BGH-Urteil: 800 Apotheker dĂŒrfen 36.000 Euro behalten
06.06.2026 - 12:41:30 | boerse-global.de
Rund 800 Apotheker mĂŒssen Teilzahlungen aus dem Insolvenzverfahren des Finanzdienstleisters nicht zurĂŒckzahlen.
Streit um 36.000 Euro
Im Kern ging es um eine BaFin-Anordnung vom September 2020. Die Behörde schritt damals gegen AvP ein â doch das Unternehmen zahlte noch an rund 800 Kunden weiter. Ein bayerischer Apotheker erhielt rund 36.000 Euro.
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Die Vorinstanzen in Regensburg und NĂŒrnberg sahen das anders: Sie verlangten RĂŒckzahlung an die Insolvenzmasse. Der BGH kippte diese Entscheidung nun. Die Zahlungen waren vertraglich geschuldet, so die Richter. Die BaFin-Anordnung habe kein absolutes Zahlungsverbot dargestellt. Die Apotheker dĂŒrfen das Geld behalten.
Signal fĂŒr das Insolvenzverfahren
Das Urteil gilt als Leitentscheidung fĂŒr zahlreiche Ă€hnliche FĂ€lle. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hat GlĂ€ubigern bereits mehr als 76 Millionen Euro ausgezahlt. Die RĂŒckforderungen aus der Endphase vor der Insolvenz wĂ€ren eine zusĂ€tzliche Belastung gewesen â nun vom Tisch.
Der Fall zeigt, wie komplex Insolvenzverfahren bei Finanzdienstleistern werden können. Besonders wenn behördliche Eingriffe und vertragliche Pflichten zeitlich zusammenfallen. Viele noch hĂ€ngige Verfahren in unteren Instanzen dĂŒrften nun schnell abgeschlossen werden.
Branche unter Druck
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Die juristische KlÀrung kommt in schwierigen Zeiten. Apotheken stecken in der Zange: stagnierende Honorare, steigende Kosten. Seit 2013 sollen die Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen sein.
Hinzu kommt der tĂ€gliche Kampf um LieferengpĂ€sse. Laut ABDA-Daten aus 2025 wenden Apotheken durchschnittlich 20,1 Stunden pro Woche dafĂŒr auf â fast doppelt so viel wie der europĂ€ische Durchschnitt von 12 Stunden. Besonders betroffen: Psychopharmaka, Antidepressiva und Antibiotika.
Der demografische Wandel und der FachkrĂ€ftemangel tun ihr Ăbriges. In diesem angespannten Umfeld sorgt das BGH-Urteil zumindest fĂŒr eine Sorge weniger.
