Chronische, Erkrankungen

Chronische Erkrankungen: Neue Hausarzt-Pauschale ab heute

01.07.2026 - 19:31:18 | boerse-global.de

Hausärzte erhalten neue Pauschale für chronisch Kranke, Apotheken starten assistierte Telemedizin als Kassenleistung.

Ambulante Versorgung 2026: Neue Pauschalen und Telemedizin
Chronische - Menschen verschiedenen Alters und mit Behinderungen in einer modernen, barrierefreien Arztpraxis, die Zugang zu Gesundheitsleistungen erhalten. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 treten weitreichende Neuerungen in der ambulanten Versorgung in Kraft. Hausärzte bekommen eine neue Pauschale, Apotheken werden zur Telemedizin-Brücke – und digitale Barrieren sollen fallen.

Neue Pauschale für chronisch Kranke

Hausarztpraxen können ab heute eine spezielle Versorgungspauschale abrechnen. Sie gilt für Patienten zwischen 18 und 74 Jahren mit genau einer chronischen Erkrankung, die medikamentös behandelt wird.

Erfasst werden Bluthochdruck, Schilddrüsenunterfunktion, Gicht und Fettstoffwechselstörungen. Die Pauschale ist auf zwei Quartale begrenzt. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein warnt bereits vor engen Voraussetzungen und Abrechnungsfehlern.

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Kritiker bemängeln die Beschränkung: Ursprünglich war eine längere Laufzeit vorgesehen. Die Regelung geht auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom Januar 2025 zurück.

Apotheken als Telemedizin-Zentren

Parallel startet die assistierte Telemedizin (aTM) in Apotheken als Kassenleistung. Das Angebot richtet sich an Patienten ohne eigene Endgeräte oder mit körperlichen Einschränkungen.

Die Apotheken übernehmen eine Vermittlungs- und Unterstützungsrolle. Pflicht ist ein Ersteinschätzungsverfahren – häufig per Software wie SmED – sowie die Begleitung der Videosprechstunde in separaten Räumen.

Bundesweit bieten einige hundert Apotheken den Service an. Ein Ausbau ist geplant. Die Kosten tragen gesetzliche und private Krankenversicherungen, sofern die Apotheken geschultes Personal und räumliche Trennung vorhalten.

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Digitale Barrierefreiheit: Ernüchternde Bilanz

Ein year nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025 zeigt sich ein gemischtes Bild. Unternehmen erfüllen im Schnitt nur 49 Prozent der geforderten Kriterien. Auch Praxiswebseiten geraten zunehmend ins Visier von Prüfstellen.

Seit Mitte 2025 häufen sich professionelle Abmahnwellen mit detaillierten Prüfberichten. Die Kosten: rund 1.780 Euro für Rechtsbeistand plus knapp 500 Euro für technische Gutachten. Experten betonen: Einfache Plugins reichen nicht, um grundlegende Programmier-Barrieren zu beheben.

Regionale Hilfe und neue Kinderschutz-Regeln

Um die Umsetzung zu fördern, wurden Beratungsstellen gestärkt. In Berlin ist seit November 2025 eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit aktiv. Ihre Finanzierung ist für 2026 und 2027 mit jährlich 450.000 Euro gesichert.

Auch beim Kinderschutz greifen neue Regeln: Ein Kooperationsvertrag in Nordrhein-Westfalen standardisiert Meldeprozesse zwischen Ärzten und Jugendämtern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Neue Abrechnungsziffern sollen die Zusammenarbeit erleichtern. Ziel ist mehr Versorgungssicherheit für vulnerable Patientengruppen.

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