Barrierefreier Umbau: Vier Pflegebedürftige erhalten bis zu 16.720 Euro
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 17:02 Uhr | Redaktion boerse-global.deFür pflegebedürftige Menschen stellt die Anpassung des eigenen Wohnraums oft eine Grundvoraussetzung dar, um weiterhin im häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Seit dem 1. Januar 2025 gewährt die Pflegekasse für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
Gegenüber dem vorherigen Höchstbetrag von 4.000 Euro bedeutet dies eine Aufstockung der Unterstützung, die für Umbauten wie die Installation von Rampen, altersgerechte Badsanierungen oder Treppenlifte genutzt werden kann.
Voraussetzungen und Staffelung bei mehreren Pflegebedürftigen
Ein Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse besteht für Versicherte mit den Pflegegraden 1 bis 5. Voraussetzung ist, dass die bauliche Veränderung die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, diese erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der betroffenen Person wiederherstellt.
Die Höhe der maximalen Fördersumme von 4.180 Euro ist dabei unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad ausgestaltet; Personen mit Pflegegrad 1 haben somit denselben Förderanspruch wie jene mit Pflegegrad 5.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen Haushalt, erhöht sich der verfügbare Gesamtzuschuss entsprechend der Personenanzahl. Bei zwei Pflegebedürftigen liegt die Obergrenze bei 8.360 Euro, bei drei Personen bei 12.540 Euro. Der Höchstbetrag ist auf maximal vier Personen begrenzt und beläuft sich damit auf bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme.
Antragsverfahren und Kostenbeispiele bei Treppenliften
Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung ist die jeweilige Pflegekasse. Entscheidend für die Bewilligung ist die Einhaltung der formalen Reihenfolge: Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf beziehungsweise vor dem Beginn der baulichen Maßnahme eingereicht werden. Erforderlich sind dafür eine Begründung der Notwendigkeit sowie ein entsprechender Kostenvoranschlag.
Die finanziellen Auswirkungen des Zuschusses hängen stark von der Art der Installation ab. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe liegt preislich typischerweise zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Nach Abzug der maximalen Einzelförderung verbleibt für Betroffene in solchen Fällen ein Eigenanteil zwischen 0 und 1.820 Euro.
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Die Marktpreise variieren je nach baulicher Situation und Hersteller. Für einen geraden Sitzlift von Lifta fallen Spannen von 2.500 bis 4.500 Euro an, während ein gerader Kompaktlift von Acorn zwischen 2.800 und 5.000 Euro liegt.
Deutlich kostenintensiver gestalten sich Kurvenlifte: Für den Innenbereich nennt TK Home Solutions Kosten zwischen 8.000 und 14.500 Euro, Maßanfertigungen von Hiro Lift bewegen sich zwischen 9.000 und 16.000 Euro.
Weitere Förderwege und ergänzende Leistungen
Neben den Zuschüssen der Pflegekasse bietet die KfW zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse an, um Barrieren im Wohnbereich abzubauen. Zudem orientiert sich barrierefreies Bauen in Wohnungen an der DIN 18040-2, die begrifflich zwischen barrierearm, barrierefrei und rollstuhlgerecht unterscheidet.
Für die Eingliederungshilfe gilt darüber hinaus ein gestiegener Vermögensfreibetrag von 67.410 Euro, nachdem dieser zuvor bei 63.630 Euro gelegen hatte; zudem steigt das Pflegegeld um 4,5 Prozent.
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Im Bereich der monatlichen Unterstützung sieht der Leistungskatalog für Pflegegrad 3 ein Pflegegeld von 599 Euro sowie Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro im Monat vor, ergänzt um den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzunterlagen oder Windeln gewährt die Pflegekasse zudem eine monatliche Pauschale von bis zu 31,00 Euro. Weitere Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren, Rollstühle, Wannenlifte oder Haus-Notrufsysteme können unabhängig davon durch den Hausarzt verordnet werden.
