Behindertentestament: Gericht lockert starre Bindungswirkung
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 12:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Nachlassplanung mit gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen wird immer komplexer. Die Rechtsprechung zeigt zunehmend Wege auf, wie sich Partner aus der Bindung lösen können – auch nach dem Tod eines Ehegatten.
Mechanismen zur Auflösung der Bindungswirkung
Ein gemeinschaftliches Testament entfaltet nach dem Tod des ersten Partners eine starke Bindungswirkung. Das regelt § 2270 Abs. 2 BGB. Doch es gibt Optionen, diese Bindung zu lockern oder aufzuheben.
Solange beide Partner leben, ist ein gemeinsamer oder einseitiger Widerruf möglich. Der einseitige Widerruf muss allerdings notariell beurkundet werden. Nach dem Tod eines Partners wird es schwieriger. Mögliche Wege sind der notarielle Zuwendungsverzicht – allerdings nur mit Zustimmung aller Schlusserben. Oder die Ausschlagung des Erbes gegen eine Abfindung, wofür eine Frist von sechs Wochen gilt.
Auch eine Anfechtung wird als Option genannt. Die gestaltet sich in der Praxis jedoch oft schwierig. Wer clever plant, kann bereits bei der Erstellung des Testaments Klauseln einfügen, die die Bindungswirkung explizit ausschließen oder einschränken.
Wenn das Leben dazwischenkommt: Der Fall des Behindertentestaments
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Januar 2026 (Az. 2 W 169/25) zeigt: Die starre Bindung an ein gemeinschaftliches Testament kann unter außergewöhnlichen Umständen durchbrochen werden.
Der Fall: Ein Kind wurde nach dem Tod des ersten Ehegatten schwer behindert. Das Gericht gestattete dem überlebenden Elternteil, das ursprüngliche Testament von 1997 nachträglich durch ein sogenanntes Behindertentestament zu ergänzen. Die Begründung der Richter: Die Behinderung sei zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht vorhersehbar gewesen. Sie unterstellten einen hypothetischen Willen der Erblasser – beide hätten im Sinne der Absicherung des Kindes und des Familienvermögens gehandelt.
Durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft sowie einer Testamentsvollstreckung konnte das Vermögen vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern geschützt werden. Ein starkes Signal für alle, die mit unvorhersehbaren Lebensereignissen umgehen müssen.
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 12. Januar 2026 (Az. 2 W 169/25) den Weg für ein nachträgliches Behindertentestament geebnet. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie die Bindungswirkung Ihres Testaments lösen und Ihr Kind vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern schützen können. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Erbverträge: Schutz der Erberwartung
Auch bei Erbverträgen hat sich die Rechtsprechung mit der Erwartungssicherheit der Erben befasst. Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25): Die Erberwartung eines eingesetzten Erben ist auch dann geschützt, wenn sich der Erblasser ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat.
Solange der Erblasser von diesem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch macht, bleibt die Erberwartung rechtlich relevant. Die Konsequenz: Der Erbe kann Schenkungen, die der Erblasser in der Absicht vornimmt, den Vertragserben zu beeinträchtigen, nach § 2287 BGB von Dritten herausverlangen. Damit wird verhindert, dass ein Erbvertrag durch lebzeitige Schenkungen faktisch ausgehöhlt wird.
Steuerliche Aspekte und digitale Vorsorge
Bei der Erbschaftsteuer bleibt die Befreiung für das Familienheim ein zentrales Thema. Das Finanzgericht München bestätigte mit Urteil vom 26. Oktober 2022 (Az. 4 K 2183/21): Die Steuerbefreiung kann auch dann erhalten bleiben, wenn der Erblasser die Immobilie vor seinem Tod aufgrund eines Pflegeheimaufenthalts vermietet hat.
Für den Erben gilt grundsätzlich die Pflicht zur unverzüglichen Selbstnutzung innerhalb von sechs Monaten. Eine Verzögerung durch bestehende Mietverträge kann jedoch unschädlich sein – sofern der Erbe diese nicht zu vertreten hat.
Wenn ein Kind nach dem Tod des ersten Ehegatten schwer behindert wird, kann das gemeinschaftliche Testament angepasst werden – das hat das OLG Köln entschieden. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie durch Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung das Familienvermögen sichern. Ratgeber zum Behindertentestament jetzt sichern
Neben der materiellen Erbplanung gewinnt die Vorsorge für den digitalen Nachlass an Bedeutung. Fachleute empfehlen eine systematische Übersicht über Online-Konten, die Nutzung von Passwortmanagern sowie klare Festlegungen für soziale Medien. Jährlich werden in Deutschland Vermögenswerte von über 100 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen – das unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen Planung.
Am heutigen Donnerstag trat zudem eine Änderung der Bundesnotarordnung (§ 78a Abs. 3 Nr. 3 BNotO) in Kraft. Sie betrifft das Zentrale Vorsorgeregister und sieht eine präzisere Terminologie bei der Löschung von Registerinhalten vor – ein administratives Detail, das die Handhabung von Vorsorgedokumenten betrifft.
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