Burnout am Arbeitsplatz: EU-Parlament fordert Anerkennung als Berufskrankheit
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Europäische Parlament hat sich für umfassende rechtliche Schritte gegen psychosoziale Risiken in der Arbeitswelt ausgesprochen. In Straßburg verabschiedeten die Abgeordneten einen legislativen Initiativbericht mit 413 Ja-Stimmen, 210 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen, wie aus Berichten vom 6. Oktober 2026 hervorgeht.
Das Papier ist rechtlich nicht bindend und begründet noch keine neuen Vorschriften, erhöht jedoch den Druck auf die Europäische Kommission, konkrete Gesetzesinitiativen zur Prävention vorzulegen.
Anerkennung als Berufskrankheiten und Umkehr der Beweislast
Kern der parlamentarischen Forderungen ist die ausdrückliche Anerkennung von Burnout und psychosozialen Risiken – darunter Belästigung, übermäßige Arbeitsbelastung sowie unvorhersehbare Arbeitszeiten – als offizielle Berufskrankheiten. In den meisten Mitgliedstaaten, darunter auch Belgien, werden entsprechende Leiden bislang lediglich als arbeitsbedingt eingestuft.
Eine formelle Anerkennung als Berufskrankheit würde den Abgeordneten zufolge sowohl die Betreuung als auch die finanzielle Entschädigung der Betroffenen verbessern. Flankierend fordert das Parlament eine Umkehr der Beweislast bei solchen Krankheitsbildern.
Zudem verlangt das Parlament verbindliche Pflichten für Arbeitgeber, um die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Vorgesehen sind regelmäßige psychosoziale Risikobewertungen mit konkreten Aktionsplänen sowie häufigere und robustere Arbeitsinspektionen, um Vorschriften wirksam durchzusetzen.
Auch Maßnahmen gegen Gewalt, Belästigung, Mobbing und Diskriminierung sowie individuelle Rückkehrpläne für Beschäftigte nach längerer Abwesenheit gehören zum Maßnahmenkatalog.
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Digitalisierung, Nichterreichbarkeit und Algorithmen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den veränderten Rahmenbedingungen durch moderne Arbeitsformen. Das Parlament fordert ein gesetzlich verankertes Recht auf Nichterreichbarkeit sowie die Vorgabe, dass Telearbeit stets freiwillig bleiben muss.
Vor größeren Umstrukturierungen, vor der Einführung von Telearbeit oder dem Einsatz automatisierter Entscheidungs- und Überwachungssysteme sollen zwingend Risikobewertungen vorgenommen werden. Beim Einsatz von algorithmischem Management verlangen die Abgeordneten zudem eine menschliche Aufsicht.
Die Berichterstatterin Estelle Ceulemans, belgische Abgeordnete der Fraktion S&D, warnte vor einer Entwicklung hin zu einer Burnout-Gesellschaft. Sie betonte, dass der Ball nun bei der Europäischen Kommission liege. Das für Ende des Jahres anvisierte Gesetzespaket für hochwertige Arbeitsplätze biete die Chance, den Arbeitnehmerschutz und die Prävention maßgeblich zu stärken.
Belastungsdaten und Reaktionen der EU-Kommission
Das Parlament verweist in seiner Entschließung auf Zahlen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wonach im Jahr 2025 insgesamt 29 Prozent der EU-Arbeitnehmer arbeitsbedingten Stress, Depressionen oder Angstzustände erlebten.
In der Gruppe der 25- bis 39-Jährigen lag dieser Anteil bei 32 Prozent. Zudem verweist das Parlament auf Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation, nach denen weltweit jährlich mehr als 840.000 Menschen infolge von Gesundheitsproblemen sterben, die durch psychosoziale Risiken verursacht werden.
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Auf nationaler Ebene verzeichnet das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung in Belgien mehr als 155.000 Arbeitnehmer mit Burnout oder Depression, was seit 2021 einem Anstieg um ein Drittel entspricht.
Die Europäische Kommission hat nun drei Monate Zeit, auf den Bericht des Parlaments zu reagieren. Die designierte Kommissarin Roxana Mînzatu analysiert derzeit das Feedback der zweiten Konsultationsstufe der Sozialpartner für das Gesetzespaket, das für den weiteren Verlauf des Jahres 2026 geplant ist.
Mînzatu verwies ihrerseits darauf, dass fast jeder dritte Beschäftigte von arbeitsbedingtem Stress, Depressionen oder Angst berichtet und 44 Prozent starken Druck oder Arbeitsüberlastung angeben.
Zu den relevanten Themenfeldern zählte sie psychosoziale Risiken, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, das Recht auf Abschalten und algorithmisches Management, gab jedoch keine feste Zusage für eine eigenständige Richtlinie.
Zeitgleich verstärkt auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ihre Initiativen und startet am 13. Oktober 2026 ihre Kampagne unter dem Titel „Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit“.
