Chronische, Erkrankungen

Chronische Erkrankungen: Neue Hausarzt-Pauschale ab heute

Veröffentlicht am: 01.07.2026 um 19:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

HausĂ€rzte erhalten neue Pauschale fĂŒr chronisch Kranke, Apotheken starten assistierte Telemedizin als Kassenleistung.

Ambulante Versorgung 2026: Neue Pauschalen und Telemedizin
Menschen verschiedenen Alters und mit Behinderungen in einer modernen, barrierefreien Arztpraxis, die Zugang zu Gesundheitsleistungen erhalten. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 1. Juli 2026 treten weitreichende Neuerungen in der ambulanten Versorgung in Kraft. HausĂ€rzte bekommen eine neue Pauschale, Apotheken werden zur Telemedizin-BrĂŒcke – und digitale Barrieren sollen fallen.

Neue Pauschale fĂŒr chronisch Kranke

Hausarztpraxen können ab heute eine spezielle Versorgungspauschale abrechnen. Sie gilt fĂŒr Patienten zwischen 18 und 74 Jahren mit genau einer chronischen Erkrankung, die medikamentös behandelt wird.

Erfasst werden Bluthochdruck, SchilddrĂŒsenunterfunktion, Gicht und Fettstoffwechselstörungen. Die Pauschale ist auf zwei Quartale begrenzt. Die KassenĂ€rztliche Vereinigung Nordrhein warnt bereits vor engen Voraussetzungen und Abrechnungsfehlern.

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Kritiker bemĂ€ngeln die BeschrĂ€nkung: UrsprĂŒnglich war eine lĂ€ngere Laufzeit vorgesehen. Die Regelung geht auf das GesundheitsversorgungsstĂ€rkungsgesetz (GVSG) vom Januar 2025 zurĂŒck.

Apotheken als Telemedizin-Zentren

Parallel startet die assistierte Telemedizin (aTM) in Apotheken als Kassenleistung. Das Angebot richtet sich an Patienten ohne eigene EndgerÀte oder mit körperlichen EinschrÀnkungen.

Die Apotheken ĂŒbernehmen eine Vermittlungs- und UnterstĂŒtzungsrolle. Pflicht ist ein ErsteinschĂ€tzungsverfahren – hĂ€ufig per Software wie SmED – sowie die Begleitung der Videosprechstunde in separaten RĂ€umen.

Bundesweit bieten einige hundert Apotheken den Service an. Ein Ausbau ist geplant. Die Kosten tragen gesetzliche und private Krankenversicherungen, sofern die Apotheken geschultes Personal und rÀumliche Trennung vorhalten.

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Digitale Barrierefreiheit: ErnĂŒchternde Bilanz

Ein year nach dem BarrierefreiheitsstĂ€rkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025 zeigt sich ein gemischtes Bild. Unternehmen erfĂŒllen im Schnitt nur 49 Prozent der geforderten Kriterien. Auch Praxiswebseiten geraten zunehmend ins Visier von PrĂŒfstellen.

Seit Mitte 2025 hĂ€ufen sich professionelle Abmahnwellen mit detaillierten PrĂŒfberichten. Die Kosten: rund 1.780 Euro fĂŒr Rechtsbeistand plus knapp 500 Euro fĂŒr technische Gutachten. Experten betonen: Einfache Plugins reichen nicht, um grundlegende Programmier-Barrieren zu beheben.

Regionale Hilfe und neue Kinderschutz-Regeln

Um die Umsetzung zu fördern, wurden Beratungsstellen gestĂ€rkt. In Berlin ist seit November 2025 eine Landesfachstelle fĂŒr Barrierefreiheit aktiv. Ihre Finanzierung ist fĂŒr 2026 und 2027 mit jĂ€hrlich 450.000 Euro gesichert.

Auch beim Kinderschutz greifen neue Regeln: Ein Kooperationsvertrag in Nordrhein-Westfalen standardisiert Meldeprozesse zwischen Ärzten und JugendĂ€mtern bei Verdacht auf KindeswohlgefĂ€hrdung. Neue Abrechnungsziffern sollen die Zusammenarbeit erleichtern. Ziel ist mehr Versorgungssicherheit fĂŒr vulnerable Patientengruppen.

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