Chronische Entzündungen: Neue Leitlinie stärkt Kompressionstherapie
Veröffentlicht am: 16.07.2026 um 06:08 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Versorgung von Menschen mit chronisch-entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma oder Morbus Bechterew steht 2026 vor großen Veränderungen. Neue medizinische Leitlinien, reformierte Regeln zur Schwerbehinderung und erweiterte Kassenleistungen verschieben die Rahmenbedingungen – teils zum Vorteil der Patienten, teils mit neuen Hürden.
Kompressionstherapie: Neue Leitlinie stärkt Patienten
Seit Juli 2026 gilt eine neue S2k-Leitlinie für Kompressionshilfsmittel. Sie hebt den Stellenwert von medizinischen Kompressionsstrümpfen (MKS) und adaptiven Kompressionssystemen (MAK) deutlich an. Besonders bei Lymph- und Lipödemen – häufigen Begleiterscheinungen chronischer Entzündungen – wird die individuelle Flachstrickversorgung nun stärker berücksichtigt.
Ein wichtiger Punkt: MAK sind jetzt explizit auch für die Nachtversorgung bei Lymphödemen empfohlen. Branchenvertreter kritisieren allerdings, dass das Hilfsmittelverzeichnis seit 2025 teilweise den Bezug zu den aktuellen Leitlinien vermissen lasse. Das könnte die Umsetzung in der Praxis erschweren.
Schwerbehinderung: Neue Regeln seit Oktober 2025
Seit dem 3. Oktober 2025 gelten reformierte Bewertungsgrundlagen für den Grad der Behinderung (GdB). Entscheidend ist nicht mehr die Diagnose, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe. Experten warnen: Änderungsanträge können seitdem zu einer vollständigen Neubewertung führen – im Einzelfall auch zur Herabstufung, etwa bei Eintritt einer Heilungsbewährung.
Immerhin: Seit dem 1. Januar 2026 werden Daten zur Schwerbehinderung digital an die Finanzbehörden übermittelt. Das beschleunigt steuerliche Nachteilsausgleiche. Zudem ist für 2026 ein freiwilliger EU-Behindertenausweis geplant, der die grenzüberschreitende Anerkennung von Unterstützungsbedarfen verbessern soll.
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Kassenleistungen: Mehr Hilfe ab GdB 50
Ab einem GdB von 50 greifen 2026 umfassende Vorteile. Krankenkassen bieten beschleunigte Genehmigungsverfahren fĂĽr Hilfsmittel und erleichterten Zugang zu Reha-MaĂźnahmen. Chronisch Kranke zahlen nur noch ein Prozent ihres Bruttoeinkommens als Zuzahlung.
Die erweiterten Leistungen umfassen:
- Langfristige Heilmittelverordnungen fĂĽr kontinuierliche Therapie
- Strukturierte Nachsorge und feste Ansprechpartner bei den Kassen
- Zuschüsse zur Mobilität und barrierefreie Kommunikationsservices
Biosimilars: Apotheken dĂĽrfen jetzt austauschen
Seit dem 1. April 2026 sind Apotheken befugt, kostengünstigere Biosimilars abzugeben – vorausgesetzt, das Patent des Originalpräparats ist abgelaufen. Inzwischen sind über 60 solcher Nachahmerprodukte in Deutschland zugelassen. Für die meisten Therapiebereiche gilt die Umstellung als unbedenklich. Nur bei Typ-1-Diabetes bleibt Vorsicht geboten.
Armutsrisiko bleibt trotz Reformen hoch
Trotz aller Erleichterungen: Die finanzielle Belastung für chronisch Kranke bleibt kritisch. Berichte über Patienten mit Morbus Bechterew zeigen, dass die Erkrankung oft mit einem hohen Armutsrisiko verbunden ist. Neben Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel belasten vor allem Fahrtkosten zu Spezialisten und nicht erstattungsfähige Angebote das Budget von Erwerbsminderungsrentnern.
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Um die soziale Teilhabe zu fördern, gewinnen Inklusionsprojekte an Bedeutung. Modellversuche in der Schweiz zeigten zuletzt, wie sich Menschen mit Einschränkungen erfolgreich in lokale Sportvereine integrieren lassen – ein Ansatz, der Isolation entgegenwirkt und die Mobilität erhält.
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