Cannabis auf Rezept: 65.090 Betroffene müssen neue Kosten stemmen
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 05:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 30. Juli 2026 können Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankerte Streichung hat eine anhaltende Debatte über Wirtschaftlichkeit, Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit im deutschen Gesundheitswesen ausgelöst.
Betroffene und Verbände kritisieren die Maßnahme scharf und fordern eine verlässliche Versorgung, während Ärztevertreter die Reform in Teilen unterstützen.
Der neue gesetzliche Rahmen nach § 31 SGB V
Grundlage für den Wegfall der Erstattung von Blüten ist die Neufassung von § 31 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die der Deutsche Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hatte. Das Gesetz wurde am 29. Juli 2026 verkündet und trat tags darauf überwiegend in Kraft.
Während getrocknete Blüten aus dem Leistungskatalog gestrichen wurden, bleiben andere Cannabisarzneimittel wie standardisierte Extrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon weiterhin erstattungsfähig.
Zudem sah das Gesetz bei einer erstmaligen Cannabistherapie grundsätzlich einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vor, sofern kein vorzeitiger Abbruch wegen Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit erfolgt. Nach Einschätzung der Bundesregierung aus einer Kleinen Anfrage lässt dieser verpflichtende Vorrang allerdings keine signifikante Finanzwirkung erwarten.
Finanzielle Härten für chronisch Kranke
Für viele Patienten bedeutet die Neuregelung erhebliche Mehrkosten oder den Wechsel auf alternative Darreichungsformen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg erhielten im ersten Halbjahr 2026 allein in Baden-Württemberg 2.450 Menschen Cannabisblüten auf Kassenrezept. Bundesweit bezifferte der Patient Michael M. die Zahl auf 65.090 Betroffene und kritisierte die Umstellung als unverhältnismäßig teuer.
In der Praxis führt die Reform dazu, dass Patienten ihre bisherige Medikation aus eigener Tasche finanzieren müssen, da Blüten weiterhin auf Privatrezept erhältlich bleiben.
Seit dem 30. Juli 2026 können Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Wer seine bisherige Medikation selbst finanzieren muss, steht vor der Frage, welche Präparate weiterhin erstattungsfähig sind und wie sich die monatlichen Kosten begrenzen lassen. Der kostenlose Leitfaden ordnet die neue Rechtslage ein und zeigt die nächsten Schritte. Kostenlosen Leitfaden zur Cannabis-Erstattung anfordern
Ein 31-jähriger Tourette- und Asperger-Patient aus Karlsruhe berichtet von monatlichen Ausgaben von rund 1.300 Euro seit August 2026. Eine orale Therapieeinheit koste nach seinen Angaben rund 700 Euro am Tag, verglichen mit 30 Euro für Blüten.
Auch in Regensburg zahlt ein Schmerzpatient nach einem schweren Unfall im August 2020 nun 10.000 Euro jährlich selbst. Felix Maertin, Apotheker der Karlsruher Rhein-Apotheke, wies darauf hin, dass die kurzfristige Umstellung zusätzliche Kosten in Arztpraxen und Apotheken verursache.
Diskussion über Fertigarzneimittel und geplante Nachbesserungen
In der Fachwelt stößt die Ausgestaltung der Regelung auf geteilte Reaktionen. Während die Bundesärztekammer die Neuerung begrüßt, üben Patienten- und Branchenvertreter deutliche Kritik. Der Deutsche Hanfverband bemängelte in einer Stellungnahme vom Oktober 2026, dass mit Sativex und Exilby lediglich zwei THC-haltige Fertigarzneimittel im Markt verfügbar seien.
DHV-Vorsitzender Georg Wurth betonte in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses, Blüten und Extrakte seien gemessen am Wirkstoffgehalt günstiger als Fertigarzneimittel. Zudem forderte die BAG Selbsthilfe die Erstattung schnellwirksamer, inhalierbarer Extrakte für Schmerz- und Spastikpatienten.
Politisch zeichnen sich bereits Modifikationen ab: Der Gemeinsame Bundesausschuss begrüßte einen Änderungsantrag der Regierungskoalition, der vorsieht, den Vorrang von Fertigarzneimitteln auf zugelassene Indikationen zu beschränken, die starre Sechsmonatsfrist zu streichen und die Therapiedauer wieder in das ärztliche Ermessen zu legen.
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Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bewerteten diese Klarstellungen positiv. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner erklärte im August 2026, die tatsächlichen Auswirkungen und Einsparungen der Reform müssten genau beobachtet und bei Versorgungsproblemen korrigiert werden.
Parallel wies das Pharmaunternehmen Vertanical Spekulationen über politische Einflussnahmen im Zusammenhang mit früheren Spenden seines Mutterkonzerns zurück.
