Frequenzen braucht. Statt Versteigerung wĂŒrden jetzige Nutzungsrechte verlĂ€ngert - und 1&1 bliebe dabei auĂen vor. In einem Positionspapier des Kartellamts wird nun Kritik an dem Vorhaben der Bundesnetzagentur deutlich und vor negativen Folgen fĂŒr die Verbraucher gewarnt.
Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur konnten Marktteilnehmer und andere Institutionen ihre Sicht einbringen. Danach berĂ€t die Regulierungsbehörde und gibt ihre Entscheidung 2024 bekannt. Das Bundeskartellamt hat hierbei zwar nur eine Nebenrolle - es gibt die nun bekanntgewordene Stellungnahme ab, mehr nicht. Aber die Meinung von Deutschlands obersten WettbewerbshĂŒtern hat durchaus Gewicht. Die EinwĂ€nde des Kartellamts seien ernst zu nehmen, sagt etwa der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben.
Vorteile des Markteintritts
Im Jahr 2019 ersteigerte 1&1 erstmals Frequenzrechte fĂŒr ein eigenes Netz. Das Vorhaben ist eine teure Sache, das lĂ€sst sich die Firma aus Montabaur bis Ende 2030 rund 5 Milliarden Euro kosten. Bisher nutzt 1&1 bei seinem MobilfunkgeschĂ€ft andere Netze und zahlt Miete. Mit seinen eigenen Antennen wĂ€re 1&1 kĂŒnftig auf Augenhöhe mit den drei etablierten Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und TelefĂłnica Deutschland (O2). Die sind wenig begeistert ĂŒber den aufstrebenden Konkurrenten, dessen Ausbau nur sehr schleppend anlief. Bald soll das Handynetz aber aktiviert werden.
In seinem Positionspapier betont das Kartellamt die Vorteile des Markteintritts von 1&1. Funktionierender Infrastrukturwettbewerb sei gut fĂŒr den Netzausbau und ermögliche «gĂŒnstige Preise fĂŒr leistungsfĂ€hige Mobilfunkprodukte», schreiben die Autoren. Analysen von Marktforschern wiesen darauf hin, dass das Preisniveau und Leistungsangebot in MĂ€rkten mit vier Mobilfunknetzbetreibern in der Regel attraktiver sei als in MĂ€rkten mit nur drei Mobilfunknetzen. Sollte der Neueinsteiger ausgebremst werden, «können hieraus fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher sowie fĂŒr die Wirtschaft vielfĂ€ltige Nachteile wie z.B. höhere Preise, eine schlechtere NetzqualitĂ€t und ein schlechterer Netzausbau resultieren».
Ende 2025 laufen verschiedene Nutzungsrechte aus, besonders die 800-Megahertz-Frequenzen mit groĂer Reichweite sind wichtig. Nach Darstellung der etablierten Netzbetreiber ist aber zu wenig Spektrum da, als dass man es gut durch vier teilen könnte - sie warnen vor einer Verschlechterung der NetzqualitĂ€t.
Netze umzustrukturieren
Dieses Argument sei «dramatisch» dargestellt und möglicherweise «rein strategisch motiviert», schreibt das Kartellamt und weist darauf hin, dass die drei Netzbetreiber Nutzungsrechte in den angrenzenden Bereichen mit Àhnlichen physikalischen Eigenschaften haben und dass ein Tausch von Frequenzblöcken das Problem lösen könnte. Es sei «zwingend zu erwÀgen», die Netze umzustrukturieren.
TatsĂ€chlich hatte die Bundesnetzagentur 2022 so einen Tausch erwogen, dann aber nicht weiterverfolgt. Branchenkreisen zufolge lag das daran, dass man auf die Bereitschaft der Platzhirsche angewiesen gewesen wĂ€re, so ein Modell umzusetzen. Die aber seien zum Tausch nicht bereit gewesen, auch weil das einer UnterstĂŒtzung ihres lĂ€stigen Konkurrenten 1&1 gleichgekommen wĂ€re.
Dass nun stattdessen Nutzungsrechte verlĂ€ngert werden sollen und der Neueinsteiger 1&1 in die Röhre guckt, sorgt beim Kartellamt fĂŒr Stirnrunzeln. Das wĂ€re eine Form der Subventionierung der Etablierten, monieren die WettbewerbshĂŒter. Die VerlĂ€ngerung hĂ€tte «gravierende wettbewerbliche Nachteile und benachteiligt den [...] Marktneuling gegenĂŒber den etablierten Mobilfunknetzbetreibern entscheidend». Bereits getĂ€tigte Investitionen wĂŒrden entwertet.
Unterschiedliche Reaktionen
VerbraucherschĂŒtzer sehen das Vorhaben der Netzagentur ebenfalls kritisch. «Eine Aussetzung der Frequenzauktion wĂŒrde den Markteintritt eines neuen Netzbetreibers stark behindern», sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. «Dadurch wĂŒrde auf absehbare Zeit kein neuer Netzbetreiber mit ausreichender Abdeckung auf den Markt kommen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Alternative zu den bestehenden Angeboten bieten können.»
In der Politik wird die Wortmeldung des Kartellamts unterschiedlich aufgenommen. Die Netzagentur sollte die EinwĂ€nde «sehr genau prĂŒfen», sagt der Liberale Houben. «Am Ende sollte die Regelung kommen, von der Verbraucherinnen und Verbraucher mittel- und langfristig am stĂ€rksten profitieren.» Bestehende MarktverhĂ€ltnisse dĂŒrften nicht zementiert werden.
Johannes SchĂ€tzl von der SPD Ă€uĂert sich hingegen zurĂŒckhaltend. Zwar teile er grundsĂ€tzlich die Zielsetzung des Bundeskartellamts, dass ein starker Wettbewerb den Markt aus Kundensicht verbessere. Der Frequenztausch sei aber mangels Zustimmung bestehender Netzbetreiber nicht möglich gewesen, daher könne das Netz aktuell gar nicht umstrukturiert werden. In AbwĂ€gung der restlichen Möglichkeiten sei der von der Netzagentur vorgeschlagene Weg «das beste Mittel, um das Netz aus Kundensicht zu verbessern», sagt der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete.


