Bürgergeld-Ende: Neue Schonvermögen und 30%-Kürzungen ab Juli
01.07.2026 - 04:12:43 | boerse-global.de
Das Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung, Renten steigen deutlich und Verbraucher müssen sich auf neue Zollregeln einstellen.
Das Bürgergeld ist Geschichte
Die zentrale Änderung im Sozialsystem: Aus dem bisherigen Bürgergeld wird eine neu gefasste Grundsicherung. Damit einher gehen schärfere Mitwirkungspflichten und neue Regeln zur Vermögensberücksichtigung.
Die bisherige Karenzzeit für Vermögen fällt komplett weg. Stattdessen gelten ab Juli altersabhängige Schonvermögen:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro Freibetrag
- Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Ab 51 Jahren: 20.000 Euro
Auch bei den Wohnkosten wird strenger kalkuliert. Im ersten Jahr des Bezugs übernimmt der Staat die tatsächlichen Kosten nur noch bis zum 1,5-fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze.
Strengere Sanktionen – schon beim ersten Verstoß
Das neue Sanktionsregime macht Ernst. Bereits beim ersten Pflichtverstoß droht eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für drei Monate. Wer Termine versäumt, muss beim zweiten Mal mit einer einmonatigen Kürzung um 30 Prozent rechnen. Beim dritten versäumten Termin ist sogar ein vollständiger Leistungsstopp möglich.
Und auch das Auftreten zählt: Wer bei Vorstellungsgesprächen unter Alkoholeinfluss erscheint, begeht eine Pflichtverletzung. Für Eltern gilt die Arbeitsaufnahme bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes als zumutbar.
Die Regierung will mit diesen Maßnahmen die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigen. Die Vermittlung in Arbeit hat künftig Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen.
Renten steigen um 4,24 Prozent
Parallel zur Grundsicherungsreform gibt es mehr Geld für Rentner. Die Rentenwerte steigen einheitlich um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert liegt damit bei 42,52 Euro.
Ein Beispiel: Wer eine Bruttorente von 1.000 Euro bezieht, bekommt rund 42,40 Euro mehr – vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.
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Auch in der Pflegebranche steigen die Mindestlöhne. Hilfskräfte ohne Ausbildung erhalten künftig 16,52 Euro pro Stunde, qualifizierte Fachkräfte mindestens 21,03 Euro. Minijobber können zudem eine zuvor gewählte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen.
Steuererklärung per App – und neue Fristen
Eine echte Neuerung: Rund 11,5 Millionen Menschen – vor allem ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner – können ihre Steuererklärung künftig mit nur einem Klick über eine App erledigen.
Gleichzeitig läuft die Frist für die Steuererklärung 2025 ab. Selbstverstatter müssen diese bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat Zeit bis zum Frühjahr 2027.
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Zoll, Flugsteuer und mehr: Was sich sonst ändert
Mehrere weitere Regelungen treten in Kraft:
- Zollregeln: Die bisherige Freigrenze von 150 Euro für Waren aus Drittstaaten wie China entfällt. Pro Warenkategorie wird eine Pauschale von 3 Euro fällig – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.
- Luftverkehrsteuer: Die Sätze sinken leicht. Kurzstrecken kosten 13,03 Euro, Mittelstrecken 33,01 Euro, Langstrecken 59,43 Euro.
- Punktehandel verboten: Wer mit Punkten in Flensburg handelt, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
- P-Konto: Die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende steigt auf rund 1.590 Euro netto.
Und auch der Umwelt- und Naturschutz kommt nicht zu kurz: Einweg-E-Zigaretten müssen künftig zurückgenommen werden. Zudem gelten erleichterte Bedingungen für den Wolfsabschuss – und zwar zwischen Juli und Oktober.
