Banküberweisungen, Bulgarien

Banküberweisungen in Bulgarien: Namensabgleich startet am 1. Dezember

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 00:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab Dezember prüfen bulgarische Institute Namen und IBAN vor Überweisungen; bis Januar 2027 wird der Dienst verpflichtend.
Ein moderner, minimalistischer Bankflur mit Betonwänden und dezenter Beleuchtung, der Sicherheit und Seriosität symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die bulgarische Bankenvereinigung Association of Banks in Bulgaria (ABB) hat am 2. November 2026 die verbindliche Einführung eines Namensabgleichs bei Banküberweisungen angekündigt. Bei dem Verfahren, das als „Verification of Payee“ (VoP) bezeichnet wird, prüfen die Kreditinstitute vor der Ausführung eines Auftrags automatisch, ob der vom Kunden eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Inhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.

Die bulgarischen Banken beginnen die schrittweise Einführung dieses gebührenfreien Prüfdienstes ab dem 1. Dezember 2026. Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle bulgarischen Banken sowie Zahlungsdienstleister das System verpflichtend bereitstellen. Rechtsgrundlage für diesen Schritt ist die EU-Verordnung 2024/886.

Schutz vor Fehlleitungen und Betrugsversuchen

Ziel der automatisierten Prüfung ist es, Fehlüberweisungen durch Tippfehler zu verhindern und Betrugsmaschen abzuwehren, bei denen Kriminelle IBANs austauschen oder falsche Empfängernamen angeben.

Das Verfahren greift künftig sowohl bei herkömmlichen Standardüberweisungen als auch bei Echtzeitüberweisungen in Euro. Es wird über sämtliche gängigen Zugangswege angewendet, darunter das Online-Banking, mobile Banking-Apps sowie Schalterüberweisungen in Bankfilialen.

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Der technische Abgleich nimmt nur wenige Sekunden in Anspruch und liefert eines von vier möglichen Ergebnissen: eine vollständige Übereinstimmung, eine teilweise Übereinstimmung, bei der dem Auftraggeber der hinterlegte Name angezeigt wird, keine Übereinstimmung oder den Hinweis, dass eine Überprüfung im jeweiligen Fall nicht möglich war.

Trotz der Rückmeldung verbleibt die letztendliche Entscheidung über die Freigabe des Zahlungsvorgangs beim Kunden. Er kann die Überweisung eigenverantwortlich fortsetzen oder bei Zweifeln abbrechen.

Umsetzung bei der Bulgarischen Entwicklungsbank

Auch spezialisierte Institute setzen die Vorgaben um. Die Bulgarische Entwicklungsbank führt die gebührenfreie Namens- und IBAN-Verifizierung für SEPA-Überweisungen in Euro ebenfalls auf Basis der EU-Verordnung 2024/886 ein. Bei teilweisen Übereinstimmungen, Abweichungen oder nicht durchführbaren Prüfungen informiert das Institut den Auftraggeber unmittelbar, woraufhin dieser selbst über die Fortführung der Transaktion entscheidet.

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Die 1999 gegründete Bulgarische Entwicklungsbank befindet sich zu 100 Prozent im Staatsbesitz. Sie ist das bisher erste und einzige Finanzinstitut in Bulgarien, das von der Europäischen Kommission für die direkte Verwaltung von Haushaltsmitteln im Rahmen des InvestEU-Programms akkreditiert wurde.

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