Booking.com: EU prüft 1.072 Betrugsmeldungen
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 12:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBooking.com im Visier der EU
- Die Europäische Kommission untersucht Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften.
- Im ersten Halbjahr 2026 gingen 1.072 Betrugsmeldungen mit einem Schaden von 82.000 Euro ein.
- Geprüft werden auch Sicherheitsvorkehrungen bei Reservierungsdaten und die Kennzeichnung bezahlter Suchergebnisse.
EU-Kommission prüft Booking.com wegen Betrugsfällen
Die Europäische Kommission ermittelt gegen das Reiseportal Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Im Mittelpunkt stehen gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug, Phishing und die Transparenz bezahlter Werbung.
Plattform soll Betrüger konsequenter stoppen
Die Kommission will prüfen, ob Booking.com regelwidrige Angebote ausreichend schnell entfernt. Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden erklärte, uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten und Online-Betrug gemeinsam mit den zuständigen Behörden zu bekämpfen.
Nach Angaben von Kommissionsbeamten berichtete Booking.com weltweit von einem Anstieg der Betrugsfälle auf seiner Plattform um 500 Prozent. Im ersten Halbjahr 2026 gingen demnach 1.072 Betrugsmeldungen ein, die einen Schaden von 82.000 Euro verursachten.
Leo Notdurfter
Trading-Coach
Charts lesen wie ein Trader: live zur US-Eröffnung
Im Trading Kickstart der trading-house Börsenakademie (seit 1998) zeigen erfahrene Trader live, wie sie Chartmuster, Einstieg und Absicherung einordnen - Deine Fragen inklusive. Kein Vorwissen nötig.
Nächster Termin: Mittwoch, 15:15 bis 16:00 Uhr | live | 1x anmelden, jede Woche dabei
Anzeige | trading-house Börsenakademie
Datenschutz und Werbung im Fokus
Die Ermittlungen beziehen auch Reservierungs- und Gästedaten ein. Die Kommission untersucht, wie Booking.com Daten an Unterkunftsbetreiber weitergibt und wie das Nachrichtensystem funktioniert. Dabei geht es um die Frage, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen den Missbrauch von Nutzerdaten verhindern.
Zusätzlich will die Behörde prüfen, wie bezahlte Hervorhebungen in den Suchergebnissen gekennzeichnet werden. Unterkunftsanbieter können ihre Sichtbarkeit durch höhere Provisionen verbessern; Nutzer sollen erkennen können, dass es sich um Werbung handelt und ihre Werbeeinstellungen ausreichend beeinflussen können.
Verfahren nach dem Digital Services Act
Die Kommission betonte, dass die Eröffnung des Verfahrens noch keine Aussage darüber treffe, ob Booking.com tatsächlich gegen EU-Regeln verstoßen hat. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen erklärte: «Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen».
Rechtsgrundlage ist der Digital Services Act, der seit Februar 2024 gilt. Die Kommission kann bei festgestellten Verstößen gegen große Online-Plattformen Auflagen und Geldstrafen verhängen.
Auf dieser Grundlage eröffnete sie bereits Verfahren gegen weitere große Plattformen. Gegen X, Temu und AliExpress verhängte die EU-Kommission nach eigenen Angaben bereits Millionenstrafen wegen aus ihrer Sicht nicht eingehaltener Vorgaben.
Das Verfahren gegen Booking.com reiht sich in die wachsende europäische Aufsicht über große Online-Plattformen ein. Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Plattformen, Risiken für Verbraucher zu bewerten, Missbrauch einzudämmen und ihre Geschäftspraktiken transparenter zu machen.
Für Reisende ist der Vorgang besonders relevant, weil Buchungen mehrere sensible Bereiche verbinden: Zahlungsdaten, Reisedaten, Nachrichten zwischen Gästen und Unterkünften sowie die Auswahl sichtbarer Angebote. Gefälschte Unterkünfte und Phishing können deshalb nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch den Zugriff auf Konten und persönliche Daten gefährden.
Prüfung umfasst auch bezahlte Sichtbarkeit
Die Kommission nimmt neben der Betrugsbekämpfung die Darstellung von Werbung in den Suchergebnissen in den Blick. Für Nutzer muss erkennbar sein, ob ein Angebot wegen seiner Qualität oder gegen eine höhere Provision weiter oben erscheint. Die Untersuchung betrifft damit auch die Nachvollziehbarkeit von Ranking- und Werbemechanismen.
Das Verfahren ist noch keine Feststellung eines Rechtsverstoßes. Booking.com kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen und Maßnahmen darlegen. Sollte die Kommission später Verstöße feststellen, könnten Auflagen oder Sanktionen folgen; für Nutzer bleibt kurzfristig vor allem wichtig, Nachrichten und Zahlungsaufforderungen innerhalb der Plattform kritisch zu prüfen und keine sensiblen Daten über verdächtige Links preiszugeben.

