Chat Control 1.0: EU-Parlament stimmt über Überwachungsgesetz ab
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 05:08 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Am 7. Juli 2026 stimmten die Abgeordneten mit 331 zu 304 Stimmen bei 11 Enthaltungen für die Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens. Ziel ist die Wiedereinsetzung der sogenannten Chat-Control-1.0-Verordnung, die es Technologiekonzernen erlaubt, private Nachrichtendienste auf illegale Inhalte zu durchsuchen.
Die entscheidende Abstimmung über den Vorschlag ist für den 9. Juli 2026 angesetzt. Gegner der Maßnahme müssen eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen erreichen, um die Verlängerung zu blockieren – ein angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse ambitioniertes Ziel.
Rechtslücke oder Angriff auf die Privatsphäre?
Der Vorstoß kommt nicht aus dem Nichts. Die bisherige Übergangsregelung, die Verordnung 2021/1232, war am 4. April 2026 ausgelaufen. Ein erster Versuch, sie zu verlängern, scheiterte bereits im März 2026 mit 311 zu 228 Stimmen.
Die Europäische Volkspartei (EVP) gilt als treibende Kraft hinter dem aktuellen Wiederbelebungsversuch. Sie argumentiert, dass das Eilverfahren notwendig sei, um eine gefährliche Rechtslücke zu schließen. Würde die Regelung erneut in Kraft treten, dürften digitale Plattformen – darunter verschlüsselte Dienste wie WhatsApp – freiwillig private Kommunikation auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) durchsuchen.
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Wichtig: Es handelt sich um eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird getrennt von den deutlich umstritteneren Verhandlungen über die dauerhafte Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAR) vorangetrieben, die häufig als Chat Control 2.0 bezeichnet wird.
Scharfe Kritik aus dem Parlament und der Tech-Szene
Die Entscheidung für das Dringlichkeitsverfahren stößt auf breiten Widerstand. Die Abgeordnete Markéta Gregorová sowie Vertreter der Grünen und der AfD kritisieren, dass der Schnellschuss die übliche Änderungsphase umgehe und die demokratische Kontrolle massiv einschränke.
Besonders brisant: Auch aus der Technologiebranche kommt deutliche Kritik. Vitalik Buterin, eine der bekanntesten Figuren der Blockchain- und Kryptowelt, warnte, dass solche Maßnahmen die Verschlüsselungsstandards nachhaltig schwächen könnten. Die Integrität der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei für die Cybersicherheit des gesamten Web3- und Kryptosektors essenziell.
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Die Gegner des Vorstoßes argumentieren zudem, dass die Verordnung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kollidieren und de facto eine Form der Massenüberwachung ermöglichen könnte. Während Befürworter auf den Kinderschutz verweisen, warnen Kritiker vor einem Präzedenzfall, der die Sicherheit privater Kommunikation in der gesamten Europäischen Union untergraben könnte.
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