Brustkrebs-Früherkennung, Mammographie-Screening

Brustkrebs-Screening: G-BA senkt Altersgrenze auf 45 Jahre

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 16:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert den Zugang zur Kassenleistung. Für die neu berechtigten Frauen beginnt die Anmeldung voraussichtlich im August 2027, Einladungen sollen später folgen.

Mehr Frauen erhalten Zugang zur Kassenleistung

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss senkt die untere Altersgrenze für das Mammographie-Screening von 50 auf 45 Jahre.
  • Rund 2,5 Millionen Frauen zwischen 45 und 49 Jahren kommen als mögliche Teilnehmerinnen hinzu.
  • Die Regelung soll nach der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium am 1. August 2027 in Kraft treten.
Mit einer Mammografie untersuchen Ärzte die Brust einer Frau auf Brustkrebs - nun gelten geänderte Regeln. (Symbolfoto) - Bild: Hannibal Hanschke/dpa

G-BA erweitert Mammographie-Screening

Frauen können künftig bereits ab 45 Jahren am Mammographie-Screening teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss senkte dafür die untere Altersgrenze des Früherkennungsprogramms von 50 auf 45 Jahre.

Neue Teilnahme ab August 2027

Die Regelung soll nach einer Übergangsfrist am 1. August 2027 in Kraft treten, sofern das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss rechtlich nicht beanstandet. Neu anspruchsberechtigte Frauen zwischen 45 und 49 Jahren können sich voraussichtlich ab diesem Datum selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.

Einladungen folgen später

Persönliche Einladungen sollen voraussichtlich ab Januar 2028 verschickt werden. Damit wird die Teilnahme zunächst über eine eigene Anmeldung möglich, bevor das reguläre Einladungssystem für die jüngere Altersgruppe startet.

2,5 Millionen Frauen zusätzlich berechtigt

Am bestehenden Programm können derzeit Frauen zwischen 50 und 75 Jahren teilnehmen. Nach Angaben des Ausschusses umfasst diese Gruppe rund 14,5 Millionen Frauen; durch die Öffnung für die Altersgruppe von 45 bis 49 Jahren könnten rund 2,5 Millionen weitere Frauen von der Leistung profitieren.

Gremium verweist auf sichere Befunde

Ausschussmitglied Bernhard van Treeck erklärte, Früherkennung funktioniere nur gut, wenn Erkrankungsanzeichen sicher erkannt würden und es möglichst selten zu falschem Alarm komme. Der Beschluss wird nun vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.

Die Absenkung der Altersgrenze erweitert das Mammographie-Screening deutlich: Zu den bislang rund 14,5 Millionen anspruchsberechtigten Frauen kommen voraussichtlich 2,5 Millionen im Alter von 45 bis 49 Jahren hinzu. Damit wird ein größerer Teil der Altersgruppe erreicht, in der Brustkrebs ebenfalls auftreten kann.

Das Screening bleibt ein Früherkennungsprogramm für Frauen ohne konkrete Beschwerden. Ziel ist es, Tumoren möglichst früh zu entdecken, wenn Behandlungsmöglichkeiten in vielen Fällen besser sind. Zugleich muss das Programm zwischen dem Nutzen früher Diagnosen und möglichen Nachteilen wie falsch-positiven Befunden, zusätzlichen Untersuchungen und Überdiagnosen abwägen.

Übergang bis zum Programmstart

Für die neu anspruchsberechtigten Frauen ist der Ablauf zeitlich gestaffelt. Nach der vorgesehenen Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium soll die Regelung am 1. August 2027 in Kraft treten. Ab diesem Datum können Frauen zwischen 45 und 49 Jahren voraussichtlich selbst einen Termin vereinbaren; persönliche Einladungen sollen ab Januar 2028 folgen.

Für Frauen bedeutet die Entscheidung vor allem einen erweiterten Zugang zur Kassenleistung. Wer Beschwerden oder auffällige Veränderungen feststellt, sollte unabhängig vom Screening-Alter ärztlichen Rat suchen, da das Programm nicht die Abklärung konkreter Symptome ersetzt.

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