Cannabis-Therapie, Kassen

Cannabis-Therapie: Kassen zahlen Blüten nicht mehr ab Juli

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Juli 2026 entfallen Kassenleistungen für Cannabis-Blüten. Ärzte erwartet ein Honorarverlust von bis zu 25 Prozent, Psychotherapeuten bangen um ihre Vergütung.

GKV-Reform 2026: Kassen streichen Cannabis-Blüten, Praxen verlieren Millionen
Ein ärztliches Sprechzimmer mit Stethoskop und Patientenunterlagen auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das GKV-Stabilisierungsgesetz bringt ab Juli 2026 massive Einschnitte in die medizinische Versorgung. Besonders betroffen: Cannabis-Patienten, Psychotherapie-Patienten und niedergelassene Ärzte.

Cannabis-Blüten: Kassen zahlen nicht mehr

Seit dem 30. Juli 2026 übernehmen die Krankenkassen keine Kosten mehr für Cannabis-Blüten. Standardisierte Extrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon bleiben dagegen erstattungsfähig. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit einem Anstieg der Blüten-Importe um 400 Prozent im ersten Halbjahr 2025.

Für Patienten wird es teuer: Eine monatliche Ration von 50 Gramm Blüten kostet rund 300 Euro, Öle oder Kapseln schlagen mit etwa 600 Euro zu Buche. Die Details für die verbleibende Cannabistherapie regelt eine Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vom 7. August. Demnach ist bei zugelassenen Indikationen in der Regel ein sechsmonatiger Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln Pflicht. Ein vorzeitiger Wechsel ist nur bei Unverträglichkeit, Unwirksamkeit oder fehlenden Präparaten möglich.

Praxen verlieren Millionen

Die Honorarverluste sind enorm. Allein die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen rechnet ab 2027 mit jährlichen Einbußen von rund 380 Millionen Euro – durchschnittlich 7,4 Prozent pro Praxis. Besonders hart trifft es Kardiologen mit prognostizierten 25 Prozent weniger Honorar, HNO-Praxen verlieren rund 16 Prozent.

Mehrere Baustellen belasten die Praxen gleichzeitig:

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  • Wegfall extrabudgetärer Vergütungen: Leistungen wandern in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung – Verlust: durchschnittlich 3.629 Euro pro Arzt.
  • Keine ePA-Vergütung: Die Honorierung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte entfällt. Mindereinnahmen: 7.465 Euro je Mediziner.
  • Terminvermittlung: Fachärzte verlieren knapp 30.000 Euro, Hausärzte etwa 2.403 Euro.
  • Weitere Kürzungen: Hygienezuschläge, Organspendeberatungen und Hautkrebsscreenings sind ebenfalls betroffen.

Das Sparpaket vom 10. Juli sieht für 2027 Gesamteinsparungen von 11,2 Milliarden Euro vor. Bis 2029 sinkt die Grundlohnrate zudem jährlich um ein Prozent.

Psychotherapie: Dringlichkeitskriterien fehlen

In der psychotherapeutischen Versorgung herrscht Unklarheit. Ein Entschließungsantrag sieht vor, laufende Therapien, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie schwere Fälle von der Budgetierung auszunehmen. Doch die genauen Kriterien stehen noch aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis Ende 2026 verbindliche Regeln festlegen.

Fachverbände warnen vor einem Widerspruch zur Suizidprävention: Am 5. August wurde ein Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention vorgelegt – ausgerechnet jetzt, wo die psychotherapeutische Versorgung knapper wird. Die DAK meldet für das erste Halbjahr 2026 einen Anstieg der Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen um neun Prozent.

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Die neue Regelung verlangt einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln – doch es gibt Ausnahmen. Erfahren Sie, wann ein vorzeitiger Wechsel möglich ist und wie Sie Ihre Kostenübernahme sichern. Leitfaden zu Cannabis-Alternativen jetzt sichern

Arzneimittel: Wiederabgabe geplant

Ab Ende 2026 erlaubt das EU-Pharmapaket unter Auflagen die Wiederabgabe von Medikamenten – etwa bei vorzeitigem Therapieabbruch. Das soll Entsorgungen vermeiden. Belastbare Daten über das Einsparpotenzial durch nicht verbrauchte Arzneimittel fehlen der Bundesregierung bislang allerdings.

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