Bor in Nahrungsergänzung: Produkte überschreiten Grenzwerte um das Sechsfache
20.06.2026 - 04:31:41 | boerse-global.de
Doch Behörden und Verbraucherschützer schlagen Alarm.
Wissenschaftlich nicht als essentiell eingestuft
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft Bor nicht als essentielles Spurenelement für den Menschen ein. Ein belegter Mangelzustand existiert nicht. Die Verbraucherzentrale warnte bereits im März 2025: Eine zusätzliche Aufnahme über isolierte Präparate sei kritisch zu prüfen.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für Nahrungsergänzungsmittel eine Höchstmenge von 0,5 Milligramm Bor pro Tag. Die EFSA setzt die Obergrenze für die Gesamtaufnahme aus allen Quellen auf 10 Milligramm täglich fest.
Doch viele Produkte überschreiten diese Werte massiv. Marktübliche Präparate enthalten oft 3 Milligramm Bor pro Kapsel – das Sechsfache der BfR-Empfehlung.
Gefahr durch Anreicherung im Körper
Chronische Aufnahme hoher Bormengen kann zu Vergiftungserscheinungen führen. Borsäure (E 284) und Natriumborat (E 285) sind in der EU zwar als Zusatzstoffe zugelassen, unterliegen aber strengen Vorgaben.
Seit Dezember 2021 ist Calcium-Fructo-Borat als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die Höchstdosis: 220 Milligramm der Verbindung pro Tag. Die Produkte dürfen nicht an Minderjährige, Schwangere oder Stillende abgegeben werden. Grund sind potenzielle Entwicklungsrisiken.
Produkte überschreiten Grenzwerte drastisch
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Trotz aller Warnungen finden sich extreme Fälle auf dem Markt. Ein Produkt der Berliner Alveda GmbH enthält reines Borax-Pulver mit einer empfohlenen Tagesdosis von 50 Milligramm. Das ist das Fünffache des EFSA-Gesamtlimits.
Die Probleme beschränken sich nicht auf Bor. Die Stiftung Warentest warnte Anfang 2026 vor Überdosierungen bei Vitamin-D-Präparaten. Die Lebensmittelüberwachung deckte 2024 massive Fälschungen bei Frucht-Extrakten in Kapselform auf.
Verbraucher sollten Inhaltsstoffe und Dosierungsangaben kritisch hinterfragen – besonders wenn die Mengen weit über den behördlichen Empfehlungen liegen.
